Muss ich Inkassogebühren zahlen obwohl die Hauptforderung bezahlt ist?

5 Antworten

Meine Recherche ergab: Limango gehört zu MyToys. Dies wiederum gehört zum Otto Konzern.

EOS gehört zum Otto-Konzern.

Somit liegt eine Konzernverbundenheit vor. Gemäß §1 RDG gibt es gar keine Rechtsdienstleistung in verbundenen Unternehmen. Bedeutet:

Der EOS stehen Inkassokosten von exakt 0,00€ zu. Ganz grundsätzlich.

Ich würde zur Polizei gehen. Strafanzeige gegen die Geschäftsführer und handelnden Mitarbeiter der EOS. Begründung:

* Nötigung vor allem wegen der Telefonanrufe abends nach 20 Uhr

* Verdacht des gewerblichen Betruges, weil die durch verschachtelte Unternehmen bewusst verschleiern, dass alles zu demselben Konzern gehört und so versuchen sie Gesetze zu umgehen (wie oben geschildert steht denen gar keine Inkassogebühr zu)

Dem Inkasso würde ich folgendes schreiben: "Wertes Inkasso. Soeben war ich bei der Polizei. Strafanzeige wegen Nötigung und gewerblichen Betrug. Ich werde jeden neuerlichen Versuch des Telefonterrors der Polizei melden. Ansonsten äußere ich mich ausschließlich vor Gericht."

Link als Beleg: https://www.ottogroup.com/de/die-otto-group/konzernfirmen/limango.php ;-)

nataliese 
Beitragsersteller
 08.05.2018, 11:58

Vielen Dank für die Hilfe. Habe denen eben geschrieben das ich weiterhin nicht zahlen werden und mich auf deine §§ berufen. jetzt bin ich mal gespannt.

EXInkassoMA  08.05.2018, 16:39
@nataliese

Die werden mit einem obligatorischen mit § gespickten Standartbrief antworten welcher Dich sehr wahrscheinlich überfordern wird

Wichtig für Dich wäre zu wissen das die Rechtsprechung nicht so inkassofreundlich ist wie man seitens der Branche dem "Schuldner" gerne suggeriert

Guckst Du hier :

http://rechtsprechung.over-blog.com/2013/12/gerichtsurteile-inkassokosten.html

Bei Limango kommt noch dazu das diese Firma zum Otto Konzern gehört und EOS eine 100 % Tochter von Otto ist ;)

mepeisen  07.05.2018, 14:36

Kleine Korrektur. Das steht in §2 RDG. genauer Punkt 3.6 :-) Sorry für den Verschreibser.

EXInkassoMA  07.05.2018, 14:34
Limango gehört zu MyToys. Dies wiederum gehört zum Otto Konzern.Somit liegt eine Konzernverbundenheit vor. Gemäß §1 RDG gibt es gar keine Rechtsdienstleistung in verbundenen Unternehmen. Bedeutet:

Korrekt !!

Ja die wollen Druck aufbauen , aus diesem Grund werden die Call Agents eingesetzt

Guckst Du hier : Im Verzugsfall wären maximal 18 € zu zahlen (15 € Inkasso plus 3 € Auslagen pauschale (rechts die Gebührenliste)

https://www.schuldnerberatung-schickner.de/news/inkassokosten-zulassig-oder-nicht-/

Da EOS deutlich mehr verlangt ist davon auszugehen das an einer gerichtlichen Beitreibung mangels Erfolgsaussichten kein Intresse besteht

Hast Du schon mit den Inkassofritzen kommuniziert ?

mepeisen  07.05.2018, 14:30

Hier gibt's zudem noch Konzerninkasso ;-)

nataliese 
Beitragsersteller
 08.05.2018, 12:01

Vielen Dank!. Habe denen gerade geschrieben dass ich auf keinen Fall zahlen werde und nochmals die Gebühren zurück gewiesen. Begründet habe ich das mit "Konzerninkasso" und der Höhe der Gebühren. Bin jetzt mal gespannt ob da noch was kommt...

die Fordern von mir nun Inkassogebühren von rd. 75€.

1,3 Gebühr 2300 VV?

Nicht durchsetzbar.

Muss ich Inkassogebühren zahlen obwohl die Hauptforderung bezahlt ist?

Nö. Wenn die Forderung fristwahrend erledigt wurde, sind Inkassogebühren dem Grunde nach nicht zu zahlen.

Warst du drüber wären Inkassokostem dem Grunde nach statthaft, sofern zweckdienlich und notwendig, jedoch de facto quasi nicht durchsetzbar.

mepeisen  07.05.2018, 14:29

Korrekt. Zweiter (und deutlich besserer) Grund: Konzerninkasso.

Heute kam dann ein Schreiben, dass ich innerhalb einer Woche zu zahlen habe, ansonsten würde ein gerichtliches Mahnverfahren eingeleitet werden.

Schreib ihnen daß sie das machen sollen, Dich aber bitte mit ihren lächerlichen Drohungen in Ruhe lassen sollen.

Nichts steht dieser Inkassobude zu!

Wenn die Zahlung im 1. schreiben schon abgezogen wurde bedeutet dass ja dass sie tätig geworden sind nachdem sie bereits wussten dass du gezahlt hast. Damit gibt es keine Chance für sie bzw. für den Gläubiger. Das zurückweisen war richitg, rufen Sie dennoch an oder belästigen sie stelle Strafanzeige wg. Nötigung. Sie haben die Möglichkeit zu klagen oder es zu lassen.