Unterhalt Beamte im Vorteil
Meine „Nochehefrau“ hat sich den nachehelichen Unterhalt bei Ihrem Anwalt berechnen lassen. Sie ist Beamtin! So weit ist ja noch alles gut! Was aus meiner Sicht nicht passt, ist die Tatsache, dass sie als Beamtin in der Berechnung des Unterhalts eindeutige Vorteile gegenüber normalen Angestellten bzw. Arbeitern hat. Aufgrund der Tatsache, dass Beamte keine Sozialabgaben zahlen, wird beim Unterhalt der auf Bruttobezügen berechnet wird, der Beamte eindeutig bevorteilt. In meinem Fall würde meine „Nochehefrau“ wenn Sie nicht Beamtin wäre bei gleichem Nettoverdienst ca. 250€ weniger Unterhalt im Monat bekommen. Da aber bei den Beamten durch die fehlenden Sozialabgaben Brutto fast gleich Netto ist, ist die Diefferenz unserer Bruttoeinkommen ziemlich heftig! Was habt ihr hier für Erfahrungen gemacht? Gab es schon Betrebungen diese gerichtlich anzufechten? Wäre Euch für Antworten dankbar! Denn aus meiner Sicht wird hier das Gleichheitsprinzip total verletzt!
Gruß FreeWillbert
6 Antworten
Zur Unterhaltsberechnung werden die "bereinigten Einkommen" zugrunde gelegt, also die Einkommen nach gesetzlich bedingten Abzügen wie Einkommenssteuer, Sozialversicherungsbeiträge etc...
Insofern sollte für die Frau, welche bestimmte Sozialabgaben nicht leisten muss, kein Vorteil daraus entstehen, weil ja dann weniger abgezogen ("bereinigt") werden kann von ihren Brutto-Bezügen.
Auch wenn der Anwalt der Frau bereits den nachehelichen Unterhalt berechnet hat, bedeutet das nicht, dass sie solchen überhaupt beanspruchen könnte....
Zwar besteht während des Trennungsjahres - welches der Scheidung vorausgeht - ein Anspruch auf Trennungsunterhalt des geringer verdienenden Ehegatten. Aber dieser endet mit der Scheidung.
Nachehelicher Unterhalt müsste dann erst eingefordert werden - wenn er im Rahmen der Scheidung überhaupt zugesprochen würde.... Denn das geschieht nach neuerer Rechtsprechung (seit 2008) nur noch in Ausnahmefällen - und wenn, dann wird der Unterhalt zumeist auch zeitlich befristet. In der Regel wird erwartet, dass nach einer Scheidung beide Ehepartner erwerbsfähig sind und ihren eigenen Lebensunterhalt selbst erwirtschaften können/ verdienen können.
Da die Frau anscheinend ja berufstätig ist... dürfte ihr Unterhaltsanspruch (Trennungsunterhalt) mit der Scheidung beendet sein....
Dass Beamte keine Sozialabgaben zahlen ist das ist schlicht unwahr, die Beamten zahlen genauso ihre Abgaben und Steuern wie jeder andere Arbeitnehmer. Und beim Unterhalt werden sie nicht andere als andere behandelt.
Seit wann zahlen Beamte keine Sozialabgaben? Das ist mir ganz was Neues.... auch dass Brutto fast gleich Netto sein soll..
Beamte haben noch Sozialabgaben zahlen müssen!
Das liegt am Alimentationsprinzip. Der Dienstherr muss für den Beamten sorgen. Daher muss sich dieser nicht selbst versichern (Ausnahme Krankenversicherung).
Die Differenz Brutto-Netto ist bei Beamten selbstverständlich geringer als bei Arbeitnehmern, da die Sozialabgaben entfallen.
Es interessiert doch gar nicht wie hoch das Bruttoeinkommen ist!
Entscheidend ist das unterhaltsrechtliche Einkommen. Wie dieses berechnet wird, steht in den unterhaltsrechtlichen Leitlinien des zuständigen OLG.
Übrigens:
Dass der Anwalt deiner Frau zu Gunsten deiner Frau rechnet ist seine Aufgabe!!
Dann werde ich etwas konkreter, Beamte zahlen keine Rentnversicherung und keine Arbeitslosenversicherung und somit wird das Verhältnis Brutto zu Netto deutlich geringer was sich beim Unterhalt 1 zu 1 wiederspiegelt!
Stell doch mal anonymisiert die Unterhaltsberechnung hier ein.
Ich glaube fast, dass der Anwalt keine Ahnung von Familienrecht hat und die Berechnung völlig falsch ist.
Auch mal in die Leitlinien des zuständigen OLG schauen. Dort steht genau drin wie das unterhaltsrechtliche Einkommen berechnet wird.