frage zum kinderzuschlag und wohngeld
ich bekomme grad kinderzuschlag für 2 kinder 280 euro wohngeld bekomme ich auch soll ich dennen mitteilen dass ich kinderzuschlag kriege wird dass auch zum wohngeld einkommen angerechnet?
4 Antworten
Du kannst und solltest bedenkenlos alles beide gegeseitig angeben. Wohngeld und Kinderzuschlag schließen sich nicht gegenseitig aus und werden nicht voneinander abgezogen. Es sind vielmehr zwei Leistungen, die sich ergänzen sollen und ALG II vorgelagert sind. D.h. solange Du mit KiZ und Wohngeld mehr hast, als ALG II wäre, bekommst Du die ersteren beiden. Wenn Du aber ohne KiZ schon über dem ALG II-Satz (incl. Wohn- und Nebenkosten) liegst, wird der KiZ wieder gestrichen. Da musst Du aufpassen.
Ich glaube es ist besser du gibst den Kindergeld Zuschlag an. Wenn das später bekannt wird hast du schlechte Karten
Wohngeld wird beim Kinderzuschlag nicht angerechnet und umgekehrt auch nicht.
Ja natürlich angeben. Sonst bescheißt du den Staat!