Unter welches Konto Buche ich den Kauf von Software Lizenzen SKR04
Unter welchem Konto buche ich den Kauf von Software Lizenzen in SKR04, die ich dann weiterverkaufen will (also ich kaufe die kompletten Rechte).
Kann ich bei einem Kleingewerbe für die Überschussrechnung den Kauf der Lizenz direkt als Verlust handhaben? Ist ja eigentlich wie Waren kaufen.
3 Antworten
Die Frage zu beantworten wäre verbotene Rechtsberatung. Daher kein Kommentar.
Auch wenn die Frage nur einmal gestellt wird, wenn das Verständnis über das Buchungsverhalten an so einem Punkt bereits schlingert, spätestens dann sollte ein Steuerberater als richtige Investition erkannt werden.
Da immer der Schrei kommt, dass das so teuer sei ein paar Argumente zum Thema: Es hat sich schon mal jemand tot gespart.
Die Bearbeitung durch eine Steuerberatungskanzlei vermindert die Wahrscheinlichkeit von Fehlern. Damit werden Buchhaltung bzw. Aufzeichnungen für fremde Personen glaubwürdiger. Dazu zählen: Mitgesellschafter, private Geldgeber, Geschäftsbank, Lieferanten die vor der Lieferung bei der Schufa fragen und als Höhepunkt beim Finanzamt steigt die Glaubwürdigkeit ebenfalls.
Man ist verpflichtet sich über die Rechtsprechung und die Gesetzesänderungen auf dem Laufenden zu halten. Wer das ernstlich tun will, der ist täglich mindestens eine Stunde mit steuerlicher Lektüre beschäftigt. Das war meine Zeit als Angestellter Steuerfachgehilfe.
Dazu kommen sinnvoller Weise auch Seminare. Gerade das zum Jahreswechsel ist wichtig. Die Literatur kostet Geld. Schulungen auch.
Dann will ich auch an die Bearbeitungszeit selber erinnern. Die laufenden Unterlagen und der Abschluss.
Bereits mit der Lektüre dürften die meisten teurer liegen, als würden sie einen Steuerberater beauftragen. Fachliteratur ist eben nicht für den Preis einer Fernsehzeitung zu haben.
Dann könnte man diese Frage für zusätzlichen Umsatz nutzen. Was eindeutig den Ertrag erhöht.
Als letztes will ich noch einen Punkt ins Gedächtnis rufen: Falschbuchungen können Steuerhinterziehungen sein. Dabei ist ein Vorsatz gar nicht nötig. Es verdoppelt sich die Zeit des Finanzamtes von in der Regel fünf Jahren tatsächlich aber 10 Jahren um Bescheide zu ändern. Rate mal zu wessen Gunsten.
Natürlich sagt man immer, dass eine Prüfung auch eine Prüfungsgeststellung haben muss. Das ist korrekt. Also muss der Prüfer etwas finden. Es wird also bei jeder Prüfung zu einer Nachzahlung kommen. Sollte man jedenfalls so einplanen.
Wenn sich das Finanzamt heute bei jemanden meldet, dann kann es sein, es werden die Jahre 2012, 2011 und 2010 angefordert. Wenn wir eine Prüfungsfeststellung haben, die alle Jahre betrifft, dann passiert folgendes: Die drei Prüfungsjahre werden um den Betrag geändert.
Die Einkommensteuervorauszahlungen werden angepasst. Also kommen zu den drei Jahren in der Prüfung noch 2013 und 2014. Diese Änderungsbeträge werden innerhalb eines Monats fällig, vielleicht auch am selben Tag. Da würde ich doch mal hoffen, dass bei einem Steuerberater auch Fehler passiert sind, allerdings nicht so dramatische. Das sollte die übliche Arbeitsweise verhindern. Auch wenn ich zugestehe - es ist nicht unmöglich, dass das auch bei einem Steuerberater passieren kann.
Die Wahrscheinlichkeit ist natürlich wesentlich kleiner. Und wenn wurde versucht eine steuerliche Gestaltung zu machen, die dann vor der Finanzverwaltung keinen Bestand hatte. Häufig scheuen Mandanten unsinniger Weise das Prozessrisiko.
Vorteile überwiegen m.E. Wünsche Dir viel Erfolg!
In den Zeiten kann man entweder Arbeiten oder sich erholen.
