Unklarer Brief des Finanzamtes?

7 Antworten

Du brauchst keinen Juristen, sondern einen Steuerberater. Offensichtlich klappt das mit den Umsatzsteuer-Voranmeldungen bei Dir nicht.

Du hast als Voranmeldungszeitraum das Quartal (Kalendervierteljahr) und Du musst die Voranmeldungen authentifiziert per elster spätestens am 10. des Folgemonats übermitteln.

Beispel: Das 1. Quartal 2019 endete am 31.03.2019. Die Voranmeldung muss also spätestens am 10. 04.2019 dem Finanzamt vorliegen.

Was ist daran jetzt nicht zu verstehen?

einfachjuergen 
Beitragsersteller
 04.04.2019, 14:31

Oh ... mein Elster ist noch nicht freigeschaltet, wie kann ich die Frist verlängern?

Steuerscherge  04.04.2019, 14:33
@einfachjuergen

Nein. Du hattest doch massenhaft Zeit, Dir die Authentifizierung zu holen. Das ist Eigenverschulden, da ist der deutsche Finanzbeamte humor- und verständnislos

einfachjuergen 
Beitragsersteller
 04.04.2019, 14:37
@Steuerscherge

Ja, ich bin so dumm, ich dachte weil bei mir die Kleinunternehmer Regelung gilt muss ich erst am 01.06 die Steuererklärung schreiben! Weil ich ja keine Umsatzsteuer absetzen kann....

Steuerscherge  04.04.2019, 14:40
@einfachjuergen

Die USt ist immer auf das Kalenderjahr bezogen. Und das Kalenderjahr beginnt am 01.01. und endet am 31.12 Wenn Du bisher Kleinunternehmer warst, dann hast Du rechtzeitig vor Beginn des Voranmeldungszeitraums ein Schreiben bekommen, in dem Du darauf hingewiesen wurdest, das Du ab diesem Jahr Regelversteuer bist.

Die Erklärungsfirsten haben mit der UStVA aber schon mal überhaup nichts zu tun. Also nochmal: Du brauchst ganz dringend einen Steuerberater!

einfachjuergen 
Beitragsersteller
 04.04.2019, 14:46
@Steuerscherge

Ich bin immernoch Kleinunternehmer

Steuerscherge  04.04.2019, 14:53
@einfachjuergen

nein, bist Du nicht. Ein Kleinunternehmer gibt keine UStVAen ab! Du kennst Dich offensichtlich nicht mal ansatzweise aus. Tu Dir einen Gefallen und geh zum Steuerberater, bevor das Finanzamt Dir den unsagbaren Genuß einer Umsatzsteuersonderprüfung gönnt!

Steuerbaer  04.04.2019, 15:02
@Steuerscherge

Der Brief ging massenhaft an Kleinunternehmer mit USt-ID heraus. Wenn der FS eine Umsatzgrenze überschritten hätte und generell zur Abgabe von UStVA's verpflichtet wäre, stünde das konkret in dem Schreiben. Hier handelt es sich nur um einen in der Formulierung unglücklich geratenen Hinweis, dass bei i.g. Erwerben u.ä. die Pflicht zur Abgabe einer Voranmeldung im Quartal besteht.

emib5  04.04.2019, 15:08
@Steuerscherge

Du kennst Dich auch nicht aus. Und hast den Inhalt des Briefes auch nicht verstanden.

Siehe den Kommentar sowie die Antworten von Steuerbaer und mir.

Nutzt Du die „Kleinunternehmerregelung“ gemäß §19 UStG?

Wenn ja, dann bedeutet das lediglich, dass man darauf hinweist, dass Du bei Geschäften mit dem (europäischen) trotzdem eine Umsatzsteuerervoranmeldung abgeben musst. Und zwar je Quartal.

Wenn Du „Kleinunternehmer“ ohne Umsatzsteuerausweisung bist und keine Geschäfte mit dem Ausland machst, dann musst Du keine Umsatzsteuervoranmeldung erstellen. Dann musst Du nur die jährliche Umsatzsteuererklärung zusammen mit der restlichen Steuererklärung abgeben.

Die Briefe sind Anfang des Jahres reihenweise raus gegangen. „Nur zur Information“.

emib5  04.04.2019, 14:52

Ich sehe gerade, ich habe oben nach dem (europäischen) das Wort Ausland vergessen.

einfachjuergen 
Beitragsersteller
 04.04.2019, 14:42

Ja Kleinunternehmer Regelung, bis wann muss die Steuererklärung denn abgeben?01.06 oder?

emib5  04.04.2019, 14:46
@einfachjuergen

In dem Brief geht es nicht um die Abgabe der Steuererklärung, sondern um die regelmäßige Abgabe der Umsatzsteuervoranmeldung.

Wie geschrieben: Machst Du Geschäfte mit dem Ausland (z. B. Einkauf von Ware im Ausland bzw. von ausländischen Händlern)? Wenn nein und Du nur Geschäfte in Deutschland machst, dann ist dieses Schreiben Gegenstandslos.

Mit der Pflicht zur Abgabe der Steuererklärung hat das nichts zu tun.

einfachjuergen 
Beitragsersteller
 04.04.2019, 14:47
@emib5

Jetzt hab ich gecheckt danke, bin beruhigt!;)

Aber generell gilt doch Abgabe der Steuererklärung am 01.06 per elster oder ?

Steuerbaer  04.04.2019, 15:05
@einfachjuergen

Abgabefrist der Steuererklärungen ist der 31.07. ohne Berater

Bist du Kleinunternehmer, der eine Umsatzsteuer-Identnummer hat?

Dann ist dieses Schreiben nur ein Hinweis, dass für den Fall, dass du Leistungen von Unternehmern aus anderen EU-Staaten beziehst, die darauf entfallene Umsatzsteuer im Rahmen von Umsatzsteuervoranmeldungen abführen musst.

Ansonsten brauchst du nichts zu beachten. Es reicht, wenn du als Kleinunternehmer eine Umsatzsteuer-Jahreserklärung mit Angabe der Umsätze des aktuellen und des Vorjahres abgibst.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Was verstehst Du daran nicht, Du bist verpflichtet jedes Vierteljahr eine Umsatzsteuer-Voranmeldung zu machen...

emib5  04.04.2019, 14:38

Das steht da so nicht.

schwarzwaldkarl  04.04.2019, 14:46
@emib5

Echt jetzt? Also ich habe gelesen

""Folglich ist für Sie als Voranmeldungszeitraum das Kalendervierteljahr maßgebend."

emib5  04.04.2019, 14:49
@schwarzwaldkarl

Dann lies bitte einmal, was darüber steht und berücksichtige, dass es sich beim Fragesteller um einen „Kleinunternehmer“ gemäß § 19 UStG handelt.

Er müsste abgeben, wenn...

Ich kenn den Brief. Der ist reihenweise rausgegangen und hat bei den Finanzämtern am Telefon für viel Freude gesorgt...

Du musst vierteljährlich eine Umsatzsteuer-Voranmeldung abgeben. Das hätte dein Steuerberater aber auch gewusst...

Und Jurist muss man dazu nicht sein.

emib5  04.04.2019, 14:38

Das steht da nicht.