Unser Mieter kam ins Pflegeheim - Muss Betreuer die Whg. kündigen?

5 Antworten

Eine nichtbezahlte Miete ist noch keine Kündigung...da beginnt erst mal die übliche Frist zu laufen. Wenn ihr wisst dass der Betreuer hier verantwortlich ist (?) dann ist der auch euer Ansprechpartner für rechtliche Schritte.

Luigi1705 
Beitragsersteller
 13.05.2018, 19:11

Danke für die zahlreichen Kommentare, die uns nun Mut für unsere nächsten Aktivitäten machen. Werde über unseren evtl. Erfolg oder Misserfolg hier berichten, wie der Fall ausgeht. Wird wohl ein wenig dauern, denke ich, da ja die Amtsmühlen sich oftmals sehr langsam drehen...

Wendet euch an das zuständige Amtsgericht. Dort ist ein Rechtspfleger eingesetzt für den Betreuten, der ist euer Ansprechpartner und muss dann den Betreuer in die Pflicht nehmen.

Wendet euch an das zuständige Betreuungsgericht.

Kann sein, dass dem Betreuer hierfür die Vollmacht fehlt. Entgegen der allgemeinen Annahme erfolgt nämlich die Bestellung eines Betreuers durch das Gericht nicht bzw. nur selten in einem der Generalvollmacht vergleichbaren Umfang.

Wenn z.B. der Mieter noch voll geschäftsfähig ist, muss die Kündigung von ihm ausgehen. Da nicht klar wird, seit wann die Wohnung geräumt wurde ... und bestellte Betreuer viele Mandate haben, kann es schlicht an der Zeit liegen.

Der Betreuer muss die Wohnung kündigen, wenn er ach die Fürsorge über das Aufenthaltsbestimmungsrecht und die Vertragsangelegenheiten , zu betreuen hat. Auch muss die Miete bis zum letzen Mitag bezahlt werden.

War dies ein amtl. Betsellter Betreuer vom Gericht? dann dort hin wenden.

War das eine Verwandter oder Bekannter, dann an die Familie wenden.

iQMastermind69  13.05.2018, 18:59

Auch im Falle der Betreuung durch einen Verwandten o.ä., also einem nicht amtlich bestellten Betreuer, wäre der erste & beste Schritt der zum Betreuungsgericht, wenn, wir hier, nicht reagiert wird.

Mieter haben eine Kündigungsfrist von drei Monaten und müssen bis spätestens zum Dritten eines Monats kündigen, damit dieser zur Frist zählt.

Zu den Aufgaben des Betreuers gehört es also, dass dieser das Mietverhältnis kündigt und bis zum Ende des Mietverhältnisses dafür sorgt, daß die Miete an Euch gezahlt wird,. Darauf solltet Ihr den Betreuer explizit hinweisen und ankündigen das zuständige Amtsgericht einzuschalten, falls er nicht tätig wird.