Unter welchen umständen darf man auf dem Grundstück eines anderen mit einer Waffe schießen?
Grundstück von Opa.
Mündliche Erlaubnis von ihm bekommen dass ich dort schießen darf. 1 Meter hinter den Zielscheiben ist ein großer Schotterhaufen (Fangschutz)
Es ist innerhalb einer Ortschaft aber es befindet sich direkt hinter dem Schotterhaufen eine cirka 5 Meter hohe Wand.
Zudem schießen wir dort nur mit legalen/gemeldeten Kleinkalibergewehren.
Auf was muss ich noch achten?
Womit schiesst du denn? Gummibänder? Wattebäusche? Pfeil und Bogen? 9 mm? Sturmgewehr?
Ausschließlich kk gewehr und luftdruckgewehr
5 Antworten
Bei einer KK brauchst Du eine Waffenbesitzkarte.Ich würde mich an die Stadtverwaltung wenden und mich absichern,ob Du auf diesem Gelände schießen darfst.
Darauf, dass die Einfahrt frei ist damit die Polizei die von den Nachbarn gerufen wurde nicht über dein Fahrrad fährt.
Das es unzugänglich für alle anderen ist, das es ein ausgewiesener Schießplatz ist, das du einen grossen Waffenschein besitzt usw.
Sonst wirst du schnell Bekanntschaft mit der Staatsmacht haben
Von Österreich kenne ich die Gesetze leider nicht, wobei ich davon ausgehe, das das dort ähnliche Gesetze wie hier herrschen. Ich als Jäger finde es aber auch unverantwortlich, wenn jemand ohne 100%ige Ausbildung eine rötliche Waffe in die Hand bekommt
Hä?
Ich war beim heer umd hatte dort gewehr, pistolen und mg ausbildung also den umgang mit waffen habe ich gelernt.
Wenn ich nicht beim heer gewesen wäre dann hätte ich mir niemals ein gewhr gekauft...
Und kk gewehre kann man in Österreich mit dem 18 lebensjahr erwerben wenn man keine vorstrafe hat. Man muss sie nur melden
Ganz einfach dann, wenn das jeweilige Geschoss unter keinen Umständen dieses Grundstück verlassen kann. Ein Schotterhaufen wird da wohl eher nicht genug sein, Du könntest ja auch schräg nach oben schießen, sei es aus Absicht und unabsichtlich.
Naja das grundstück geht in diese richtung noch locker 300-400 meter
Ohne Waffenschein darfst du garnichts.
Kk
Ich rede hier von Österreich also falls da die Rechtsgrundlagen anders sind und ähm ja
Ich habe die frage ergänzt also würde ich mich freuen wenn du dir die frage nochmal durchlesen könntest!
Wo dürfte ich denn sonst schießen?