Ungewollt als Zeugin?

5 Antworten

Einer Vorladung als Zeuge muss unbedingt Folge geleistet werden. Kommst du der Aufforderung nicht nach, so droht im schlimmsten Fall Haft. Auch ist es deine Pflicht wahrheitsgemäß auszusagen, es sei denn, du hast ein gesetzliches Zeugnisverweigerungsrecht. Wenn dich jemand als Zeuge benennt, braucht er dich nicht vorher informieren und er braucht auch nicht dein Einverständnis.

Einer Ladung muss man Folge leisten. Wenn du vom Vorfall nichts mitbekommen hats, dann sagst du genau das vor Gericht und schon bist du wieder entlassen.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung

Die Zeugenaussage ist eine Bürgerpflicht. Dein Einverständnis braucht niemand. Jeder kann dich angeben. Einer Ladung musst du folgen und du musst auch wahrheitsgemäß aussagen.

Gruß S.

Du kannst es Dir nicht aussuchen.

Du hast keine Wahl.

Es gibt kein ungewollt.

Das ist irrelevant.

Es ist Deine Pflicht.

Du musst dort hin.

meine Frage wäre jetzt ob ich dahin muss? 

der Ladung ist Folge zu leisten

wirst als Zeuge vernommen, sagst genau das, was Sache ist, nämlich die Wahrheit.

Oliviabdr 
Beitragsersteller
 08.09.2021, 19:59

Ich habe doch aber nichts von dieser Sache mitbekommen?😅

peterobm  08.09.2021, 20:00
@Oliviabdr

dann sagst du GENAU das aus,

ich habe gehört, reicht nicht