Unter welchen Umständen darf die Polizei eine Person anhand deren Handy orten?

4 Antworten

Du musst zwei Grundlagen zur Handyortung unterscheiden. 

Es gibt einerseits die strafprozessualen Gründe (also bei Ermittlungen wegen einer Straftat). Da darf die Polizei nur bei den Straftaten aus dem Katalog des Par. 100a Abs. 2 StPO das Handy orten. Dass sie es dürfen, steht im Par. 100i StPO. Es ist übrigens unabhängig davon, ob etwa die Standortbestimmung über GPS des Handys aktiviert ist oder nicht.

Andererseits gäbe es reine polizeirechtliche (gefahrenabwhrende) Gründe. Es liegt zwar keine Straftat vor, aber man muss das Handy orten, um die Person zu retten oder zu schützen? Ob und unter welchen Voraussetzungen das möglich ist, ist den Polizeigesetzen der Bundesländer zu entnehmen. 

Das Handyorten ist nicht mit dem zu vergleichen, was man oft imFernsehen sieht. Es erfordert hohen technischen Aufwand mit teurem Equipment.

Wenn das Handy ausgeschaltet oder sogar der Akku raus ist, nützt die beste Technik nichts, man kann es nicht orten.

Willst du näheres wissen, gugel mal nach "IMSI-Catchen".

Also zuerst: Wenn das Handy richtig aus ist, dann lässt es sich nicht orten. Die Polizei hat nur auf Anordnung eines Richters das Recht ein Handy zu orten.

Youareme  11.06.2016, 16:16

Also ganz ehrlich, man braucht kein Messer im Rücken um das die Polizei bei Suizidgefahr eingreift. Also schreibt nichts falsches.

furbo  11.11.2015, 07:36

Hat der Staatsanwalt keine Kompetenz, Die Ortung anzuordnen?

Emily4erdbeer 
Beitragsersteller
 11.11.2015, 03:50

ok Danke :)

Emily4erdbeer 
Beitragsersteller
 11.11.2015, 03:42

Das heißt, selbst wenn ich zur Polizei gehen würde und sagen, dass mir gerade jemand geschrieben hat, dass er sich gleich umbringt und ich nicht weiß, wo er ist, geht das über den Richter?

AMGliebhaber  11.11.2015, 03:44
@Emily4erdbeer

die polizei macht erst was wenn er sich umgebracht hat :D oder ein messer im rücken hat vorher machen die nichts denn man kann viel schreiben

tobil  11.11.2015, 03:46
@Emily4erdbeer

Soweit ich weiß (bin mir nicht ganz sicher) besteht für die Polizei auch die Möglichkeit im Falle von Gefahr im Verzug die Genehmigung nachträglich einzuholen.

Smartphones kann man nicht komplett ausschalten!

Und ja: du kannst auch geortet werden, wenn das Dipla deines Smartphones aus ist.

Die Polizei darf das aber nur mit richterlichem Beschluss oder bei `Gefahr im Verzug`.

ein ausgeschaltetes handy kann man nicht orten. man kann aber glaub ich immernoch feststellen welcher funkturm von dem handy als letztes angefunkt wurde. und ja die polizei darf das, wenn es ihr weiterhilft.