50ccm Roller Was muss ich mitführen?
Hallo Leute, ich bräuchte kurz eure Hilfe, wofür ich mich im Vorfeld bedanken möchte. Was benötige ich alles, wenn ich mit einem Roller fahre? Ich rede nur davon, was Pflicht ist. Vielleicht findet jemand einen Auszug, wo dies genau steht, da ich nach einer Stunden suchen keinen Erfolg hatte.
Gruß Rene
3 Antworten
Hallo feuergurke,
Du bist nur verpflichtet:
- Einen Helm während der Fahrt zu tragen
- Deine Prüfbescheinigung (beim Führen einer Mofa) / Deinen Führerschein (beim Führen eines Moped) mit zu führen
- Versicherungsbestätigung mit der zu führen
- Die Betriebserlaubnis für das Fahrzeug mit zu führen.
Damit Du weiß, was es kostet, wenn Du die Sachen nicht mit der führst, führe ich Dir hier mal an, was laut bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog drin im jeweiligen Bußgeldbescheid stehen würde. Dort ist auch dort Rechtsgrundlage angeführt, gegen welchen Paragraphen Du verstößt bzw. nach welchen Paragraphen Du die Sachen mitführen musst.
Tatbestandsnummer: 121178
Tatvorwurf: Sie trugen während der Fahrt keinen geeigneten Schutzhelm.
Ordnungswidrigkeit gem.: § 21a Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 101 BKat
Verwarnungsgeld: 15,00 Euro
Tatbestandnummer: 205100
Tatvorwurf: Sie führten beim Führen eines Mofas/motorisierten Krankenfahrstuhls *) die Prüfbescheinigung oder den Führerschein nicht mit.
Ordnungswidrigkeit gem.: § 5 Abs. 4, § 75 FeV; § 24 StVG; 168 BKat
Verwarnungsgeld: 10,00 Euro
Tatbestandsnummer: 826100
Tatvorwurf: Sie führten das Fahrzeug, ohne die Bescheinigung über das Versicherungskennzeichen mitzuführen.
Ordnungswidrigkeit gem.: § 26 Abs. 1, § 48 FZV; § 24 StVG; 174 BKat
Verwarnungsgeld: 10,00 Euro
Tatbestandsnummer: 319000
Sie führten die besondere Betriebserlaubnis/Bauartgenehmigung *) nicht mit bzw. händigten diese auf Verlangen nicht aus.
Ordnungswidrigkeit gem.: § 19 Abs. 4, § 69a StVZO; § 24 StVG; -- BKat
Verwarnungsgeld 10,00 Euro
Schöne Grüße
TheGrow
..... und es wäre nicht schlecht, wenn auch noch das richtige Versicherungskennzeichen montiert wurde ...... ;-)
Muss man einen Verbandskasten PFlichtweise mitführen?
Ist es auch in Ordnung, wenn man einen KFZ Kasten mitnimmt?
Nein Kräfträder sind von dieser Pflicht ausgeschlossen, siehe StVZO §35h Abs.3:
(3) In anderen als den in Absatz 1 genannten Kraftfahrzeugen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 6 km/h mit Ausnahme von Krankenfahrstühlen, Krafträdern, Zug- oder Arbeitsmaschinen in land- oder forstwirtschaftlichen Betrieben sowie anderen Zug- oder Arbeitsmaschinen, wenn sie einachsig sind, ist Erste-Hilfe-Material mitzuführen, das nach Art, Menge und Beschaffenheit mindestens dem Normblatt DIN 13 164, Ausgabe Januar 1998 oder Ausgabe Januar 2014 entspricht.
Führerschein und Zulassungspapiere.
... und Helm!
- Ich glaube, andere Kleidung ist nicht vorgeschrieben ;-)
...den muss er beim Fahren aufhaben, nicht nur mitführen ;-)
+ Erste Hilfe Ausrüstung
Nein Verbandskasten sind bei Krafträdern, darunter fallen auch Roller, keine Pflicht.
Was für Zulassungspapiere?????
Ein 50´er Roller muss weder als Mofa, noch als Moped angemeldet werden, dementsprechend hat er auch keine Zulassungspapiere.