Unterhaltszahlungen werden beim Wohngeld nicht in voller höhe berücksichtigt?
Hallo, wir haben vor drei Monaten Wohngeld beantragt. Man sagte uns das der Unterhalt nur in voller Höhe abzugsfähig sein, wenn wir einen Titel haben. Ansonsten würde nur die pauschale von 3000 Euro jährlich angerechnet. Wir zahlen jedoch 3430 Euro im Jahr Unterhalt. Einen Titel über die Unterhaltsverpflichtung haben wir mit eingereicht. Nun kam der Bescheid. Es wurden nur die 3000 Euro angerechnet. Auf nachfragen sagte man uns das alles so seine Richtigkeit hätte und mehr wie die 3000 nicht angerechnet würden. Die gesetztestexte im Internet versteh ich nicht wirklich und ich google mir schon seit Stunden die Finger wund. Kann mir jemand helfen?
1 Antwort
Legt einen Widerspruch gegen den Bescheid ein. Nach §18 WoGG muss der Unterhalt in voller Höhe abgesetzt werden wenn ein Titel vorliegt. Siehe folgenden Link: http://www.gesetze-im-internet.de/wogg/__18.html
Das steht "in den Fällen des Satzes 1" nicht der Nummer 1. Der gesamte Satz 1 beinhaltet die Nummer 1 bis 4. Wie Ralkana schon sagt, Widerspruch einlegen.
Es sei denn, ihr haltet etwas für einen Titel, was tatsächlich keiner ist. Ich will euch ja nichts unterstellen, aber ihr wisst mit dem Begriff schon etwas anzufangen, oder?
Danke für den Kommentar, mir fiel nicht ein, wie ich das den Fragesteller erklären konnte.
Ja natürlich. Wir haben einen Unterhaltstitel vom Jugendamt. Also alles richtig
ja, aber ganz unten steht das es nur für Satz 1 gilt. Und das trifft ja bei uns nicht zu. Ich versteh es einfach nicht
Bei der Ermittlung des Gesamteinkommens sind die folgenden zu erwartenden Aufwendungen zur Erfüllung gesetzlicher Unterhaltsverpflichtungen abzuziehen: