Mitführpflicht von Warnweste und Handscheinwerfer bei Linienbussen?
Liebe Community,
kürzlich stellte ich bei einer Busfahrt in einem Linienbus im Stadtverkehr fest, dass in dem dafür vorgesehenen Fach nur Warndreieck, Warnleuchte und Verbandkasten vorhanden waren, aber keine Warnweste. Darauf angesprochen meinte der Fahrer, dass er tatsächlich keine Warnweste im Fahrzeug mitführe. Dies sei aber seiner Kenntnis nach auch nicht erforderlich, da das Fahrzeug ausschließlich im Linienverkehr eingesetzt werde. Eine Warnweste müsse man, so weit er wisse, nur im Gelegenheitsverkehr mitführen. Genau so sei es mit einem Handscheinwerfer. Auch der sei nicht an Bord, weil das im Linienverkehr nicht vorgeschrieben sei. Bei wikipedia (https://de.wikipedia.org/wiki/Mitzuf%C3%BChrende_Ausr%C3%BCstungsgegenst%C3%A4nde_im_KFZ) wird kein Unterschied zwischen Linien- und Gelegenheitsverkehr gemacht. Daher meine Frage: Hat der Fahrer Recht mit seiner Aussage, oder liegt er falsch und das Verkehrsunternehmen wäre verpflichtet, auch im Linienverkehr jedes Fahrzeug mit Warnweste und Handscheinwerfer auszustatten? (Mal davon abgesehen, dass natürlich sehr sinnvoll ist, wenn der Fahrer eine Warnweste trägt und seine Fahrgäste nicht) Danke für eure Antworten!
3 Antworten
Hallo,
nein, für gewerbliche Unternehmen gelten strengere Richtlinien der Berufsgenossenschaft.
Bei Bussen ist das die
(Berufsgenossenschaft für Fahrzeughaltung) § 31 VBG D 29
Einen Handscheinwerfer muß er tatsächlich nicht mitführen :-)
Denn die StvZO meint mit windsicherer Handlampe eine Warnblinkleuchte
Also einfach so ein rotes oder gelbes Blink- oder Dauerleuchtgerät, wie man es auch als Baustellenabsicherung nachts kennt?
- Es würde mich wundern, wenn es für die Warnwesten-Pflicht, die für nahezu jedes Kfz in Deutschland gilt , eine Ausnahme für den Linienverkehr gäbe - StVZO § 53a benennt als Ausnahmen Krankenfahrstühle, Krafträder und einachsige Zug- oder Arbeitsmaschinen, Linienbusse aber nicht. (Alle Linienbusse aller Firmen, für die ich bisher gefahren bin, sind spätestens seit 2014 damit ausgerüstet - zumindest einer der Chefs hat jeden Euro eingespart, der nicht unbedingt nötig war, der hätte bestimmt darauf verzichtet, wenn es erlaubt gewesen wäre - und bei dem Fahrzeugpark dieser Firma wären das einige Euro an Ersparnis gewesen ...)
- In allen Linienbussen, die ich bisher gefahren bin, gab es eine kombinierte Hand- und Warnleuchte, z. B. wie im beigefügten Bild - das genügt den Vorschriften. Ein getrennter Handscheinwerfer ist nicht nötig., und den habe ich bisher auch noch in keinem Bus gesehen. (Auch keinem Reisebus - allerdings habe ich bisher nur wenige Reisbusse näher untersucht.)
Er hat wohl unrecht. In jedem Fahrzeug muss seit dem 01.07.2014 eine Warnweste vorhanden sein, egal was für eins. Zur Handleuchte kann ich grade nichts sagen.
Quelle: https://www.adac.de/infotestrat/ratgeber-verkehr/verkehrsrecht/warnweste/default.aspx