Inkasso Abzocke?!
Hallo, haben vor 2 Tagen Post bekommen.Ein Schreiben von BFS risk & collection GmbH 33405 Verl.
infoscore Inkasso Telefon 05246/ 83832850 Telefax 05246/ 83832420 email: kdg@bfs-inkasso.de
"Forderung der Kabel Deutschland Vertrieb und Service Gmbh Co. KG
Sehr geehrte ..... wir zeigen an, dass uns das vorbezeichnete Unternehmen beauftragt hat, seine Interesse Ihnen gegenüber wahrzunehmen. Aus den uns zur Verfügung gestellten Unterlagen ergibt sich, dass Sie unserer Auftraggeberin aus laufender Geschäftsbeziehung die nachfolgend aufgeführten Beträge - einschließlich unserer Inkassovergütung - schuldig sind:
134,29€ Haupt-/Restforderung + Auslagen etc...= 206,86€ Wir fordern Sie auf den Gesamtbetrag bis zum 07.08.11 an uns zu überweisen.
Nach fruchtlosem Ablauf dieser Frist, wird unsere Auftraggeberin umgehend das gerichtliche Mahnverfahren gegen Sie, Frau ..., einleiten.
Wir weisen schon jetzt darauf hin, dass dies mit nicht unerheblichen Kosten verbunden sein wird.
Im Falle der sofortigen Erstattung der ausstehenden Beträge bietet Ihnen unsere Auftraggeberin bereits an dieser Stelle den Abschluss eines neuen Vertrages an.
Mit freundlichen Grüßen
BFS risk & collection GmbH"
Das Beste an der Sache ist meine Freundin war bis jetzt noch nie selber bei Kabel Deutschland angemeldet oder hat einen Vertrag unterschrieben.Sie hat auch noch nie vorher Post von Kabel Deutschland oder BFS bekommen.Und jetzt mit mal ein Inkasso-Schreiben nachdem man gerade mal eine Woche Zeit hat den Betrag zu begleichen. Meiner Meinung nach ist es eine Abzocke und wir werden wohl nicht darauf reagieren.
Nun zu meiner Frage.
Hat sowas jemand schonmal erhalten oder damit Erfahrung gemacht?
Was denkt ihr? Freche Abzocke?
Danke schon mal für eure Antworten. mfg
6 Antworten
Moin,
weise das einfach "zu deiner Entlastung" zurück.
Natürlich nachweisbar.
Ohne weitere Begründung
Wenn tatsächlich kein Vertagsverältnis existierte, muss man auch keinen Vertrag usw. anfordern. Dann gibts nix zu begründen.
Man kann auch mangels Vollmacht zurückweisen.
Der Inkassonepper ist nämlich ohne Vollmacht gar nicht empfangsberechtigt.
in § 174 BGB heiß es:
".... ist unwirksam, wenn der Bevollmächtigte eine Vollmachtsurkunde nicht vorlegt....."
Da steht nicht, dass er nur angeben soll er sei beauftragt.
Weiterhin würde § 410 BG BGB gelten.
Alleine deshalb bedient man Inkassoparasiten nicht.
Also NUR zur Entlastung zurückweisen uind fertig. - weiter nix, bis son gelber Brief von nem richtigen Gericht kommt. - auch wenn die X Mal Pamphlete schicken NICH reagieren.
Das gilt aber nur dann, wenn der Empfänger selbst, keine Vertrage usw. hat bzw. hatte.
Wenn es tatsächlich ne Verbindlichkeit gibt, zahste die reine Hauptforderung NUR an den richtigen Gläubiger.
Das Pamphlet des Inkassoparasiten ist unbeachtlich weil er ja nicht bevollmächtigt ist.
Google doch mal nach dieser Inkasso-Firma. Da gibt es viele negative Einträge. Z.B. hier:
http://www.zdf.de/ZDFforum/ZDFde/inhalt/10/0,1872,5241482,00/sendungen/wiso/F1033/msg2031250.php
Hier ein Briefvordruck von der örtlichen Verbraucherzentrale bei Internetabzocke:
http://www.gutefrage.net/tipp/formular-bei-abzockeinkassogewinnspiele
Einwurf Einschreiben und mit Fristsetzung einen gültigen Vertrag anfordern. Danach selbst wegen Betrug verklagen, was man dann schön teuer macht und sich einen Rechtsanwalt nimmt.
Die Kosten nebst dem Einschreiben werden dann erstattet.
Drecksvolk ... schon häufiger gelesen.
Ich würde allerdings gar nicht reagieren und auf eine rechtsgültige Mahnung warten und Widerspruch einlegen. Oft kommt nichts. Ohne Vertrag können die nämlich keine Ansprüche stellen.
mfg
Ich habe heute Mittag auch eine SMS bekommen. Wegen Rechtslagen soll ich dringend die Nummer 05246..... anrufen. Reagiere einfach nicht drauf. Die Nummer ist Abzocke.
nix fordern, - warum?