Wir stecken grade mitten im Hauskauf…Beim Notar waren wir schon nur werde ich aus dem Passus bzgl. der Zahlungsfälligkeit im Kaufvertrag und Übergabe nicht so wirklich schlau. Darin steht folgendes:
„§ 5 Kaufpreisfälligkeit Der Kaufpreis ist am 31.03.2016 zur Zahlung fällig. Die Fälligkeit tritt jedoch frühestens eine Woche nach dem Vorliegen der nachfolgenden Voraussetzungen ein: 1. #Die für den Erwerber in diesem Vertrag beantragte Eigentumsvormerkung muss im Grundbuch eingetragen sein. Der Eigentumsvormerkung dürfen nur die in dieser Urkunde genannten Belastungen des Vertragsgegenstandes nach Abt. II und III des Grundbuchs und gegebenenfalls Finanzierungsgrundpfandrechte des Erwerbers vorgehen. 2. #Die erforderliche Bescheinigung der zuständigen Behörden über das Nichtbestehen oder die Nichtausübung eines gesetzlichen Vorkaufsrechts muss erteilt sein.
Über das Vorliegen der Zahlungsvoraussetzungen werden sich die Vertragsschließenden selbst informieren. Eine Betreuungstätigkeit des Notars wird nicht gewünscht. Der Kaufpreis ist zum Fälligkeitszeitpunkt auf das Konto des Veräußerers bei der xxxxxxxxxx, zu entrichten.“
§ 8 Übergabe, Steuern, Abgaben u. Gefahrübergang
Die Besitzübergabe des Vertragsgegenstands erfolgt Zug um Zug gegen vollständige Kaufpreiszahlung…
§ 10 Vermietung, Verpachtung
Der Vertragsgegenstand wird vom Veräußerer selbst bewohnt, Dieser verpflichtet sich zur vollständigen Räumung des Vertragsgegenstandes bis zum 31.03.2016…“
o.g. Teile des Kaufvertrags sind nur Passagen welche ich denke das wichtige enthalten, also nicht der ganze Vertrag.
Die nötigen Bescheinigungen u. Eigentumsvormerkung etc. sind da (außer Zahlungsaufforderung vom Notar) Nun bin ich mir unsicher ob wir überhaupt noch eine noch eine Zahlungsaufforderung vom notar bekommen? Die Bank sagt, das gibt es immer, aber für mich hört sich das so an, als müsste ich zum 31.03.2016 automatisch zahlen oder?
Derzeit wohnt der Verkäufer noch in dem Haus. Müssen wir nun auch zum 31.03.2016 zahlen wenn der Verkäufer noch darin wohnt oder verschiebt sich die Zahlungsfälligkeit dann der Räumung durch den Verkäufer entsprechend?
Wie lange darf sich der Verkäufer nach Zahlungseingang noch mit der Schlüsselübergabe zeitlassen?