Untermieter nicht zur Wohnungsübergabe gekommen
Ich hatte einen Termin zur Wohnungsübergabe und ich und mein Vermieter waren vorort. Mein Untermieter aber nicht! Wie genau kann ich jetzt vorgehen? Sie möchten nämlich auch nicht raus, obwohl ich alles schwarz auf weiss habe, das sie Ihren Verpflichtungen fahrlässig nicht nachgeht!
MFG
7 Antworten
Also es ist so. Ich hab meinen Vertrag jetzt zum 31.03 gekündigt (Vermieterin war damit einverstanden) und habe schon eine neue Wohung seit knapp 2 Monaten.
Ich habe eben vom Februar bis Ende März einen Untermieter gehabt. Sie war in der Wohnung aber nur die Person die den Vertrag unterschrieben hat. Es hat angeblich "Ihr Freund" darin gewohnt. Vor einer Woche hat sie zu mir geschrieben das sie garnichts mehr mit der Person zutun hat und mir auch nicht weiter helfen will und auch nicht bei dem Termin da sein wird.
Ich und meine Vermieterin waren beide anwesend. Da ich ja aber die Schlüssel erstmal von meiner Untermieterin bekomme, es aber nicht ging, stecke ich gerade in der klemme.
Achja, ab Ende April wird die Wohnung renoviert. Also diesen einen Monat wollte die Vermieterin die andere Person noch drinnen wohnen lassen. Wie die das aber mit Vertrag machen wollten, weiss ich leider auch nicht
Kurfassung von CAMs Kommentar, Du hast Dir ein mächtiges Eigentor geschossen.
Nachtrag dazu:
Falls es zu einer Räumungsklage kommen sein sollte, muß diese gegen alle Bewohner (in der Wohnung lebende Personen) erhoben werden.
Es hat angeblich "Ihr Freund" darin gewohnt. Vor einer Woche hat sie zu mir geschrieben das sie garnichts mehr mit der Person zutun hat
Nicht das da immer wieder Personen auftauchen die mit der anderen nichts zu tun haben/haben wollen.
Ich verstehe deine Situation so: Du hast zwar ordentlich deine Wohnung gekündigt , bist aber schon Ende Januar 14 ausgezogen. In den verbleibenden 2 Monaten bis zum MV-Ende hast du in deiner Wohnung eine Untermieterin unter Vertrag genommen, damit dir nicht die doppelte Miete auf die Füße fällt. Dieser Untermietvertrag lief unter dem Motto "Wohnen zum vorübergehenden Gebrauch" und war daher befristet bis 31.03.14. Deine Untermieterin hat ohne dein Wissen die Schlüssel zur Wohnung weitergegeben und ihr Exfreund wohnt nun in der Wohnung. Was die Untermieterin dem EX über die Dauer des Mietvertrages erzählt hat, ist dir nicht bekannt. Bei der Rückgabe der Mietsache waren deine Untermieter nicht anwesend. Die Untermieterin haftet für die unbefugte Nutzung und alle Schäden, die aus dieser Unteruntervermietung entstehen. Du hingegen haftest gegenüber der Vermieterin, wenn diese die vorgesehene Sanierung der Wohnung im Mai nicht ausführen kann, aber nicht im vollen Umfang, weil die Vermieterin bekundet hat, dass der EX deiner Untermieterin dies Wohnung noch im April nutzen darf. Du hast also noch Zeit hier etwas gerade zu rücken. Der Ex hat mit der Genehmigung des Wohnens im April hoffentlich einen adäquaten befristeten Mietvertrag und inzwischen die auch die Miete an deine Vermieterin bezahlt.
Solange du die Wohnung nicht übergeben hast, bist du die Mieterin. Hat der EX Miete an die Vermieterin bezahlt, dann bist du aus dem Schneider, denn nun besteht ein neues Mietverhältnis für dein gekündigte Wohnung. Mach der Untermieterin Dampf, die hat die Hauptschuld.
Wenn der Untermieter nicht freiwillig geht, geht's nur mit Raeumungsklage. Das dauert einige Zeit und kostet richtig viel. Die Gerichtskosten muessen vom Klaeger vorab bezahlt werden und koennen dann - sofern der Mieter/Untermieter unterliegt - vom Mieter/Untermieter zurueck gefordert werden (was natuerlich nur was bringt, wenn der auch was hat).
Bis dein Untermieter raus ist, schuldest du als Mieter dem Vermieter eine Nutzungsentschaedigung (i.d.R. in Hoehe der Miete) sowie - sofern vereinbart - die Nebenkosten. Sollten dem Vermieter wegen der verspaeteten Wohnungsuebergabe weitere Schaeden entstehen, bist du fuer auch diese ersatzpflichtig.
Hoffentlich hast du bei der Kuendigung deines Untermieters alles richtig gemacht. Sonst kann es naemlich leicht passieren, dass der dann auch noch Schadensersatzansprueche gegen dich geltend machen kann.
Ich hatte einen Termin zur Wohnungsübergabe und ich und mein Vermieter waren vorort. Mein Untermieter aber nicht! Wie genau kann ich jetzt vorgehen?
Wenn Du ausziehst, weil Du gekündigt hast, muss deine Untermieterin auch raus.
Die Untermieterin kann aber Schadenersatz fordern, wen Du Ihr nicht ode3r nicht rechtzeitig gekündigt hast.
Sie möchten nämlich auch nicht raus, obwohl ich alles schwarz auf weiss habe, das sie Ihren Verpflichtungen fahrlässig nicht nachgeht!
Sie muss aber raus , wenn Du raus musst.
Deine Vermieterin könnte von Dir Schadenersatz fordern, wenn deine Untermieterin nicht auszieht.
Es sollte also in Deinem Sinne schnell eine Lösung gefunden werden.
MfG
Sie möchten nämlich auch nicht raus
- Wer will wo nicht raus?
- Bist du der alleinige Hauptmieter?
das sie Ihren Verpflichtungen fahrlässig nicht nachgeht
Welchen Verpflichtungen?
Ja, da steckst du jetzt wirklich arg in der Klemme. Anscheinend wurde das Untermietverhaeltnis ja noch gar nicht gekuendigt. Das solltest du nun schleunigst nachholen. Wenn der Wohnraum unmoebliert vermietet wurde, geht das jetzt fruehestens zum 31. Juli.
Besser waere es hier wahrscheinlich, die Untermieterin aufzufordern, die offensichtlich von dir gar nicht genehmigte Gebrauchsueberlassung an Dritte sofort einzustellen. Fristsetzung 1 Woche und Androhung der fristlosen Kuendigung fuer den Fall des erfolglosen Verstreichens dieser Frist. Ist der dann nicht draussen, kuendigst du der Untermieterin fristlos (die Kuendigung sollte auch dem "Freund" zugehen!).
Ist der "Freund" dann wirklich draussen, sollte sich die Sache erledigt haben (zur Sicherheit waere aber dennoch ein Aufhebungsvertrag mit der Untermieterin zu empfehlen).
Zieht der derzeitige Bewohner trotz fristloser Kuendigung nicht aus, waeren wir wieder bei der Raeumungsklage angelangt.
Deiner Untermieterin sollte klar gemacht werden, dass sie nach wie vor Mieterin ist und somit dir gegenueber fuer alle aus dem Mietvertrag entstehenden Forderungen haftet.
Wie kann man aber auch einen Mietvertrag kuendigen, ohne seinem Untermieter vorher rechtzeitig gekuendigt zu haben?