Unterschied zwischen Abrufphase und Renteneintritt in der privaten Rentenversicherung?

5 Antworten

Der Ablauftermin ist flexibel. Natürlich wird die Rente höher, je später du tatsächlich die Rente abruft

Nein, du kannst die Rente auch vorher abrufen (daher der Name). Aber dann ist sie sie eben geringer, weil dir bis zu 8 Jahre Beiträge und Zinseszinseffekt fehlen.

Das Gegenteil von einer Abrufrente ist eine Aufschubrente.

Abrufphase bedeutet, dass Du die Versicherung vor Ablauf in Anspruch nehmen kannst, also bereits zu diesem Zeitpunkt monatliche Rentenzahlungen (Abrufrente) abrufen kannst. Wenn Du Dich dafür entscheidest, wird die Rente bei Rentenbeginn allerdings geringer als ursprünglich berechnet ausfallen, da die Versicherung die Rente möglicherweise deutlich länger auszahlen muss.

Prüfe nochmals den Beginn der Abrufphase (2048) und des Rentenbeginns (2058). Das wären 10 statt 8 Jahre.

Hallo,

du kannst die Rente ab dem 60. Lebensjahr abrufen. Der Versicherer beginnt spätestens ab dem 68. Lebensjahr mit der Auszahlung der vereinbarten Rente.

Der frühere Abruf der Rente bedeutet, dass ein geringeres Kapital zur Verrentung zur Verfügung steht.

Nein, das heisst es nicht!

In der Abrufphase kannst du dein Wahlrecht ausüben, die Beitragszahlung einstellen und sozusagen vorzeitig verlustfrei Rente erhalten. Mit dem dann gültigen Deckungsstock!