Termin für Wohnungsübergabe samstags
Hallo zusammen ,
ich habe leider ziemlichen Stress mit meinem Vermieter bzw mit der Huaverwaltung. Mein Mietvertrag geht noch bis zum 1.09.2014 Ich habe der Verwaltung mitgeteilt das ich unter der Woche erst ab 18:30 frühestens und ansonsten nur Samstags zur Verfügung stehe da ich etwa eine Stunde von meinem alten Wohnort entfern arbeite und lebe und daher nicht zu deren üblichen Geschäftszeiten zur Verfügung stehe. Einen Tag Urlaub nehmen kann ich mir auch nicht dafür da wir mitten in der Saison sind und ich mich da nicht einfach so abseilen kann. Ich habe dem Vermieter also wie gesagt mitgeteilt das wir gerne einen Termin in der KW 35 machen können, egal an welchem Tag. Daraufhin bekam ich nur die Patzige Antwort das deren Firma Samstags nicht arbeitet und ich daher zwischen 9.00 und 15:00 einen Termin zu machen habe. Hinzu kommt das die Hausverwaltung nichteinmal Ihrer Instandhaltungspflicht nachgekommen ist und ich denen seit zwei Jahren wegen Reperaturen hinterherlaufe und es eigentlich daher auch nicht einsehe mir für deren Bequemlichkeit einen Tag Urlaub zu nehmen. Ausserdem läuft mein Mietvertrag bis zum 31.08.2014 und das ist ein Sonntag, ein Samstag wäre daher sowieso am angebrachtesten.
Muss ich mich da wirklich an die Geschäftszeiten halten? Vielen dank für eure Hilfe
4 Antworten
ich habe leider ziemlichen Stress mit meinem Vermieter bzw mit der Huaverwaltung. Mein Mietvertrag geht noch bis zum 1.09.2014
Du meinst er geht bis zum 31.8., denn Mietverträge enden in der Regel zum Monatsende.
Einen Tag Urlaub nehmen kann ich mir auch nicht dafür da wir mitten in der Saison sind und ich mich da nicht einfach so abseilen kann. Ich habe dem Vermieter also wie gesagt mitgeteilt das wir gerne einen Termin in der KW 35 machen können, egal an welchem Tag.
Man kann jemandem eine Vollmacht geben.
Daraufhin bekam ich nur die Patzige Antwort das deren Firma Samstags nicht arbeitet und ich daher zwischen 9.00 und 15:00 einen Termin zu machen habe.
Die HV ist nicht vor dem 31.8 auch nicht an einem Samstag verpflichtet die Wohnungsübergabe zu machen.
Hinzu kommt das die Hausverwaltung nichteinmal Ihrer Instandhaltungspflicht nachgekommen ist und ich denen seit zwei Jahren wegen Reperaturen hinterherlaufe und es eigentlich daher auch nicht einsehe mir für deren Bequemlichkeit einen Tag Urlaub zu nehmen.
Wohnungsübergabe und Mängelbehebung sind zwei verschieden Sachen.
Ausserdem läuft mein Mietvertrag bis zum 31.08.2014 und das ist ein Sonntag, ein Samstag wäre daher sowieso am angebrachtesten. Muss ich mich da wirklich an die Geschäftszeiten halten?
Du musst Dich an die Gschäftszeiten halten.
MfG
Johnny
Ich schließe mich dem Vorredner an. Eine Wohnungsabnahme ist an einem Werktag durchzuführen. Hier greift der § 193 BGB, wonach ein Samstag kein Werktag ist.
Es steht dir allerdings frei, eine Dritte Person mit der Abnahme Deiner Wohnung zu bevollmächtigen. Gibt es niemanden im Freundeskreis oder Familie, der das für Dich erledigen kann?
Hinzu kommt das die Hausverwaltung nichteinmal Ihrer Instandhaltungspflicht nachgekommen ist und ich denen seit zwei Jahren wegen Reperaturen hinterherlaufe
Das ist völlig unerheblich und hat mit der Beendigung des Mietverhältnisses nichts zu tun. Ich selbst habe schon in diversen Hausverwaltungen gearbeitet. Abnahmen zu Samstagen habe ich nie durchgeführt.
Rückgaben können nur unter den Geschäftszeiten erledigt werden desswegen ja der Termin damit man alles genau einplanen kann... Von Samstags Rückgabe Terminen habe ich noch nicht gehört wenn die Verwaltung zu diesen Zeiten geschlossen hat. Ich würde mit meiner Firma sprechen 1 Tag wird schon nicht so tragisch sein wenn du ihnen alles genau erklärst...
Ich hatte mir bereits einen Tag Urlaub genommen für die Wohnungsübergabe, Sie sollte bereits am 8.8 stattfinden. Uns ist bei diesem Termin allerdings ein Fehler im Übernahmeprotokoll aufgefallen ( Laut Protokoll war eine Konsole vorhanden und kein Spiegel, es war aber genau anders herum) sodass der Verwalter komplett aus der Haut gefahren ist und die Übergabe abgebrochen hat. Das wäre natürlich schon mein zweiter Tag Urlaub dann und das sehe ich natürlich auch irgendwo nicht ein. :/
Vor dem 31.8. muß der VM die Wohnung nicht zurücknehmen. Das ist Dein Problem.
Ergo kommt nur eine Übergabe am 1.9. in Betracht.