muss man betreuungsunterhalt zahlen obwohl die ex bei den Eltern wohnt und arbeiten gehen kann?
Hallo, mein freund hat heute Post bekommen in der steht das seine ex Freundin einen Antrag auf Betreuungsunterhalt gestellt hat. Er zahlt doch schon jeden Monat Unterhalt der vom Jugendamt festgestzt wurde.
muss er das zahlen obwohl sie noch nie in Arbeit war bei Ihren Eltern zuhause wohnt und auch in der Lage ist Arbeiten zu gehen?
3 Antworten
Betreuungsunterhalt hat im Grunde nichts mit dem Kindesunterhalt zu tun. Der Kindesunterhalt muss auf jeden Fall und immer gezahlt werden.
Betreuungsunterhalt muss nur gezahlt werden, wenn der Vater dazu in der Lage ist, dabei ist der Kindesunterhalt vorrangig. Der Vater hat auch hier einen Selbstbehalt.
http://www.unterhalt.net/ehegattenunterhalt/betreuungsunterhalt.html
Nach BGB steht der Kindsmutter bis zum dritten Lebensjahres des Kindes Betreuungsunterhalt zu. Den muss sie auch einfordern, bevor Sozialleistungen gezahlt werden.
Allerdings liegt der Freibetrag für den Betreuungsunterhalt höher als der für den Kindesunterhalt (1200 Euro statt 1080 Euro).
Solange das Kind unter 3 ist, braucht sie nicht arbeiten - egal, ob sie eine eigene Wohnung hat oder bei den Eltern wohnt
Ist nun mal so und da sollten die Jungs sich mehr um die Verhütung kümmern ;-)
sie hat ja die Kondome zerstochen......