Ungewollt als Zeugin?
Hallo ich hätte ein Problem und zwar wurde ich bei einer Verhandlung als Zeuge angegeben obwohl ich es nicht wollte. Er hat ohne mein Wissen und meine Zusage mein Name dort angegeben und habe heute Post bekommen das ich bei einer Verhandlung jetzt aussagen muss.
meine Frage wäre jetzt ob ich dahin muss? Kann ich dort anrufen und sagen das ich nichts damit zutun habe und auch nichts dagegen sagen kann weil ich halt echt nichts davon weiß?
vielen Dank im Voraus
5 Antworten
Einer Vorladung als Zeuge muss unbedingt Folge geleistet werden. Kommst du der Aufforderung nicht nach, so droht im schlimmsten Fall Haft. Auch ist es deine Pflicht wahrheitsgemäß auszusagen, es sei denn, du hast ein gesetzliches Zeugnisverweigerungsrecht. Wenn dich jemand als Zeuge benennt, braucht er dich nicht vorher informieren und er braucht auch nicht dein Einverständnis.
Einer Ladung muss man Folge leisten. Wenn du vom Vorfall nichts mitbekommen hats, dann sagst du genau das vor Gericht und schon bist du wieder entlassen.
Die Zeugenaussage ist eine Bürgerpflicht. Dein Einverständnis braucht niemand. Jeder kann dich angeben. Einer Ladung musst du folgen und du musst auch wahrheitsgemäß aussagen.
Gruß S.
Du kannst es Dir nicht aussuchen.
Du hast keine Wahl.
Es gibt kein ungewollt.
Das ist irrelevant.
Es ist Deine Pflicht.
Du musst dort hin.
meine Frage wäre jetzt ob ich dahin muss?
der Ladung ist Folge zu leisten
wirst als Zeuge vernommen, sagst genau das, was Sache ist, nämlich die Wahrheit.
Ich habe doch aber nichts von dieser Sache mitbekommen?😅