Untermieterin in WG, Kostenbeteiligung an Waschmaschine und Sanierung von Kaution?
Hallo Zusammen,
ich habe ein dringendes Anliegen und ich hoffe wirklich, dass ihr mir helfen könnt.
Eine Freundin von mir wohnt in einer WG zur Untermiete. Sie wird nun zum 31.01.2013 ausziehen, da sie sich dort total unwohl fühlt. Nun haben 2 der Mädels die dort wohnen Ende November beschlossen eine neue Waschmaschine zu kaufen ohne dies vorher mit meiner Freundin abzusprechen. (Sie hatten eine Waschmaschine, die auch noch funktionierte, jedoch sehr laut war). Da meine Freundin nicht über das Geld verfügt (sie wollen 45 Euro und sie ist noch in der Ausbildung) hat sie fortan bei Freunden ihre Wäsche gewaschen um so eine Mitbenutzung der Maschine zu vermeiden und der Kostenbeteiligung aus dem Weg gehen zu können. Jetzt kurz vor Auszug haben sie eine neue Schikane in petto. Sie wollen ihr weitere 60 Euro für die Sanierung des Badezimmers von der Kaution abziehen und das, obwohl sie noch nicht mal ein Jahr dort gewohnt hat. Das ist doch nie und nimmer rechtens, oder? Ich habe schon viel im Internet gesucht, aber keinen ähnlichen Fall gefunden. Leider konnte ich auch keine genauen gesetzlichen Regelungen für die Untermiete und solche Fälle finden. Ich werde mir die Tage mal den Mietvertrag von meiner Freundin geben lassen und zu prüfen, was ev. vereinbart wurde, aber oftmals sind bestimmte Klauseln ja gar nicht zulässig, daher wollte ich vorher Eure Meinung hören.
Bitte helft mir!!
Herzlichen Dank!
Grüße, Mantasam
3 Antworten
Hallo,
vielen Dank schon mal für die Antworten. Meine Freundin kommt nachher mit dem Vertrag vorbei und dann schaue ich mir das mal genauer an. Sie hat mir aber gerade gesagt, dass die Mädels die Sanierung erst durchführen wollen, nachdem sie die Wohnung verlassen hat. Wenns es also stimmt, dann müsste sie sich an diesen Kosten nicht beteiligen. Gibt es dafür irgendeinen Paragraphen, auf den ich mich berufen kann, wenn ich in das Gespräch mit den Mitbewohnern meiner Freundin suche?
Das mit der Waschmaschine ist ebenfalls gut zu wissen. Hier habe ich eben noch die Info erhalten, dass die Waschmaschine wohl gebraucht von einer Freundin abgekauft wurde. Es gibt also keine Rechnung. Kann man denn ohne eine Rechnung/Kaufbeleg vorlegen zu können, einfach eine Kostenbeteiligung verlangen (mal angenommen sie hätte die Maschine genutzt, was sie ja nicht hat - nur aus Interesse)? Ich meine, dass grenzt doch dann an Willkür, wenn man gar nicht weiß, wie viel Derjenige für das Gerät bezahlt hat. Gegenseitiges Vertrauen in allen Ehren, aber bei Geld hört die Freundschaft ja bekannter maßen auf....
Vielen Dank nochmal!
Soweit ich weiß, ist das mit der Badsanierung schon rechtens, wenn sie zu der Zeit dort gewohnt hat, als die stattfand. Bei der Waschmaschine muss sie jedoch nichts zahlen, da sie weder infomiert wurde noch die Waschmaschine genutzt hat. Wie du sagst, den Mietvertrag anzuschauen bringt schon mal ordentlich weiter, vielleicht steht da noch was dazu, wer für Reparaturen etc. aufkommt. Die Frage ist natürlich, ob ihre Mitbewohner es tatsächlich auf einen Rechtsstreit ankommen lassen würden wegen 105 Euro. Ich kann es mir kaum vorstellen. Natürlich können die beiden das Geld eigenmächtig von der Kaution abziehen, aber ob dann deine Freundin einen Rechtsstreit riskieren will (ist meist teurer als zu zahlen)? Es wäre gut, wenn die sich da vor dem Auszug außergerichtlich einigen könnten, vielleicht über einen neutralen Vermittler, oder einen Mediator.
Hallo,
vielen Dank schon mal für die Antworten. Meine Freundin kommt nachher mit dem Vertrag vorbei und dann schaue ich mir das mal genauer an. Sie hat mir aber gerade gesagt, dass die Mädels die Sanierung erst durchführen wollen, nachdem sie die Wohnung verlassen hat. Wenns es also stimmt, dann müsste sie sich an diesen Kosten nicht beteiligen. Gibt es dafür irgendeinen Paragraphen, auf den ich mich berufen kann, wenn ich in das Gespräch mit den Mitbewohnern meiner Freundin suche?
Das mit der Waschmaschine ist ebenfalls gut zu wissen. Hier habe ich eben noch die Info erhalten, dass die Waschmaschine wohl gebraucht von einer Freundin abgekauft wurde. Es gibt also keine Rechnung. Kann man denn ohne eine Rechnung/Kaufbeleg vorlegen zu können, einfach eine Kostenbeteiligung verlangen (mal angenommen sie hätte die Maschine genutzt, was sie ja nicht hat - nur aus Interesse)? Ich meine, dass grenzt doch dann an Willkür, wenn man gar nicht weiß, wie viel Derjenige für das Gerät bezahlt hat. Gegenseitiges Vertrauen in allen Ehren, aber bei Geld hört die Freundschaft ja bekannter maßen auf....
Vielen Dank nochmal!
grundsätzlich sollte man schauen, was innerhalb der wg zwecks anschaffungen vereinbart wurde.
an sich bei einem untermietvertrag muss man sich nicht beteiligen.
was heisst sanierung des badezimmers?