Unterhalt wird abgezogen mit Schüler job?
A) Wenn ein 14 jähriges Kind Ein Schülerjob bekommt mit 450 Euro (in Sachsen) Auszahlung, wird dann der Unterhalt verkleinert?
B) Wenn das gleiche Kind 200 Euro in Monat bekommt, wird dann der Unterhalt verkleiner?
C) wenn der Schüler mehr als 450 Euro bekommt?
(alles nur in Sachsen)
2 Antworten
Mal außer acht gelassen ob das alles überhaupt mit 14 möglich wäre, damit gemeint zumindest das Einkommen von mehr als 450 €, hat ein Schülerjob eigentlich keine Auswirkung auf den Barunterhalt.
Von selber dürfte dieser vom zahlenden Elternteil eh nicht gekürzt oder ganz eingestellt werden, da müsste es schon über das Familiengericht gehen und sollte es überhaupt zu einer Verhandlung kommen, dann bliebe wenn überhaupt nicht sehr viel zum kürzen übrig, sollte das Gericht dann der Ansicht sein.
Denn erst einmal bliebe dir min.eine Pauschale von um die 60 € und vom Rest stünden dir min.noch einmal 50 % an Freibetrag zu.
Mal angenommen das Kind würde monatlich 200 € verdienen, dann blieben zumindest diese ca.60 € als Pauschale, dann von 140 € Rest weitere 50 % = 70 € an Freibetrag und die restlichen 70 € müssten zu je 50 % auf Mutter und Vater verteilt werden, weil das minderjährige Kind noch bei einem Elternteil wohnt und der Barunterhalt des nicht im Haushalt lebenden Elternteils mit dem Naturalunterhalt des anderen Elternteils gleichgestellt ist.
Es blieben dann angenommen 35 € was ggf.vom Unterhalt gekürzt werden könnte, wovon ich aber nicht ausgehe, denn wer macht sich diesen Aufwand und Kosten wenn es um solche kleinen Beträge geht, dass steht ja in keinem Verhältnis.
Danke dir für deinen Stern !
Eigenes Einkommen wird auf den Unterhaltsbedarf angerechnet,
Wird es egal bei welchen Einkommen angerechnet?