Gastronomie Hotel Buchhaltung Festwerte Bewertung Anlagevermögen
Hallo, wir haben eine Gastronomie mit Hotel komplett neu eröffnet. D.h. zig-Tausende Euro´s sind kurz vor Eröffnung in die Erstausstattung geflossen. Irgendwo habe ich mal gehört, man kann diese Kleinanschaffungen, Töpfe, Geschirr, Besteck, Gläser, Bettwäsche, Tücher Putzausstattung .... was alles unter die GWG-Grenze fällt, auch aktivieren mit einem bestimmten Festwert. Nun meine Frage: Wie hoch kann ich diesen Wert ansetzen? 50% von den AK´s? und: kann ich das auch in der Steuerbilanz so aktivieren oder muss ich da alles im ersten Geschäftsjahr als Aufwand buchen? Wie macht man das in der Praxis: Müsste/Sollte ich auch weiterhin Bestandslisten führen, um einfach auch für später zu wissen, was wir alles haben? Muss ich diese auch in der Inventur irgendwann mal mitzählen? Vielleicht ist jemand vom Fach und kann mir ein paar Tipps geben. Auch bräuchte ich noch Tipss, wie ich am besten den Wareneinsatz kontrolliere und dem Chef ein schönes Reporting basteln kann.... Danke schon mal
Ulrike
6 Antworten
Ich kann euch nur raten, einen Steuerberater aufzusuchen und mit dem nochmal alles zu besprechen. Es gibt besonders in diesem Bereich so viele Möglichkeiten. Da müsst ihr euch ausrechnen lassen, was für euch das sinnvollste ist.
hallo, fand Deine Frage interessant und hab mal selbst geschaut. Hier ein Auszug eines Links, den ich gefunden habe: "Ein Festwert, der in der Eröffnungsbilanz bzw. den Folgebilanzen aktiviert wurde, wird in den folgenden Jahren nicht abgeschrieben. Stattdessen werden die jährlichen Ersatzbeschaffungen nicht aktiviert, sondern als Aufwand (ergebniswirksam) gebucht. Der Festwert ist in der Regel alle drei Jahre im Rahmen der Inventur zu überprüfen. Ergibt sich dabei eine mengenmäßige Verminderung der Vermögensgegenstände, so ist eine Anpassung des Festwertes vorzunehmen. Im Falle einer mengenmäßigen Erhöhung der Vermögensgegenstände ist bis zu einer Toleranzgrenze von 10% die Beibehaltung des ursprünglichen Festwertes zulässig. Darüber hinaus gehende Mehrmengen bedingen eine Anpassung des Festwertes nach oben. Dabei ist zu beachten, dass bei einer zwischenzeitlichen Preissteigerung und mengenmäßigen Erhöhung des Festwertes nur die hinzukommenden Vermögensgegenstände mit dem höheren Preis angesetzt werden. Eine Anpassung des Altbestandes auf den höheren Preis wird nicht vorgenommen. Zwischenzeitliche Preissenkungen sind durch außerplanmäßige Abschreibung des Festwertes zu berücksichtigen."
Der Link dazu: http://www.informdoku.de/nkr-sh/download/FAQVermoegenserfassungBew._Vermgeg.pdf
Allerdings würde ich mich vorerst erkundigen, ob das bei einer Neueröffnung eines Hotels wirklich zum tragen kommen kann bzw. darf.
Alles Gute.
Leider bin ich zu wenig in der Materie. Ich selbst komme nicht aus dem Steuerfach sondern aus der Gastronomie (Geschäftsbereich Buchhaltung/Verkauf) Es gibt Steuerbüros, die sich auf Gastronomie spezialisiert haben. Dort habe ich bislang diese Art von Buchung noch nicht gesehen. Aber vielleicht ist das ein neues Prinzip. Sorry, dass ich da nicht weiterhelfen kann. Solltest Du zu einem Ergebnis kommen, freue ich mich über eine kurze Nachricht. Wie gesagt, interessantes Thema.
Hi Ulrike,
was wie zu aktivieren ist, ist zum Teil für das Hotelgewerbe auch durch Rechtsprechung geregelt. Also nix mit großartigen Wahlrechten.
Ein Bestandsverzeichnis sollte immer selbst geführt werden und dann erst mit der Buchhaltung verglichen werden. Wie will man denn sonst Fehler finden?
Zur Kalkulation: Erstmal ist die Karte zu kalkulieren. Jeder Schnaps, jeder Saft, Kaffee und natürlich auch das Essen.
Hier ist dann auch das Führen eines Wareneingangsbuches eine hervorragende Hilfestellung. Die Waren natürlich auch getrennt nach Warengruppen wie oben angedeutet.
Inwieweit die Führung eines Wareneingangbuches verpflichtend ist, dass kann ich Dir so gar nicht sagen. Das wäre auch eine Frage an den Steuerberater.
Viel Erfolg, sollte der aber hinter den Erwartungen zurückbleiben - Unternehmensberater nicht vergessen. Und da auch auf Spezialisierung achten. Das erhöht selbst bei meinen Beratungen die Erfolgsaussichten.
Schöne Grüße
Ich würde die Abschlussbuchungen und Bilanzierung einem Fachmann überlassen. Bestandslisten für Möbel, Maschinen, etc. musst du keine führen, da die ja im Programm drinnen sind. Du musst dir einfach jedes Jahr am Ende des Jahres die Listen der Kto. GWG, Maschinelle Anlagen, Sonstige Betriebsausstattung, je nachdem, welche Konten ihr habt, durchsehen und kontrollieren, welche Gegenstände noch aktiv sind, abgeschrieben werden sollten oder überhaupt schon aus dem Betrieb ausgeschieden sind.
Die Inventur wird immer am Jahresende gemacht. Wenn du gerne kontrollieren möchtest, was noch da ist und was wirklich gebraucht wurde, kannst du die Kassabons der Kellner/innen mit deinen Buchungen der Einkäufe vergleichen. Oder du machst ganz akribisch eine Liste, was rein- und was rausging.
Geh mit deinen ganzen Fragen zu einem guten Steuerberater, der kann dir genau sagen, was in der Gastronomie für Besonderheiten zu beachten sind. Aus der Ferne kann man dich da nicht gut beraten.
hi, vielen dank für das interesse und die antwort. unser chef in der steuerkanzlei meinte, dass ich das so buchen soll. sein angestellter bzw. RA meinte wiederum, das ginge nicht so einfach. deshalb denke ich, die wissen auch nicht genau wie das funktioniert, da kann ich mich auch selber anderweitig informieren. ich habe nur noch nicht rausgefunden, ob die festwertmethode steuerlich überhaupt möglich ist und ob es überhaupt sinn macht. 1. ist eine inventur immer aufwendig, wenn auch nur alle 3 jahre und 2. kann ich teile davon ja niemals in den aufwand buchen, was eigentlich auch nicht so gut ist. und wenn ich jetzt im ersten jahr alles in den aufwand buche, dann stehen da gerade mal 200teuro minus im ergebnis. auch blöd. vielleicht kannst du mir nochmal einen kommentar dazu geben.... dank dir sehr !!!