Ungerechtfertigtes Gerichtliches Mahnverfahren was tuhen?
Hallo,
ich habe seit gestern (meiner Meinung nach) ein ungerechtfertigtes Gerichtliches Mahnverfahren im Briefkasten... wie es dazu gekommen ist:
Ich habe ein Mobilfunkvertrag bei Simyo gehabt. Der Vertrag wäre bis März 2017 noch gelaufen. Ende Dezember kommt uhrplötzlich ein Inkassoschreiben ins Haus in der mir als Hauptforderung 19,90€ (der reguläre Monatliche Beitrag) genannt werden. Ich hatte zuvor keine Mahnung oder ähnliches erhalten (ehrlich jetzt), auch war mir nicht bekannt wie es überhaupt zu dieser Forderung kommt? Zusammen mit den Gebühren etc. belief sich die Hauptforderung auf 67,76€.
Da ich auf diesen Vertrag sowieso nichtmehr angewiesen war, und mir das Inkasso Unternehmen mitteilte in diesem Schreiben „Wir kündigen Ihnen außerordentlich und fristlos mit sofortiger Wirkung“ habe ich mal eben zusammengerechnet und mir gedacht... ich bezahl einfach die 67,76€ dann hab ich den Vertrag vom Hals, denn ob ich jetzt 3x 19,90€ noch bezahl oder einmal die 67,76€ ist dann auch egal.
So habe ich also den Betrag direkt bezahlt und für mich war die Sache durch. Eine Bestätigung habe ich auch erhalten das damit die Angelegenheit geklärt ist.
Dachte ich.... und jetzt beginnt die Geschichte!
Im Jahreswechsel 16/17 wurde Simyo zu Blau portiert, Mitte Januar waren Plötzlich 19,90 von meinem Konto abgegangen. Hatte ich aber erst nicht gemerkt. Im Februar dann wieder! Ich verweise auf einen gekündigten Vertrag der auch NICHTMEHR in Betrieb war – die Nummer war nichtmehr zu nutzen. Ich habe die Lastschriften also wieder Zurückbuchen lassen und Anfang März war dann auch schon Promt die Mahnung seitens Blau.de bei mir im Briefkasten. Ich habe also dort angerufen um die Dinge sachlich zu klären. Ich habe daraufhin mit VIELEN Abteilungen gesprochen bis endlich an den richtigen Platz gekommen bin, der Herr versicherte mir das er sich darum kümmern werde und das es sich um ein Problem der Portierung handelt! Ende März habe ich dan ein Schreiben der Anwaltskanzlei Bissel bekommen. Ich habe also WIEDER bei Blau.de angerufen und mein Problem geschildert. Wieder wurde mir erzählt es ist ein fehler der Portiertung, das könne man im System nicht ändern und ich MÜSSE es auf dem Rechtsweg klären?!?!?!
Ich habe der Anwaltskanzlei Bissel genau dasselbe geschrieben inkl. Wiederspruch wie euch... für die war das Thema damit erledigt. Für mich endlich auch... eigentlich!
Am 30.06.2017 meldet sich per Post die infosocre Forderungsmangentment GmbH und Kündigt mir Fristlos den Vertrag (musste kurz schmunzeln) und drohte mir wieder die Beiträge von Januar bis März der Firma Blau.de an mit der ich keinerlei Vertragliche Beziehungen führe... allerdings ging die Infoscore noch einen Schritt weiter und leitete nun das Gerichtliche Mahnverfahren ein. Gestern war es in der Post. Forderung 213,02€. Jetzt meine Frage, wie sollte ich am besten vorgehen? Geplant hatte ich einen Wiederspruch beim Amtsgericht + ein Wiederspruch an den Gegener mit ausführlicher Begründung
6 Antworten
- Ankreuzen: Ich widerspreche der Forderung insgesamt
- Unterschreiben (inkl. Datum, etc.)
- Per Einwurfeinschreiben (vorab per Fax) ans Amtsgericht zurück.
- Dann kommen irgendwelche Heulschreiben du sollest doch bitte den Widerspruch zurück ziehen, ignorieren.
Noch ein paar Punkte:
- Widersprüche werden nicht begründet. Das gerichtliche Mahnverfahren läuft automatisch. Der Eingangscomputer interessiert sich nicht für deine Begründung, ggf. aber der gegnerische Anwalt, dem du damit ggf. unabsichtlich eine Steilvorlage lieferst.
- Es wird auch nicht telefoniert in Rechtssachen, es sei denn du hast einen Anwalt, der das für dich übernimmt. Willenserklärungen werden mindestens in Textform abgegeben. Du hast deinen Willen erklärt die Forderung nicht zu zahlen. Dabei bleibt es.
- Ich wurde in den letzten 2 Jahren insgesamt 3 mal geschäftlich (bzw. meine GmbH) und 2 mal privat mit einem Mahnbescheid belästigt. Alle waren unberechtigt, allen habe ich vollends widersprochen, KEINES endete im streitigen Verfahren.
