Unschuldig des Diebstahls bezichtigt Hilfe bitte
Hallo liebe Gute Frage Community
Und zwar haben wir folgendes Problem.
Meine Mutter wurde des Diebstahls bezichtigt, und wurde Grund dessen auf ihren Job gekündigt. Natürlich hat meine Mutter nichts gestohlen , dies ist auch schon Stadt gespräch da die ehemalige Chefin wohl nicht ansich halten konnte.
Am selben Tag nach der Kündigung bin ich dann in das Ladenlokal gegangen habe die Chefin zur Rede gestellt, sie wieß mich zurück und bat mich das Lokal zu verlassen , dies kam ich auch nach, Allerdings sagte ich dir dann noch das wir sie wegen Betrug ( da sich das Gehalt nicht zahlen will, und die Std der geleisteten Arbeit nicht anerkennen will) Verleumnug und übler Nachrede anzeigen werden. Darauf hin erfolgt heute ein Anruf der ehemaligen Chefin , wo sie mich als A****loch betitelte und sagte sie würde zur Kripo gehen.. Ich halte diese Aussage für sehr gewagt.
Nun in folge dessen in wie Weit ich mich auskenne, muss die Chefin erst einmal beweißen das in der ''küche'' Geld gelegen haben soll, und das meine Mutter dieses auch geklaut haben soll , oder sehe ich das Falsch ? Und falls es zu einem Verfahren kommen sollte wird es wohl auf In dubio pro reo hinauslaufen oder ?
Welche folgen können mir den Drohen ? Da sie sagte sie ginge zur Kripo.. Meines Wissens haben ich keinerlei Strafttat begangen, oder ? Ich bitte um Hilfe , vielen Dank
9 Antworten
Ich finde es schlimm, daß die Chefin so eine Angelegenheit in die Öffentlichkeit trägt! (WENN sie es getan hat!) Als Arbeitnehmer unterschreibe ich, daß ich über interne Dinge Stillschweigen bewahre, das soll bei einer solchen Anschuldigung auch für Vorgesetzte gelten.
An Stelle Deiner Mutter würde ich zur Polizei gehen und mir einen Anwalt nehmen. Wenn ich zu Unrecht einer solchen Straftat beschuldigt wurde, meinen Job aufgrund dessen verloren habe, und mit dem Ruf auch sicher keinen neuen finde, dann muß sie handeln.
Es sind in Ihrem Fall zwei Dinge zu unterscheiden nämlich die arbeitsrechtlichen und die strafrechtlichen Konsequenzen.
Arbeitsrecht:
Die Chefin hat Ihrer Mutter gekündigt, weil sie Ihre Mutter verdächtigt dass Sie gestohlen hat.
Sollte Ihre Mutter die Kündigung für unberechtigt halten, muss Ihre Mutter, binnen 21 Tagen nach Zugang des Kündigungsschreibens, Kündigungsschutzklage beim zuständigen Arbeitsgericht einreichen. Ich empfehle Ihrer Mutter sich dazu an einen Fachanwalt für Arbeitsrecht zu wenden.
Strafrecht:
Der Diebstahl wird nur dann verfolgt, wenn die Chefin diesen zur Anzeige bringt. Wenn Ihrer Mutter nicht nachgewiesen werden kann, dass sie gestohlen hat, wird sie nicht verurteilt werden.
P. K.
Als erstes rate ich Dir Dich da rauszuhalten. Das ist die Angelegenheit Deiner Mutter. Ob die Chefin Dich jetzt anzeigt, ist dabei jetzt ganz egal. Deine Mutter muß sofort handeln. Sie muß zu einem Anwalt gehen und Widerspruch einlegen gegen die Kündigung. Sollten sich die beiden Parteien dann nicht auf dieser Basis einigen, dann kommt es zur Verhandlung. Die Gegenseite muß dann beweisen, dass Deine Mutter geklaut hat. Wie es so aussieht, kann die Gegenseite das gar nicht. Entweder muß Deine Mutter dann wieder eingestellt werden, oder sie bekommt eine Abfindung, da auf dieser Basis eine Weiterbeschäftigung wenig sinnvoll wäre. Auch wegen des offenen Lohnes muß Deine Mutter handeln.
Alles muss bewiesen werden. Sowohl der Diebstahl, als auch die Beleidigung und die falsche Anschuldigung. Geht wahrscheinlich aus wie das "Hornberger Schießen"
Du brauchst Dir keine Sorgen zu machen,sie kann nichts gegen Dich unternehmen.Das war nur eine Retourkutschen,wegen Deiner Androhungen.In der Sache mit Deiner Mutter sieht es etwas anders aus.Sie sollte schleunigst zum Arbeitsgericht gehen und dort alles angeben.Falls sie gewerkschaftlich orientiert ist,kann sie von dort einen Anwalt bekommen.Aber wie gesagt Arbeitsgericht wäre der 1.Schritt.LG