Unterhalts Berechnung mit nebenjob?
Guten Tag, ich habe eine kurze frage bezüglich der Berechnung des Unterhalts. Wird dem Unterhalt der Verdienst des volljährigen studierenden Kindes abgezogen? Als Bsp., dass (volljährige) Kind beginnt einen Job bei dem es 200€ verdient aber sonst 500€ Unterhalt bekommt. Wird hier dem Unterhalt dann 200€ abgezogen?
Mit freundlichem Gruß
5 Antworten
Einkommen des Jugendlichen werden auf den Bedaffssatz mit angerechnet, ev abzüglich eines Freibetrages. Der Bedaffssatz für Studenten mit eigener Wohnung liegt bei 760€. KG (190€) ist da auch mit eingerechnet. Nach Abzug von KG wären noch 570€ abzudecken. Verdienst du dann 200 €, bleiben 90€ für berufsbedingten Mehrkosten anrechnungsfrei, also würden 110€ für deinen Bedarf angerechnet. DH: 570€ - 110€ = 460€. Das wäre dann die Summe, die dir deine Eltern (beide Elternteile) bei deren Leistungsfähigkeit an UH zahlen müssten. Im Bedarfssatz ist ein Betrag von 360€ für Warmmiete enthalten. Sollten deine Mietausgaben höher sein, weil nichts passendes günstiges aufzutreiben ist, musst du deinen Mehrbedarf nachweisen, um einen höheren UH zu bekommen. LG
Suche bitte einmal unter dem Suchbegriff - Unterhaltsberechnung volljähriges Kind Minijob. Du kannst dort einiges nachlesen. ( Ich war jetzt gerade nicht bereit ganz tief in die Materie einzusteigen ).
Desweiteren laßt Euch bitte mal beim Jugendamt beraten, dies ist bei jungen Volljährigen möglich, uund gibt meist einen besseren Einblick.
Häufig wird es folgendermaßen gehandhabt: 50,-- E bleiben anrechnungsfrei und der Billigkeit entsprechend wird die Hälfte des verbleibenden Einkommens beim Unterhalt gegengerechnet.
Der Einfachheithalber: Es werden von den 200 Euro Verdienst 90 Euro als "Freibetrag" abgezogen, die restlichen 110 Euro werden sodann vom Unterhalt abgezogen, sprich, 500 Euro minus den 110 Euro. Demnach sind noch 390 Euro Unterhalt mtl. zu leisten. Ich gehe jetzt nur von dem was hier angegeben aus, der Bedarf ansich ist bei volljährigen Studierenden jedenfalls höher als die angegebenen 500 Euro.
Diese Frage ist nicht beantwortbar, ohne die genauen Zahlen zu kennen. Da Studenten grundsätzlich nicht arbeiten müssen, wird ihr eigener Verdienst nur unter bestimmten Voraussetzungen angerechnet. Die können aber nur ermittelt werden, wenn konkrete Zahlen vorliegen.
Vielleicht ist dieser Link hilfreich:
http://www.scheidung-online.de/unterhalt/kindesunterhalt/eigene-einkuenfte/index.php