Frage zum Unterhalt bei einem 450€ Job

4 Antworten

Hallo,

es gibt einen gewissen Selbstbehalt. Das heißt, dass du Geld, was du zum überleben benötigst einfach behalten kannst. Somit könntest du keinen Unterhalt zahlen, für den Unterhalt des Sohnes kommt somit das Jungendamt, bzw. die Öffentlichkeit auf. Man wird dich aber verpflichten - so du nicht krank bist - eine ganztagsstelle zu suchen. Nachweislich. Bei deinem Einkommen kannst du zu Amtsgericht gehen und dir vom Rechtspfleger einen Beratungsschein für einen Anwalt ausstellen lassen. Der kann dir über die aktuelle Situation= Familienrecht, welches sich in letzter Zeit ständig geändert hat kostenlos Auskunft geben. Wenn ein Sohn zum Vater ziehen möchte, ist das ein komisches Gefühl für dich. So kannst du dich auch beim Anwalt über ein sog. Umgangsrecht beraten lassen = alle 14 Tage. Aber evtl. kannst du auch mit dem Vater sprechen, dass dein Sohn dich sehen kann, wann er will, was ja im Sinne des Kindeswohl ist. Diesbezüglich kannst du dich auch vom Jugendamt beraten lassen. Alles Gute Shoshin

Der Mann könnte für den Sohn Unterhalt nach Düsseldorfer Tabelle verlangen.
Bei Anrechnung des hälftigen Kindergeldes (die Auszahlung müsste dann an den Vater des Jungen erfolgen) beträgt der Mindestunterhalt derzeit 272 Euro (364 - 92), ab dem 12. Geburtstag des Jungen dann 334 Euro (426 - 92).

Wenn du trotz Deiner "erhöhten Erwerbsobliegenheit" nicht den Mindestunterhalt zahlen könntest, ohne den "Selbstbehalt" zu unterschreiten, wärst Du "nicht leistungsfähig" - könntest weniger oder keinen unterhalt an den Jungen leisten.
Der Selbstbehalt gegenüber minderjährigen Kindern liegt derzeit bei 1080 Euro (Erwerbstätige).

Sollte das kleine Kind jünger als drei Jahre sein, so hat es selbst noch einen Betreuungsanspruch an Dich - dann trifft Dich noch nicht die "erhöhte Erwerbsobliegenheit".

Wenn Du dann noch in "Elternzeit" wärst, läge Dein Selbstbehalt bei 880 Euro, wobei das Elterngeld und der mögliche Betreuungsunterhalt des Kindsvaters an Dich selbst plus dein "Zuverdienst" als Einkommen zählen.

gegnhang  21.01.2015, 21:03

Sehr gute Antwort!

Wie klein ist klein? Ab drei Jahren bist du verpflichtet, mehr zu arbeiten, um den Unterhalt leisten zu können.

rebeccaklein77 
Beitragsersteller
 20.01.2015, 07:55

1 Jahr

ErsterSchnee  20.01.2015, 07:56
@rebeccaklein77

Dann kann er vorerst noch keinen Unterhalt verlangen.

rebeccaklein77 
Beitragsersteller
 20.01.2015, 08:00
DFgen  20.01.2015, 08:45
@ErsterSchnee

Verlangen kann er den Unterhalt, aber die Fragestellerin ist evt. nicht vollständig "leistungsfähig"......

Vermutlich genauso viel, wie du jetzt von dem Vater bekommst!