Erste Hilfe Reanimierung Rippen Bruch?
Was würde passieren wenn ich jemanden wiederbeleben sprich Herzdruckmasage ausübe und ihm eine Rippe oder ihn anderes verletze? Könnte er mich denn Anzeigen ? Aber ich habe doch die Pflicht zu helfen sonst ist es unterlassene Hilfeleistung?
6 Antworten
Hi,
Was würde passieren wenn ich jemanden wiederbeleben sprich Herzdruckmasage ausübe und ihm eine Rippe oder ihn anderes verletze?
Dann bricht die Rippe - da der Patient ohnehin schon tot ist, ist das für dich - gerade als Ersthelfer - vollkommen irrelevant.
Eine gebrochene Rippe rechtfertigt keinen Abbruch der Reanimation: d.h. Du reanimierst dennoch solange weiter, bis Rettungsdienst und Notarzt eintreffen.
In der Praxis kommt das recht häufig vor, gerade bei älteren Patienten mit entspechenden Vorerkrankungen wie z.B. Osteoporose.
Könnte er mich denn Anzeigen ?
Er könnte - das Verfahren würde allerdings eingestellt werden. Im Übrigen müsste er überleben, um dich anzeigen zu können, was primär den Erfolg deiner Maßnahme beweisen würde.
Strafrechtlich bist Du geschützt, solange Du nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig Schäden verursachst. Zivilrechtlich wärst Du ebenfalls nicht angreifbar, wenn die Erste Hilfe nach bestem Wissen erfolgt.
Aber ich habe doch die Pflicht zu helfen sonst ist es unterlassene Hilfeleistung?
Richtig. Dadurch ist praktisch auch jede Maßnahme zur Erfüllung der Hilfeleistung legitim.
LG
Gerne!
Danke für den Stern!
Nein. Solange du deine EH nach besten Wissen ausgeführt hast.
Das ist so...
Du willst ja den Brustkorb so weit zusammen drücken das du nichtnur die Lunke kompremierst sondern auch das Herz.
Der Brustkorb ist für so tiefes eindrücken eigentlich nicht ausgelegt.
Bei einer Reanimation ist es demnach allgemein sehr wahrscheinlich eine Rippe zu brechen. Vielleicht geht es auch mal ohne das kommt immer auf den Mensch an.
Habe aber auch schon erzählungen gehört das sie einem Rentner nach mehrmaligem drücken alle Rippen gebrochen hatten und der Brustkorb zusammen gesackt ist. Nicht schön aber selbst daraus kann dir Strafrechtlich kein Strick gedreht werden solange es nicht Vorsatz war ;)
Der Gesetzgeber sieht das natürlich auch so. Er will ja das Erste Hilfe geleistet wird dem Ersthelfer also Angst zu machen wegen ggf falscher Ausführung Strafrechtlich bzw Zivilrechtlich zu belangen ist sicher nicht förderlich.
Letztendlich kann man sagen, Reanimiere einfach. Mach dir über die Rippen keine Gedanken.
Nein, kann dir nicht passieren.
Bei meinem Erste Hilfe Kurs damals, meinte der Ausbilder "Wenn nach einer Herzdruckmassage keine Rippe gebrochen ist, wurde siewohlmöglich, mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit, falsch gemacht.
falsch möglicher Weiße nicht - jedoch zu schwach.
Auch das wäre falsch ;-)
Achso ok danke
Nein kann er nicht. Lebensrettende-Maßnahmen haben immer Vorrang.
Es kommt sogar sehr häufig vor, dass während einer Herzdruckmassage Rippen brechen.
steht das irgendwo im Gesetzt wissen sie das?
https://www.juraforum.de/lexikon/rechtliche-aspekte-bei-hilfeleistung
Lies hier einfach mal bisschen rein
danke