Der Finale Rettungsschuss in den Kopf des Täters - Darf das die Polizei unter bestimmten Umständen überhaupt?
11 Antworten
Der Begriff sagt schon aus, dass es sich um die Rettung einer unmittelbar mit dem Tod bedrohten Person oder mehrerer Personen handelt. Dies ist erlaubt, wurde aber bisher meines Wissens (und auch laut Wikipedia) noch nicht sehr oft angewendet.
Denn es müssen 1. alle Verhandlungsmittel ausgeschöpft sein, 2. eine unmittelbare Verschlimmerung der Situation drohen und 3. ein freies Schussfeld vorhanden sein, so dass die Tötung durch einen eizigen Schuss erfolgen kann, ohne dass Geiseln oder bedrohte Menschen in Gefahr kommen.
Der Finale Rettungsschuss ist genau wie der Name sagt, nicht nur Final, sondern auch ausschließlich zur Rettung gedacht. Für diesen Schuss braucht der dafür zuständige Scharfschütze die ausdrückliche Erlaubnis und darf diesen zu keinem Zeitpunkt eigenmächtig vornehmen.
Des Weiteren ist der Finale Rettungsschuss auch nur in extremen Notsituationen erlaubt, wenn alle anderen rechtlichen Mittel versagten und die Situation sich zu verschärfen droht.
Ja, darf sie.
§§ 32 ff StGB.
Klar.
Das ist hier nicht der Fall, da gibt es extra Regelungen in den Polizeigesetzen
Ja, das ist möglich.!