Unterhaltsvorschussverzicht/ Rückzug geht das/ wie?welche Konsequenzen drohen?
Hallo liebe Leute , folgendes Problem : meine Freundin und ich haben ein gemeinsames Kind , sind NICHT verheiratet und haben gemeinsames Sorgerecht . Unser Kind lebt bei seiner Mutter ich lebe im Studentenwohnheim und wir sehen uns quasi jeden Tag . So jetzt ist es aber so, das mein freundin algII bekommt und ich nur baffög wovon ich meinen Lebensunterhalt, Gebühren und Unterkunft bezahlen muss, klar gehe ich auch für uns gemeinsam einkaufen das ist selbtverständlich. Soweit so gut. Nur hat eine bekannte meiner Freundin gesagt ( sie arbeitet beim Jugendschutz die bekannte) das sie unbedingt unterhaltsvorschuss beantragen soll, da ich ihr in dem Sinne keinen Unterhalt zahlen kann, sie wollte erst darauf verzichten weil sie mir die Probleme der Rückzahlung ersparen wollte. Nun meinte besagte bekannte aber das ihr dann die auf das Hartz geld angerechneten uv Zahlungen auch dann abgerechnet werden müssten wenn sie auf uv Zahlung verzichtete. Ich wollte nicht das sie leiden musste und Sie beantragte den uv. So nun bekam ich ein schreiben von Jugendamt das ich das irgendwann mit Zins und zinseszin zurückzahlen muss. Und die Zinsen würde ich lieber in mein Kind Investiern als in die. Meine f will jetzt den uvantrag zurückziehen da noch nicht durch. ( sie hat noch keine Zahlungen gekriegt und auch0 Bescheide) was für konsequenzen drohen uns kann sie das so easy zurückziehen u wie?
2 Antworten
kann sie, wenn du die 133 euro monatlich an sie weiter gibst, die die arge ihr nicht weiter beazhlen wird. sie kann nicht auf unterhalt verzichten und sie darf das auch nicht. du bist unterhaltspflichtig für mutter und kind. also gehe gefälligst arbeiten um die kohle zusammen zu bekommen.
Jeder Antrag der gestellt wird kann auch jederzeit zurückgezogen werden. Das würde ich auch empfehlen, wenn ihr euch gut versteht. Tatsächlich ist der Unterhaltsvorschuss eigentlich für die Situation gedacht wo der Vater den Unterhalt nicht bezahlt obwohl er könnte. Da das aber bei dir nicht der Fall ist, würde ich das auch im Guten regeln. Wenn es aber darum geht, aktuell bestmöglich von den Transferzahlungen des Staates zu profitieren, dann würde ich mit dem Jugendamt sprechen, denen die Situation der Zahlungsunfähigkeit darstellen und möglicherweise verzichten die dann auf Zinsen. So konnte ich das damals bei mir lösen. Dann war es wie ein zinsloses Darlehen, was ich später in Raten zurückzahlen konnte.