Unterhalt an meinen Sohn während der Ausbildung?
Hallo,
mein Sohn 17 Jahre fängt jetzt seine Ausbildung an und bekommt im ersten Lehrjahr etwas über 1000 € Brutto. Wie kann ich errechnen, wie viel Unterhalt ich dann an Ihn zahlen muss? Ich bin irgendwie nicht aus der Tabelle schlau geworden :-) Danke für Eure Antworten.
6 Antworten
Sei durchschnittliches Nettogehalt wird um 100 Euro Ausbildungspauschale reduziert und den Rest muss er sich bis 18 zur Hälfte anrechnen lassen, genau wie das Kindergeld zur Hälfte angerechnet wird.
Nun schaust du in die Düsseldorfer Tabelle und siehst wie hoch dein durchschnittliches bereinigtes Nettogehalt wäre.
Müsstest du z.B. nach Stufe 6 zahlen, weil du ein bereinigtes Netto in Höhe von 3501 bis 3900 hast, dann wären dies 637 Euro in der Altersklasse.
Rechnung 637 - 102 (halbes Kindergeld) - Hälfte seines Ausbildungsgehaltes (vorher 100 Euro Pauschale abziehen).
Hat er also z.B. 1000 brutto, damit 800 netto, davon 100 Euro ab = 700 Euro.
Die Hälfte wären 350 Euro.
Also Rechnung 637 - 102 - 350 = 185 Euro.
Das wäre die Summe die du zahlen musst.
Also lasse dir den Ausbildungsvertrag vorlegen. Dann weißt du gleich was er im 2.ten und 3.ten Lehrjahr hat. Wie hoch ist die Summe die er monatlich überwiesen bekommt? Wie hoch ist dein bereinigtes Netto?
Was du von deinem Einkommen abziehen kannst, kannst du den unterhaltsrechtlichen Leitlinien entnehmen:
https://www.famrz.de/arbeitshilfen/unterhaltsleitlinien.html
Und wenn das Kind 18 wird, dann wird auch das Einkommen von Mutti interessant... Das Kind muss sich dann das komplette Ausbildungsgehalt (bis auf 100 Euro) und das komplette Kindergeld anrechnen lassen.
Schaue in der Düsseldorfer tabele nach und nimm zb sein nettogehalt von zb 750€ Dan wen der Unterhalt 820€ wäre stehen ihm noch 70€ zu!
Da er über 1000€ brutto bekommt wird er auch steuern zahlene müssen wodurch er Dan auch weniger als in dem Beispiel hat!
Am Besten lässt du das deinen Anwalt regeln es kann ja auch sein das der Unterhalt ganz wegfallen kann!
Du kannst den Brutto-Netto-Rechner befragen, dann weißt du, wie viel er Netto bekommt. Schau hier, das hilft dir vlt. weiter: https://www.familienrecht-andrae.de/unterhaltsanspruch-hilft-minderjaehriger-bei-Ausbildung.html
Du wirst ja jetzt schon Unterhalt nach deinem bereinigten Nettoeinkommen an die Mutter zahlen, also den derzeitigen Betrag kennen und davon gehst du dann aus.
Solange dein Sohn noch minderjährig ist und bei der Mutter wohnt, ist der geleistete Naturalunterhalt der Mutter mit deinem Barunterhalt den du fürs Kind an die Mutter zahlst gleichzusetzen.
Also mal angenommen du müsstest jetzt abzüglich des hälftigen Kindergeldes bei minderjährigen Kindern im Monat 400 € zahlen müssen, dann würde dein Kind bei angenommen 1000 € Brutto mit Steuerklasse 1 ca. 800 € Netto bekommen.
Davon kann das Kind im Regelfall min.monatlich pauschal 100 € Freibetrag für Aufwendungen für die Ausbildung in Abzug bringen, es blieben dann ggf.noch um die 700 € anrechenbares Netto übrig.
Diese ca.700 € Netto müssten dann durch beide Elternteile geteilt werden, weil wie gesagt der Naturalunterhalt = Barunterhalt bei minderjährigen Kindern zählt, du könntest dann also ca.350 € auf deinen gezahlten Barunterhalt anrechnen und müsstest ggf.dann nur noch 50 € zahlen.
Ab dem 18 Lebensjahr muss dann neu berechnet werden, dann steht evtl.Barunterhalt dem Kind selber zu, dass Kind muss seine evtl.Ansprüche dann selber bei beiden Elternteilen geltend machen, der Unterhaltsanspruch würde sich erhöhen, dafür müsste dann aber das bereinigte Nettoeinkommen beider Elternteile bei der Berechnung berücksichtigt werden und das Kindergeld würde dann nicht mehr hälftig, sondern zu 100 % auf den Unterhaltsanspruch des Kindes angerechnet.
Du musst erst einmal völlig unabhängig von seinem Einkommen den Unterhaltsbetrag ermitteln, den Du nach der Düsseldorfer Tabelle zahlen müsstest. Abzüglich des halben Kindergelds, wenn die Mutter das Kindergeld bezieht.
Sodann gehst Du vom Netto-Ausbildungsgehalt aus, ziehst davon einen Freibetrag von 100,- Euro ab und teilst den Rest durch zwei. Den sich dann ergebenden Betrag ziehst Du von Deiner Unterhaltspflicht, wie oben berechnet, ab.
Achtung: sobald das Kind 18 wird, ändert sich die Unterhaltsberechnung wiederum völlig.