Untermietvertrag kündigen (Mieter nicht gemeldet)?
Servus,
ich wohne als Untermieter in einer Wohnung, in der der Hauptmieter nicht gemeldet ist. Ich bin seit Einzug nicht in der Lage mich anzumelden bei dem Wohnort, weil der Hauptmieter nicht gemeldet ist und ich will jetzt ausziehen.
War der Untermietvertrag jemals gültig, wenn der Hauptmieter nicht gemeldet ist? Kann ich die Kündigungsfrist verkürzen bzw. fristlos kündigen, weil ich mich im Grunde schon seit 3 Monaten nicht gemeldet habe in der Wohnung und ich mich selber schon strafbar gemacht habe damit?
Thx!
6 Antworten
Ich bin seit Einzug nicht in der Lage mich anzumelden bei dem Wohnort, weil der Hauptmieter nicht gemeldet ist
Doch. Das geht ganz einfach. Man geht zum Einwohnermeldeamt, legt den Mietvertrag als Nachweis vor und meldet sich an. Was Dir dazu vielleicht noch fehlt, ist die Wohnungsgeberbestätigung. Diese muss Dein Hauptvermieter Dir ausfüllen und unterschreiben und dem EWA zukommen lassen. Wenn er das nicht macht, begeht er zumindest eine Ordnungswidrigkeit und muss eine gehörige Geldbuße bezahlen, aber Du bist aus dem Schneider.
Im Übrigen: Warum muss der Hauptmieter unbedingt in der Wohnung gemeldet sein? Man muss sich nur da anmelden, wo man die überwiegende Zeit verbringt, üblicherweise, in dem man dort auch wohnt.
Wenn ich aber aus welchem Grund auch immer und sei es nur für gelegentliche Schäferstündchen in einer fremden Stadt eine Wohnung anmiete, um diese zur Verfügung zu haben, wann immer ich mich im Lauf eines Jahres dort auf halte, brauche ich mich dort nicht anzumelden. Es wäre noch nicht einmal "Wohnen", wenn ich nur morgens komme und abends wieder verschwinde.
Das hindert mich nicht daran, die Wohnung unter zu vermieten, um die Kosten zu senken und jemand drin zu haben, der sich während meiner fast ständigen Abwesenheit um die Wohnung kümmert.
Daraus ergibt sich keine Pflicht, dass ich mich auch in der Stadt anmelde.
Somit ergibt sich: Wenn Du Dich bisher nicht angemeldet hast und Dich deshalb strafbar gemacht hast, ist das allein Deine Sache. Dein Vermieter ist dafür nicht verantwortlich.
und ich will jetzt ausziehen
Das ist der Punkt. Du kannst sofort ausziehen. Niemand hindert Dich daran und Du entgehst hoffentlich damit auch der verdienten Strafe wegen Verstoßes gegen das Meldegesetz. Aber die Kündigungsfrist musst Du einhalten und kannst jetzt noch bis zum 3.8. eingehend bei Deinem Vermieter kündigen. Falls Du nicht in ein möbliertes Zimmer eingezogen bist, hast Du jedoch 3 Monate Kündigungsfrist, also bis zum 31.10.2018 und bis dahin musst Du Miete zahlen. Es sei denn, Dein Vermieter findet recht schnell einen neuen Untermieter, der Dein Zimmer übernimmt.
Danke für die späte Auszeichnung.
Ich bin seit Einzug nicht in der Lage mich anzumelden bei dem Wohnort, weil der Hauptmieter nicht gemeldet ist und ich will jetzt ausziehen.
Bitte mal schreiben wer da Theater macht.
Grundsätzlich ist dein Mietvertrag gültig und der Hauptmieter ist an diesen Vertrag gebunden und muss die die vermietete Sache zur Verfügung stellen.
Selbst wenn die Untervermietung von Hauptvermieter nicht erlaubt wurde, ist ein Untermietvertrag wirksam.
Auch in Deiner Situation ist der Mietvertrag gültig.
Ich kann nicht nachvollziehen wieso Du Dich nicht anmelden kannst, aber vielleicht bleibt Dir nichts anderes übrig als einen Anwalt zu fragen.
Heutzutage muß auch der Vermieter seine Unterschrift, Erlaubnis geben.
Ich weiß, bin selber Vermieter und muss ab und zu die Wohnungsgeberbestätigung ausfüllen.
Da sind viele kleine ärgerliche Punkte um einen Missbrauch zu erschweren.
Das Problem ist, das in diesem Fall ( bei Untervermietung ) der Hauptmieter der Vermieter ist.
Der hat anscheinend zwar die Wohnung gemietet aber sich nicht angemeldet.
Ist denn der Hauptmieter der Besitzer der Wohnung oder hat er sie nur selber gemietet? Die Unterschrift des Eigentümers meine ich.
Der Hauptmieter ist Besitzer der Wohnung; nicht zu verwechseln mit Eigentum.
Eigentümer ist der Hauptvermieter.
Der Hauptvermieter muss in diesem Fall keine Unterschrift leisten.
Also der Hauptmieter ist der Besitzer der Wohnung, bedeutet er ist Eigentümer? Ich dachte ein Mieter erkauft sich das Nutzungsrecht für die Wohnung für einen gewissen Zeitraum vom Eigentümer.In dieser Zeit kann er die Wohnung nutzen und fast alles machen, also bis zu bestimmten Grenzen.
Ein Untermietvertrag ist nur gültig, wenn der Vermieter seine Erlaubnis gibt.
