Unterhalt ab 18 Jahren - auf welches Konto?

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Da du nun volljährig bist, bist du selbst für deinen Unterhalt zuständig.

Deine Mutter übt nun das Sorgerecht nicht mehr aus.

Ein eventuell vorhandenener Unterhaltstitel ist auf dich übergegangen. Deine Mutter kann keine Rechte mehr daraus wahrnehmen.

Die Zahlungen, die dein Vater leistet, wirken für ihn nur schuldbefreiend, wenn sie auf ein von dir bestimmtes Konto geleistet werden. Das Problem ist, wenn er ohne Bestimmung weiter auf das Konto deiner Mutter zahlt, bestünde für dich die Möglichkeit den Unterhalt bei ihm zu pfänden. Da du der Berechtigte bist, müssten dich die Zahlungen an die Mutter nicht interessieren.

Es muss aber nicht dein eigenenes Konto sein, du kannst auch bestimmen, dass weiter auf das Konto deiner Mutter gezahlt werden soll.

Übrigens ist nun auch deine Mutter dir gegenüber barunterhaltspflichtig und der Zahlbetrag für den Vater sinkt, wenn alles richtig berechnet wird.

warum sollte das falsch sein? Du musst aber natürlich auch selbst zu Deinem Unterhalt beitragen und dazu gehören alle Kosten, die in der Wohnung anfallen, von Nahrungsmitteln über Miete, Strom/Gas, Heizung, GEZ und das musst Du mit Deiner Mutter abmachen. Nur dadurch lernst Du, auch selbst mit Geld umzugehen. Natürlich musst Du dann für Kleidung und sonstige Sonderwünsche selbst aufkommen, aber das Kindergeld gehört dann auch in diesen Topf.

SonicSyndicate  08.09.2011, 00:51

Meiner Meinung nach geht das nicht denn der Unterhalt wird der Mutter zum Einkommen angerechnet da kann man nicht einfach weg lassen oder wo anders bin bezahlen denn dann stimmt beim Einkommen der Mutter was nicht also nur rechtlich gesehen wenn der Mutter das egal ist dann okay

Eifelmensch  08.09.2011, 05:53
@SonicSyndicate

Der Unterhalt des Kindes ist kein Einkommen der Mutter.

Selbstverständlich würde das Einkommen des Kindes bei eienr bestehenden Bedarfsgemeinschaft als Einkommen eben dieser angerechnet.

Aber was hat das jetzt mit der Frage zu tun?

Es sollte deiner Mutter gelassen werden solange sie für dich sorgt dafür ist der unterhalt ja da damit du was zu essen hast und Klamotten und sonstige Sachen bekommst :)

Mariaa91 
Beitragsersteller
 08.09.2011, 00:38

Ja genau, so seh ich das auch :) Danke :)

Eifelmensch  08.09.2011, 05:49
@Mariaa91

Die Fragestellerin ist volljährig. Somit entfällt die Sorgepflicht!

Mit der Volljährigkeit ändert sich so einiges.

Der Unterhalt ist auf dein, bzw. ein von dir bestimmtes, Konto zu zahlen. Denn du bis schließlich der Unterhaltsberechtigte. Das Verhältnis zwischen dir und deinen Mutter ist für den Vater nicht relevant.

weil irgendwie is es komisch, weil ich ja immer noch bei meiner Mama leb und die ja alles für mich bezahlt

Deine Mutter muß sich am Unterhalt beteiligen, denn auch sie ist unterhaltspflichtig. Bis du noch nicht volljährig, tut sie das in der Regel durch die Betreuung. Dieser Betreuungsbonus fällt mit der Volljährigkeit weg. Damit ist das Zugewendete teilweise sog. Naturalunterhalt. Wenn sie alles zahl, ist das natürlich mehr als ihre Unterhaltspflicht.

In diesen Fall solltes du ihr Haushaltsgeld überweisen. Einen Anspruch darauf hat sie allerdings nicht, sie kann aber, wenn du es nicht machst, das dir so Zugewendete auf ihre Unterhaltspflicht beschränken.

In der Regel wird sich durch die Volljärhigkeit auch die Höhe des Unterhaltsanspruchs gegenüber dem Vater ändern.

ichweisnix  08.09.2011, 07:26

.und dann hattens meine Mama und ich davon, dass das ja eigentlich ziemlich sinnlos wär, weil das Geld ja für sie bestimmt ist

Nein, das Geld ist für dich bestimmt. Was du damit machst ist dann deine Sache.

Ja also mit ihr gesprochen hab ich ja, aber das Problem war, dass mein Vater am 18ten da stand und verlangt hat, das jetzt sofort auf mein Konto zu überweisen.

Das er da da stand ist verständlich, denn er muß ja an dich zahlen. Dein Vater hat das Geld auf das Konto zu überweisen welches du angibst. Wenn du willst, das er es weiter auf das Konto der Mutter überweist, muß du ihn das schriftlich geben.

Sollte deine Mutter Harz 4 beziehen, dann lass es aber unbedingt auf dein Konto überweisen, ebenso das Kindergeld.

Warum besprichst Du das nicht mit Deiner Mutter? Da Du noch bei ihr lebst und sich ausser dem Datum nichts geändert hat warum sollst Du das Geld jetzt allein ausgeben?...

Mariaa91 
Beitragsersteller
 08.09.2011, 00:37

Ja also mit ihr gesprochen hab ich ja, aber das Problem war, dass mein Vater am 18ten da stand und verlangt hat, das jetzt sofort auf mein Konto zu überweisen..und dann hattens meine Mama und ich davon, dass das ja eigentlich ziemlich sinnlos wär, weil das Geld ja für sie bestimmt ist..Und jetzt wollt ich fragen, ob das rechtlich irgendwie festgeschrieben ist, weil er halt ausführlich drauf bestanden hat..

SonicSyndicate  08.09.2011, 00:43
@Mariaa91

Ja das ist rechtlich vorgeschrieben denn ich Zahl auch unterhalt weil ich geschieden bin und das geld gehört der Mutter meiner Tochter und nicht direkt meiner Tochter obwohl mir das auch lieber wär wenn ich es meiner Tochter auf ein Sparbuch tun könnte :)

Eifelmensch  08.09.2011, 05:56
@SonicSyndicate

Rechtlich vorgeschrieben ist, dass der Unterhaltspflichtige (Vater) auf ein vom Unterhaltsberechtigten (Tochter) genanntes Konto zahlen muss, damit die Zahlungen schuldbefreiend für ihn wirken.

ichweisnix  08.09.2011, 07:48
@SonicSyndicate

So ist es eben nicht. Der Unterhalt der Tochter gehört natürlich der Tochter. Bei Minderjähren wird das Geld vom gesetzlichen Vertreter verwaltet.

das auch lieber wär wenn ich es meiner Tochter auf ein Sparbuch tun könnte

Das Kind Kind brauch ja Nahrung, Kleidung, Wohung, ... dieses Ausgaben für das Kind werden vom Unterhalt des Kindes bestritten. Unterhalt dieht grundsätzlich nicht dem Vermögensaufbau.

Die geschiedene Ehefrau hat u.U. ebenfalls einen eigenen Unterhaltsanspruch.

Eifelmensch  08.09.2011, 08:26
@ichweisnix

So ist es eben nicht. Der Unterhalt der Tochter gehört natürlich der Tochter. Bei Minderjähren wird das Geld vom gesetzlichen Vertreter verwaltet.

Ähm?????

Genau das hatte ich doch geschrieben!!!!!!!!!!!