Tja, Leonara, auch auf die Gefahr hin, dass Du meinst ich hätte nicht genug zu tun. Es gibt unter eingesessenen Geschäftsleuten einen Codex. Dazu gehört auch, dass man sich gesellschaftlich engagiert und so etwas von dem zurück gibt, was man selber so an Glück hat. Also keine Sorge, trocken Brot brauche ich nicht essen und wenn ich denn Wurst essen würde, dann wäre das durchaus im Rahmen des möglichen.
Außerdem: Wenn Dich die Ausführungen nicht interessieren ein kleiner Tipp. Einfach nicht lesen. Wer es kann, kann auch quer lesen um zu prüfen ob es interessant für Dich ist.
Hej Gullup, erstmal danke für die ausführliche Antwort, jedoch hast du glaub ich die Frage nicht komplett gelesen. Erstmal bin ich überhaupt nicht Buchführungspflichtig und meine Buchungen wird das Finanzamt auch nie zu Gesicht bekommen, bei dem Umsatz gebe ich einmal im Jahr nen Stapel Belege und ne Überschussrechnung ab.
Ich mache das nur zum Spaß an der Freude um etwas zu üben da ich Rewe auch im Studium habe.
Prinzipiel bin ich eigentlich ziemlich vertraut damit damit, die Frage die ich gestellt habe ist aber etwas kniffliger als du vielleicht im ersten Moment denkst, denn normalerweise kann man solche Sachen erst als Verlust eintragen, wenn sie wirklich verbraucht sind oder an Wert verlieren, hier wird aber nie wirklich ein Wert verloren gehen bei einer Software Lizenz da sie kein Ablaufdatum hat sondern permanent wäre, es ist aber trotzdem im Endeffekt eine Investition die für dne Verkauf nötig ist. Darum ist es fraglich ob man es direkt als vollen Verlust buchen kann und wenn ja auf welches Konto am besten.
Die verbotene Rechtsberatung ist Unsinn, sowas ist ein Hirngespinst von vielen Leuten, wenn ich nen Kollegen Frage ob man nen Impressum für ne Seite braucht und er mir Ja sagt hat er ja wohl keine Straftat begangen, das sagt einem schon der gesunde Menschenverstand. Verboten wäre eine verbindliche Rechtsberatung bei der Man sich als Fachman ausgibt und dafür Geld verlangt.
VERSTÖSSE GEGEN DAS RECHTSBERATUNGS-RECHT (RECHTSDIENSTLEISTUNGSGESETZ)
In Deutschland ist nach den Bestimmungen des Rechtsdienstleistungsgesetzes die Rechtsvertretung vor Gericht immer und die außergerichtliche berufsmäßige Rechtsberatung und Vertretung in der Regel Rechtsanwälten vorbehalten.
Gewerbetreibende dürfen im Wege der so genannten "Annexkompetenz" als Nebenleistung zu ihrer gewerblichen Tätigkeit in engen Grenzen ebenfalls beratend tätig werden.
Da die Aufgabe der Rechtsanwaltskammer auch darin besteht, die Belange der Anwaltschaft zu wahren und damit auch die Verbraucher vor unqualifizierter Rechtsberatung zu schützen, geht die Rechtsanwaltskammer durch außergerichtliche Abmahnungen und für den Fall von deren Erfolglosigkeit auch durch Gerichtsverfahren gegen verbotene Rechtsberatung und Rechtsvertretung vor.
Für die Vertretung vor Gericht müssen externe Rechtsanwälte beauftragt werden, da die Kammer sich vor Gericht selbst nicht vertreten darf.
Außerdem ist ein Steuerberater für sowas völliger Unsinn, wenn der gut ist und viele Mandanten hat wird er mich sogar abweisen, weil ein Steuerberater mit so einem Unternehmen das ihm eigentlich einfach nur ein paar Belege hinwirft nichts anzufangen weis.
Ich habe keine Lust mich mit Dir darüber auszutauschen was die Rechtsberatung angeht. Das scheint fruchtlos zu sein. Hierzu sollte man jemandem glauben, der seit über 20 Jahren tätig ist.
Dagegen solltest Du nicht die Auffassung von anderen als Unsinn oder Hirngespinst qualifizieren. Es ist deutlich genug: Du hast die Kompetenz zur Beurteilung nicht.
Denn hier einen eigenen Kommentar oder was auch immer zu posten sollte einem Studenten klar sein - geht nicht.
Aber lese einfach den § 2 Absatz 1 RDG - § 2 Begriff der Rechtsdienstleistung (1) Rechtsdienstleistung ist jede Tätigkeit in konkreten fremden Angelegenheiten, sobald sie eine rechtliche Prüfung des Einzelfalls erfordert.