Er muß das abzeichnen. Einem Mieter der seine Wohnung untervermietet ohne dem Vermieter Bescheid gegeben zu haben, kann eine Abmahnung bis einer Kündigung drohen.
Also, wenn auf Deinem Untermietvertrag nicht auch die Unterschrift des Vermieters steht, ist er ungültig.
Vermieter mit dem demselben Problem aber ich mußte zur Stadt um herrauszufinden warum ich mehr Gebühren zahle
Das stimmt so nicht. Der Untermietvertrag wird nur zwischen Hauptmieter und Untermieter geschlossen. Der Hauptmieter braucht eine Erlaubnis zum Untervermieten, aber die Unterschrift des Vermieters hat auf dem Mietvertrag nix zu suchen. Der ist nicht Vertragspartner.
Ich meine ja den Eigentümer der Immobilie. Er muß das OK geben. Vorzüge gibt es zum Beispiel für Pflegepersonal, Familie, da kann er nicht viel sagen. Und ohne seine Unterschrift ist das Anmelden bei der Stadt nicht möglich. Wir sind zu dritt, es gab nur eine Unterschrift, das Amt bezeichnete das als Urkundenfälschung. die neue Mieterin mußte alles nochmal ausfüllen und jeden Eigentümer unterschreiben lassen.
Ein Untermietvertrag ist nur gültig, wenn der Vermieter seine Erlaubnis gibt.
Das stimmt nicht. Der Mietvertrag zwischen Hauptmieter und Untermieter ist in vollem Umfang gültig - auch wenn der Vermieter nicht zugestimmt hat. Das ist allein das Problem des Hauptmieters, nicht das des Untermieters. Die Unterschrift des Vermieters auf einem Untermietvertrag zwischen Haupt- und Untermieter ist nicht notwendig. Er ist nicht der Vertragspartner des Untermieters.
siehe oben
Die Antwort ist schlicht Unsinn.
Der Untermietvertrag ist auch dann gültig, wenn das Einverständnis des Eigentümers/Vermieters nicht vorliegt.
Du kannst 100 mal hier behaupten, was Du zu wissen glaubst. Es wird dadurch nicht richtiger.
Schließt jemand einen Untermietvertrag mit einem Vermieter, der selbst die Wohnung gemietet hat, ist der Mietvertrag gültig. Kann er dann nicht mangels Erlaubnis des Hauptvermieters nicht erfüllt werden, kann der Untermieter daraus Ansprüche an seinen Vermieter stellen, denn der Vertrag ist gültig.
Die Unterschrift des Hautpvermieters auf dem Untermietvertrag ist nicht notwendig und hätte auch nichts zu besagen. Allenfalls, dass er Kenntnis genommen hat von der Untervermietung, ggf. ohne dass er die Erlaubnis erteilt hat.
Blöderweise steht das im Mietrecht. Der Vermieter, (also nicht der Besitzer) trägt dann aber alle Risiken und steht für alles grade.
nicht nur jetzt, schon letztest Jahr weil eine Untermieterin einzog, wir mehr Gebühren zahlten und nicht wußten warum, und die vom Amt sagten sie könnten keine Auskunft geben am Telephon, wo ich mich nicht als Eigentümer ausweisen könne. Die Feundin meines Neffen hatte sich einfach angemeldet. Hätte er nicht zur Famlie gehört, so wären andere Konsequenzen aufgezogen worden. Ganz sicher.
wir mehr Gebühren zahlten
Welche Gebühren?
und die vom Amt sagten sie könnten keine Auskunft geben am Telephon, wo ich mich nicht als Eigentümer ausweisen könne.
Richtig
Die Feundin meines Neffen hatte sich einfach angemeldet.
Das durfte sie, aber sie brauchte dazu auch eine Wohnungsgeberbestätigung und diese hat wohl ihr Freund unterschrieben, also Dein Neffe.
Hätte er nicht zur Famlie gehört, so wären andere Konsequenzen aufgezogen worden.
Wer hätte welche Konsequenzen aufgezogen?
die Müllgebühren hätten hier sinken müssen. Dann: Das Haus hat 3 Eigentümer, also braucht es auch 3 Unterschriften, sagt einer Nein -- Pech. Konsequenzen: Abmahnung, Unterlassungsklage, Fristlose Kündigung, zudem muß Mieter für das ev. Fehlverhalten seines Untermieters grade stehen.
Tja überall gibt es Vorschriften. Nur in Notfällen reicht da eine Unterschrift. Feuer, Wasser, Sturm, etwas wo das Haus gefährdet und gehandelt werden muß.
Das ist natürlich eine üble Situation, aber glücklicherweise nicht normal.
Der Mietvertrag ist wirksam und hat mit der Anmeldung beim EMA nicht das geringste zu tun.
Es ist auch egal ob der Hauptmieter angemeldet ist oder nicht.
Ein Grund fristlos zu kündigen ist das nicht.
Fristgerecht kannst Du noch bis 3.8. zum 31.10. kündigen.
Solltest Du ein möbliertes Zimmer innerhalb der vom Vermieter (Hauptmieter) selbst bewohnten Wohnung gemietet haben, kannst Du bis zum 15.8. zum 31.8. kündigen.
Wo ist dein Problem.
Du kündigst den Mietvertrag gemäß den Kündigungsfristen und ziehst aus.
Dass du dich nach dem Meldegesetz strafbar gemacht hast, fällt dir ja sehr früh ein.
Heutzutage muß auch der Vermieter seine Unterschrift, Erlaubnis geben. Da sind viele kleine ärgerliche Punkte um einen Missbrauch zu erschweren.