Unterhalt während des Praktikums?
Die Tochter meines Mannes ist nun fertig mit dem Abi, sie möchte ja nächstes Jahr Bachlor studieren solange macht sie ein Praktikum was sie da macht sagte sie ihm nicht.
Sie ist 19 Jahre alt ( wird in 2 Monaten aber 20 ), beginnt das Praktikum ab 1.8. und bekommt Monatlich 360 , - EURO Netto.
Nun meine Frage, hat sie da Unterhaltsanspruch? da ihr rein der dt. 329 Euro an Unterhalt zustehen, sie hat ja dann 360 Euro. Das wäre ja das gleieche als wenn sie ein sozial freiwilliges Jahr machen würde, da steht ihr ja auch kein Unterhalt zu. Ist das so richtig?
Ich danke euch für eure Hilfe, ihr seit super. Das muß auch mal gesagt werden. Schönes Wochenende wünsche ich euch. lg BlondeFee11
3 Antworten
So weit ich weiß, hat ein Kind bis Ende der Ausbildung, also auch bis Ende des Studiums einen Unterhaltsanspruch von ca. 640 € monatlich incl. Kindergeld. vor Beginn des 18. lebensjahres richtet sich der Unterhaltsanspruch nach der Düsseldorf er Tabelle. Ab 18 LJ wird der Unterhaltsanspruch entsprechend dem Gehalt der Eltern angepasst udn aufgeteilt. Längstens sind die Eltern aber bis zum 27 LJ unterhaltspflichtig. Der eigene Verdienst des AZUBI wird auf jeden Fall aber auch abgezogen. Das soziale jahr - ja, das wäre für mich auch sehr wichtig zu wissen, ob da die Eltern unterhaltspflichtig sind und wer da Anspruch auf das Kindergeld hat.
Nicht bis zum Ende des Studiums, sondern nur während des Studiums.
Also lebt der Unterhaltsanspruch erst dann wieder auf, wenn sie den Bachelor beginnt.
Hallo. Alls die Kinder von meinem Mann einen Beruf erlernt haben, musste er keinen Unterhalt mehr bezahlen. Aber wie es jetzt ist weis ich nicht. Ob da vielleicht das Arbeitsamt dazu steuert? Sie ist doch volljährig und kann auch neben dem Studieren einen Nebenjob suchen. Putzen alte Menschen betreuen............ Da gibt es doch viele Jobs!!!
Nun meine Frage, hat sie da Unterhaltsanspruch?
Während eines Praktikums besteht in der Regel kein Anspruch auf Ausbildungsunterhalt durch die Eltern.
Einzige Ausnahme:
Das Praktikum wäre unbedingte Voraussetzung zur Aufnahme des Studiums.
Aller Wahrscheinlichkeit nach ist das aber nicht der Fall. Also dürfte hier kein familienrechtlicher Unterhaltsanspruch bestehen.