Das ist bei der Mitteilung einer Kontierung eben genau der Fall. Das ich gewerblich berechtigt bin und es auch tue, dass ich laufende Geschäftsvorfälle kontiere ist extra im Steuerberatungsgesetz geregelt. Gibt mir aber nicht das Recht einer Beratung. Da muss man eben genau unterscheiden.
Dann steht sinngemäß weiter im § 6 RDG, dass die unentgeltliche Rechtsdienstleistung gegenüber Familie, Nachbarn und andere nahe stehende Personen erlaubt ist (das ist der Umkehrschluss). In anderen Fällen muss man dieses unter Kontrolle eines Anwaltes tun. Der hat aber dafür zu sorgen, dass entsprechende Fortbildungen besucht wurden. Er hat daran soweit nötig mitzuwirken. Also nur mit meinen Worten wider gegeben.
Dabei kann man dann auch mal verfolgen was da so die Rechtsprechung sagt. Die unentgeltliche Auskunft hat nur einen Vorteil, der Gesetzgeber hat eine Haftung ausgeschlossen. Das war schon mal anders. Jetzt wirst Du wieder meinen es besser zu wissen, ein Steuerberater hat für einen Mandanten einen Arbeitsvertrag formuliert. Die Folgen: Der Vertrag war nichtig. Dem Mandanten sind dadurch Schäden entstanden. Beispielsweise galten die vereinbarten Kündigungsfristen nicht. Der Vertrag war übrigens vom Gericht nicht zu prüfen, denn die Qualität sei nicht entscheidungsrelevant. Eine weitere Folge war die Schadenersatzpflicht des Steuerberaters. Übrigens auch dem Arbeitnehmer gegenüber. Dann kommt noch einer oben drauf, der Steuerberater hatte die erhobene Gebühr zu erstatten.
Es gibt noch andere Fälle, da geht es darum, dass ein Finanzbeamter gehört hat, wie ein Bürger dem anderen sagt welche Anlagen er benötigt. Rechtsberatung.
Das ganze ist auch keine Straftat. Es ist ein einfacher Rechtsverstoß, der wird dann mit Bußgeld belegt. Da geht es dann pro Fall bei 5.000 Euro los.
Und damit ist die Bewertung Warenbuchung oder nicht sehr wohl eine rechtliche Beratung. Jede einzelne Buchung ist, was viele nicht wissen ein eigenständiger Antrag auf Betriebsausgabenabzug. Jedenfalls bei den Betriebsausgaben.
Deine Einlassungen bestätigen meine Beobachtung - Es ist ja schön, dass Du da üben willst. Ist ja augenscheinlich auch nötig. Tut mir Leid - Ganz deutlich. Zum Beispiel solltest Du im Studium aufgepasst haben, dann ist jede Form der Bearbeitung, die Du mit Deinen Belegen anstellst Bestandteil des Belegwesens. Das gilt für Tabellen wie Telefonnotizen. Die sind bei dem entsprechenden Vorgang zu führen und zu halten.
Das ist einer der wenigen Grundsätze, die von der Buchführung durchgreift. Weil wer im Gesetz lesen kann ist klar im Vorteil. Demnach ist z.B. nicht nur der buchführungspflichtig, der nach Gesetz verpflichtet ist oder der die einschlägigen Grenzen überschreitet. Sondern auch der, der es freiwillig tut. Das 'ich übe' reicht aus. Es wären alle Konsequenzen zu ziehen.
Übrigens noch eins - weil es fett geschrieben steht - verbindliche Rechtsberatung. Was ist das denn? Hat bestimmt noch nie jemand gehört. Übrigens dachte ich immer, dass es gerade im Studium ein Ziel sei sicher zu zitieren. Was man ja schon bei den "Paste und Copy Politikern" so schön angeprangert hat.
So, jetzt meine heutige Zeit für dieses Thema aber durch.
Autsch Also bist Du da nach eigener Meinung Branchenkenner!? Kenne kaum Berater die deswegen ein Mandat ablehnen würden. Schließlich hat jeder den Anspruch auf bestmögliche Vertretung und es ist die Aufgabe des Berufsstandes für eine zügige Rechtserledigung zu sorgen. Auch um die Gebühren braucht man sich keine Sorgen zu machen. Unter dem Strich bezahlen die Mandanten einen bestimmten Stundensatz. Dafür sorgt die Steuerberater Gebühren Verordnung.
