Unterhaltsschulden durcj Krankheit/Arbeitslosigkeit?
Hallo,
ich bin seit einem Jahr krankgeschrieben und kenne nun die Vaterschaft für mein Kind an. Häufen sich Schulden an wenn ich aufgrund von Krankheit zu wenig Einkommen habe um Unterhalt zahlen zu können? Und wie verhält sich das bei nicht selbst verschuldeter Arbeitslosigkeit?
Danke schonmal für Eure Antworten
5 Antworten
Häufen sich Schulden an wenn ich aufgrund von Krankheit zu wenig Einkommen habe um Unterhalt zahlen zu können?
WENN sie es richtig anstellen nein.
Für die Unterhaltsverpflichtung muß eine Bedürftigkeit des Unterhaltsberechtigten und eine Leistungsfähigkeit des Unterhaltsschuldners zeitgleich vorhanden sein.
In der Praxis heißt das das man gegenüber einen minderährigen Kind einen Selbstbehald von 950€ erwerbstätig bzw. 770€ nicht erwerbtstätig hat. Nur der darüber hinausgegehende Betrag, steht überhaupt für den Unterhalt zur Verfügung. Die ist nicht mit den Pfändungsfreigrenzen zu verwechseln. Ohne Leistungsfähigkeit besteht nur eine eingeschränke bzw gar keine Unterhaltspflicht. Bzw. die Unterhaltspflicht kann sich sogar umkehren.
Gegenüber minderjährigen Kindern besteht ferner eine gesteigerte Erwerbsobligenheitspflicht. Das heißt, man muß um den Unterhalt zu erwirtschaften ggf. auch mehr arbeiten sofern dies möglich und zumutbar ist. Hierbei ist aber insbesondere der Arbeitsvertrag und die Arbeitsrechtliche Höchstdauer von 48/h pro Woche zu beachten. Wichtig ist hierbei immer, das der Unterhaltsschuldner, die Unmöglichkeit der Ausweitung der Erwerbstätigkeit darlegen muß. D.h. sie müssen darlegen, warum sie z.B. keine Nebentätigkeit aufnehmen können.
Im Falle einer kompletten Krankschreibung durch den Arzt ist die Sache relativ einfach. Es kann dann ja überhaupt keine Arbeit ausgeübt werden. Folglich läuft die gesteigerte Erwerbsobligenheit leer.
Wichtig ist, das ein bestehender Titel dann geändert werden muß. Sie dürfen ferner auf keinen Fall einen Titel anerkennen, der mehr verlangt, als sie verpflichtet sind. Auch wenn nicht gepfändet wird, würden bei einen bestehenden Titel Schulden auflaufen.
Im Falle eines bestehenden Titels müssen sie, fall sich ihr Einkommen verringert, auf eine Änderung bestehen und diese notfalls einklagen. Sonst laufen trotzt unberechtigter Forderungen Schulden auf.
wenn dir die alimente vom jugendamt vorgeschossen werden, zahlst du diese auch wieder zurück
Jain. Sofern eine Unterhaltspflicht als solches bestanden hat, geht der Anspruch auf den Leistungsträger über. Fehlt es aber an der Leistungsfähigkeit und damit an der Unterhaltspflicht, dann kann auch nichts übergehen. Insoweit laufen dann auch keine Schulden auf.
Deine Expartnerin bekommt dann Unterhaltsvorschuß, den die Kasse später von dir wiederhaben will. Kannste abstottern oder bei plötzlichem Reichtum mit einem Mal bezahlen.
Die Unterhaltsschulden können sich im Laufe der Jahre zu nem ganz schönen Sümmchen addieren.
dann hast du schlechte karten, wer sollte dann für deine schulden aufkommen, wir die steuerzahler/staat, wenn dir die alimente vom jugendamt vorgeschossen werden, zahlst du diese auch wieder zurück, also muss du dich ganz schön einschränken, um deine verpflichtung nachzukommen, so hart wie es sich anhört, aber es ist wahr
Dann häuft sich das an, wenn Du nicht zahlst.
Allerdings könnte man bei zu niedrigem Einkommen den Unterhalt neu berechnen lassen.
Das Jugendamt zahlt im Voraus und du mußt es, wenn du kannst, abbezahlen.