Man könnte hier sogar so weit gehen, direkt mit dem Mahnbescheid selbst das streitige Verfahren zu beantragen. Damit man den Gegner in eine Klage zwingt.
Ich stimme Kevin zu: Ich würde hier auch erst mal nichts begründen. Wenn dann die Idioten der Infoscore mit ihrer Klage kommen bzw. der befreundete Anwalt Haas, schreibt man dem Gericht drei Sätze "Die Forderung ist absurd, denn es gibt keinerlei offene Forderung und somit beantrage ich die Klage abzuweisen und der Klägerin sämtliche Kosten aufzuerlegen. Der Ursprungsvertrag wurde bereits Ende Dezember gekündigt und war im März erledigt. Die Abschlussrechnung aus diesem Kündigungsschreiben wurde von mir bezahlt. Beweis: Kündigungsschreiben und Kontoauszug."
Das sollte ausreichen.
Wenn du das Schreiben aus dem Dezember von dem Inkassodienst noch hast, in dem dir fristlos gekündigt wurde, dann hast du eigentlich nichts zu befürchten.
Lege Widerspruch gegen den Mahnbescheid ein, dass daraus kein Vollstreckungsbescheid wird. Dazu hast du 2 Wochen nach Zugang bei dir Zeit. Wichtig: Der Widerspruch muss fristgerecht beim Gericht eingehen, also am besten sofort und nicht erst am letzten Tag abschicken! Am besten wäre per Einwurfeinschreiben, dann hast du zumindest einen Zustellnachweis.
Wenn die dann immer noch was von dir wollen, müssen sie klagen. Da es hier bereits an der Anspruchsgrundlage fehlt (Vertrag), dürfte die Sache ganz schnell vom Tisch sein.
leider schreibst du zwar viel, aber wenig konkretes.
Zunächst mal... der Vertrag wurde nicht portiert sondern simyo ging einfach zu blau.de über.... damit ändert sich an deinenm Vertragsverhältniss nichts.
Wie setzen sich denn diese 67,76 zusammen? ich denke mal Hauptforderung + Inkassogebühren? Und was steht im Vertrag bezüglich Schadensersatz bei außerordentlichen Kündigung? Ich würde mal auf folgendes Tippen... das Inkasso hat den offenen Monat + ihre kosten abgerechnet welche du bezahlt hast. Offen geblieben ist der Schadensersatz für die 2 Monate (50% vom Grundpreis + evt. anteilig für ein Handy)... die dürften offen sein und wurden weiter betrieben und diese dürften auch statthaft sein. Es kommt sehr genau auf die konkreten Umstände an, sei also vorsichtig mit dem Widerspruch.... achte aber auch auf die Frist.
Wiederspreche dem Mahnbescheid. Dazu mußt Du nur ein Kreuzchen machen und den Abschmitt an das Mahngericht zurücksenden. Frist einhalten! Dann abwarten was weiter kommt. Droh- und Bellteschreiben der Inkassobude solltest Du ignorieren. Nur auf Post vom Gericht mußt Du reagieren.
Die Sachlage ist in der Frage geschildert worden, sogar recht ausführlich.
Natürlich kann ein strittiges Verfahren beantragt werden und das kann auch erfolgreich sein. Wenn aber das verfahren wirklich beantragt wird, ist es immer noch Zeit sich an einen Anwalt für Zivilrecht zu wenden, eine Rechtsauskunft ist nicht sehr teuer.
Zudem wird, wenn es zum Verfahren kommt, auch auf den tisch kommen was mit den Forderungen der Inkassobude ist, da wird nicht viel von übrig bleiben. Er hat bei der ersten Aktion schon zuviel bezahlt.
Ich stimme Artus zu. Ein gekündigter Vertrag ist gekündigt. Da kann weder etwas weiter laufen noch zwei mal gekündigt werden o.ä. Es gibt keine offenen Forderung aus einem gekündigten Vertrag.
Der Fall ist hier eindeutig. Und wenn der TE das erste Kündigungsschreiben noch hat, ist das auch beweistechnisch eindeutig.
Er hat bei der ersten Aktion schon zuviel bezahlt.
Das würde ich aber so nicht unterschreiben. Offene Grundgebühr plus hälftige Grundgebühr ab Kündigung bis Vertragende (erlaubter Schadensersatz) könnte durchaus in etwa hinkommen. Vielleicht ist doch eine relativ niedrige Inkassogebühr drin. Darüber mag man streiten, aber bezahlt ist bezahlt.
@geheim Wenn der te nix weggelassen hat dann dürfte die Sachlage eigentlich klar sein.
Widerspruch vollumfänglich
Das ausgefuellte Widerspruchs Formular ans zuständig e Mahngericht schicken.
widerspruch ohne die genaue Sachlage zu kennen ist ein sehr schlechter rat, ich würde eher sagen was dann folgt ist die Zahlungsklage die erfolgreich sein könnte und dann noch mehr kosten verursacht.