10 Jahre in ein paar Kanzleien gearbeitet und seit einigen Jahren mit verschiedenen Beratern in der Kooperation tätig.
Ich will aus Lernzwecken wissen auf welches Konto ich das buchen müsste, ich würde persönlich halt zwischen Warenbestand, Immaterielle Güter und Software-Lizenzen schwanken. Da es zu Lernzwecken ist und nie dem Finanzamt vorliegen wird gibt es gar keine Diskussionsebene auf der man sagen könnte es handelt sich um eine Rechtsberatung. Unter diesem Umstand wäre jeder Rewe Unterricht und jedes Buch und jeder Forenbeitrag zu Rechnungswesen und jede Seite die darüber informiert eine Rechtsberatung. Ansonsten wäre es einem Kommilitonen auch verboten mit mir für Rewe zu lernen da er mich ja berät wenn ich ihm eine Frage stelle.
Das Finanzamt kriegt ne EÜR und nen Stapel Belege, das wars dann auch.
Falls du dich irgendwie angegriffen gefühlt haben solltest, tut mir das Leid, meine Wortwahl war vielleicht nicht die beste für die Mühe die du dir im Endeffekt machst, aber sowas passiert mir schnell mal.
Und eine verbindliche Rechtsberatung ist eine auf die ich mich berufen kann. Lasse ich mir von einem Anwalt zum Beispiel AGB´s für meinen Shop schreiben ist er haftbar wenn ich aufgrund eines Fehlers in den AGB´s verklagt werde (wurde mir zumindest von meinem Anwalt so gesagt!). Ob das bei Rewe-Angelegenheiten auch so ist weiß ich nicht aber davon bin ich einfach mal ausgegangen.
Nein ich bin kein Branchenkenner, ich gebe nur wieder was ich über Prof`s gehört habe und da hieß es dass Steuerberater mit Miniunternehmen die ihnen einfach nur Belege hinklatschen eigentlich nicht wirklich was anzufangen wissen, bin einfach mal davon ausgegangen dass das korrekt ist wenn mir das jemand der 10 Jahre in einem internationalen Unternehmen dafür zuständig ist sagt, kann aber natürlich sein, dass ich hier Unsinn weitergebe, kann ich nicht beurteilen^^
Der Zweck ist uninteressant. Da kannst Du Dich auf den Kopf stellen und mit den Ohren wackeln.
Ein Prof könnte da auch besonders elitäre Berater kennen. Natürlich ist die Plastiktüte oder der Schuhkarton nicht beliebt (wo die Leute ihre Belege anschleppen), aber je nach Einzelfall erklärt man was damit getan werden soll oder sortiert selber. Tut in der Regel auch ein elitärer Berater, wenn er dafür bezahlt wird. Jedenfalls dort wo ich ein Jahr gearbeitet habe.
Bevor man sich zu einem Thema äußert sollte man die Quellen - Grundlagen ansehen. Medienberichte, Bücher und ähnliches sind keine Rechtsberatung. Weil sie weder auf den Einzelfall gemünzt sind und an die Allgemeinheit gerichtet sind. Trotzdem wäre sogar ein Gutachten (nach meiner Erinnerung) keine Rechtsberatung.
Abschließend - Nein, ich diskutiere auch nicht ob ich eine Frage beantworte. Prüfe besser die Quellen die Du verwendest. Stelle die Inhalte in den Zusammenhang.
Du stellst Dich hier als der klassische Student/Absolvent dar. Dieses Verhalten wird der akademischen Kaste zugeschrieben. Keine Ahnung haben, aber meinen die Welt erklären zu können. Um dann Leuten mit Erfahrung zu erklären wie es zu laufen hat.
Übliche Abwehr - Einfach mal auflaufen lassen. Daran beteilige ich mich nicht. Daher die offenen Worte.
Es gibt auch andere Foren in dem man fragen zu Buchhaltung stellen kann...
Rechnungswesen.de ist beispielsweise ein Forum für Hausaufgaben, aber sowas kann am da bestimmt auch fragen.
Es gibt auch ein Bilanzbuchhalter Forum, wo sich die mitglieder untereinander zu bestimmten Vorgängen befragen.
Vielleicht wird dir da besser geholfen.
Ja, da hast du Recht. Wenn du die weiterverkaufen willst, ist das Handelsware.
Gullup! Ist das jetzt Werbung, weil du nichts zu tun hast ausser Fragen zu beantworten, die nicht gestellt wurden? "gutefrage.det" ist doch wohl nicht gesetzwidrig!