Was kann ich gegen Diebstahlsverdacht rechtlich machen?

4 Antworten

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Sieh es mal so - nicht du musst beweisen, dass du nichts gestohlen hast, sondern die Herrschaften müssen beweisen, dass es so war. Daher würde ich mir hierüber keine großen Sorgen machen - ich weiß, dass das leichter gesagt ist, als getan.

Du kannst froh sein, dass dir deine Chefin vertraut! Das Angebot des Sohnes, das Geld in einem Umschlag in den Briefkasten zu werfen und dafür dann keine Anzeige zu erstatten, ist schon eine lupenreine Erpressung. Erpressung ist übrigens eine Straftat - genauso eine falsche Beschuldigung bei der Polizei. Und das würde ich auch anzeigen, wenn die bei dieser Räuberpistole bleiben!

konstanze85  05.03.2017, 13:12

Ein Erpressungsversuch ist das nicht, erst Recht kein lupenreiner.

Gapelz 
Beitragsersteller
 05.03.2017, 13:14
@konstanze85

Darum geht es auch nicht. Er wiederspricht sich nur. Ich habe keine Angst vor der Polizei, weil ich mir nichts vorzuwerfen habe.

Pasha78  05.03.2017, 13:15
@konstanze85

Doch, es soll Druck aufgebaut werden, indem etwas angekündigt wird, wenn eine Forderung nicht erfüllt wird. Und das ist eben schlichtweg Erpressung.

Gapelz 
Beitragsersteller
 05.03.2017, 13:19
@Pasha78

Bevor ich jemanden beschuldige , bzw. sogar direkt anzeige bei der Polizei, würde ich als Angehöriger erst mal die ganze Wohnung auf den Kopf stellen. Das ist dort aber ein sehr zeitintensives Unterfangen, glaubt mir. Ich denke da hatte der Sohn einfach keine Zeit zu. Und weil ich halt dies einfach anders händeln würde, macht mich das alles so fertig.

konstanze85  05.03.2017, 13:21
@Pasha78

Nein, es ist der Versuch einer gütlichen Einigung.

Warum widerspricht er sich? Er glaubt seiner Mutter halt.

Aber ich bin auch der Meinung, dass Du es auf Dich zukommen lassen solltest. Sie müssen Deine Schuld beweisen, nicht Du Deine Unschuld. Und wenn in der Wohnungstür immer von außen ein Schlüssel steckt, dann kann das Geld ja jeder genommenh haben, wenn es überhaupt weg ist und nicht verlegt. Aber das habe ich ja alles schon in meiner eigenen Antwort geschrieben.

Gapelz 
Beitragsersteller
 05.03.2017, 13:35
@konstanze85

er iwederspricht sich insofern, dass er sagt, meine Chefin solle nicht mit mir sprechen, und sagt dann , wenn das Geld bis 12 Uhr im Briefkasten ist......

Gapelz 
Beitragsersteller
 05.03.2017, 13:02

Der Sohn wiederspricht sich ja. Sollte ich von der Polizei vorgeladen werden, dann nehme ich meine Chefin einfach mit. Die kann denen dann ganz genau den Inhalt des Gespräches mitteilen.

Ich bin am Boden zerstört. Mein Mann sagt auch, ich müsse das jetzt auf mich zukommen lassen. Ich habe meiner Chefin gesagt, sollte sich herausstellen, dass das Geld wieder auftaucht, dann bitte ich um eine Entschuldigung seitens der Patientin und des Sohnes. Wir hatte vor ca. 4 Wochen auch so einen Fall, dass es hiess die Geldbörse ist gestohlen worden von einer Kollegin und dann wurde diese aber wiedergefunden. Das war der Patientin damals sehr unangenehm.

Nightlover70  05.03.2017, 12:37

Mach Dich nicht selbst irre.
Kopf hoch.
Dein Mann hat recht - lass es "entspannt" auf Dich zukommen

Auch ein "renommierter Arzt" kann finanzielle Probleme haben.

... nur so ein Gedanke...

Lass Dich nicht ins Bockshorn jagen.
Wenn Du nichts gemacht hast, hast Du auch nichts zu befürchten.

Es ist super, dass Deine Chefin zu Dir hält.

Nightlover70  05.03.2017, 12:38

Siehst Du ... alles wird sich regeln ...

Gapelz 
Beitragsersteller
 05.03.2017, 12:37

Das sagte mein Mann auch schon. Sollte es zu einer Anzeige kommen, werde ich dies auch so äussern. Zum Glück bin ich Rechtschutzversichert.

Lass es auf Dich zukommen. Es liegt nicht bei Dir, Deine Unschuld zu beweisen, sondern bei der Dame und ihrem Sohn, Deine Schuld zu beweisen.

Außerdem sagst Du selbst, dass sie möchte, dass von außen immer ein Schlüssel in der Wohnungstür steckt (auch über Nacht?), insofern kann ja jeder jederzeit in ihre Wohnung gehen. Hier sollte so oder so eine andere Alternative gefunden werden. Kann ja nicht sein, dass von außen ein Schlüssel steckt

Gapelz 
Beitragsersteller
 05.03.2017, 13:32

Diese Versorgung bei der Patientin war/ ist nur für 6 Tage. Nach der Kurzzeitpflege, Beginn morgen, wird die Patientin nicht mehr von unserem Pflegedienst versorgt, das war von vornherein so abgesprochen. Die wohnt nämlich sehr weit weg vom Pflegedienst. Das war lediglich ein good will von meiner Chefin, weil sie den Sohn als Arzt schon sehr lange kennt. Meine Chefin sagt selbst, das der Sohn uns um Hilfe gebeten hat für die kurze Zeit, weil er gesehen hat, wie toll wir eine andere Patientin final versorgt haben.

Gapelz 
Beitragsersteller
 05.03.2017, 13:27

Ja aber in dem Haus wohnt nur Sie und ihr Sohn? So sagt meine Chefin. Haben uns darüber gewundert, da noch zwei andere Klingelschilder mit anderen Namen angebracht sind am Hauseingang. Und ja , der Schlüssel steckt Tag und Nacht von Aussen. Und ja selbst die Küchentüre zum Hof war nicht abgeschlossen. Ich selbst war gestern das erste mal bei der Patientin. Und ja, in so einem Chaos muss man dann auch schon mal die eine oder andere Schranktüre aufmachen um was zu finden, wenn die zu versorgende Patientin nicht adäquad antwortet.