Was ist der Unterschied zwischen gewerblicher und Privater Verkäufer auf Ebay?

8 Antworten

Wenn du auf dauerhaft mit deiner Tätigkeit gewinn erzeilen willst, dann ist es spätestens Gewerblich. Letzendlich bist du ein Gewerblicher Verkäufer wenn du Ware Ankaufts um sie mit Gewinn zu verkaufen. Es gibt keine Feste Grenze ab der man Gewerblicher Verkäufer ist.

Wir kaufen und Verkaufen wieder..Aber Nie die Gleichen Sachen..Mal ein Fernseher..Mal eine Küche..Mal ein Auto..Bin ich dann gewerblich?

waermefreund  26.02.2010, 09:07

Ja. Ganz klar.

verzweifelt66  25.02.2010, 12:42

wenn du es mit gewinnabsicht machst dann ja/ solltest du gewerbeanmelden

Leute !

das könnt Ihr mal bei google eingeben unter Abmahnung ,Wettbewerbsrecht private ebay Verkäufer ! Verkauft Ihr Privat zu viel z.B. nur Bücher oder nur Uhren usw. können Händler über Ihren Anwälte Abmahnschreiben versenden lassen ! 1000-2000 E möglich ! Warum ?! weil Ihr als Privater ohne Garantie usw. Verkauft ! ein Händler muß prinzpl. Garantie geben ,ob gebraucht / neu egal. Das Finanzamt schaut auch gern drauf und als ebay Verkäufer ist man so schön ( gläsern ).. Das Bewertungsprofil zeigt alles ! Tolle Sache von ebay ! Deshalb habe ich meine Mitgliedschaft gekünndigt ! Datenschutz !? alles klar

Gewerbliche VK handeln dauerhaft und mit Gewinnerzielungsabsicht. Ihr Gewerbebetrieb erfordert ggf. eine entsprechende Einrichtung. Indizien für gewerblichen Betrieb sind neben o.a. Eigenschaften der Ankauf von Waren, mehrere gleiche Artikel im Angebot sowie der Betrieb eines Ebay-Shops.

Als Subgruppe der Gewerbetreibenden gelten die Kleingewerbetreibenden, die keine USt ausweisen müssen. Ansonsten hat ein gewerblicher Anbieter auf Ebay ein einmonatiges Rückgaberecht/Widerrufsrecht einzuräumen, er muss beim Verkauf an Verbraucher auf neue Artikel zwei Jahre, bei gebrauchten Artikeln ein Jahr Gewährleistung (nicht Garantie! ... wesentlicher Unterschied!) geben und USt. ausweisen. Daneben hat er diverse Publikationsvorschriften zu beachten.

als gewerblicher Verkäufer musst du das dem Finanzamt melden und auch dafür Steuern zahlen, wenn du nur Privatsachen aus deinem Besitz verkaufst, bleib einfach Privatverkäufer, wird sonst zu teuer. Es sei denn, du willst das nebenberuflich als Job machen, dann Gewerbe anmelden. LG