Muss ich das zahlen? - Ksp Rechtsanwälte/Inkasso
Guten morgen zusammen, Ich habe seit Januar 2014 unheimliche Probleme mit der ksp Anwaltskanzlei in Hamburg. Hatte im Dezember 2013 vergessen meine neue Bankdaten der Lifeline handyversichrung zu übermitteln. Die haben mir eine Erinnerung geschickt, die leider auch abhanden bzw vergessen wurde. Bevor ich aber den ersten Brief von der ksp Kanzlei bekam, wurde die Hauptforderung beglichen, da es mir selbst wieder eingefallen ist, dass ich das ganze noch begleichen muss. Die Hauptforderung war knapp 38€. In der Woche, in der ich das ganze bei Lifeline beglichen habe bekam ich den ersten Brief von ksp. Mit der Hauptforderung von 38€ und ein haufen weitere Kosten. Unter anderem: Verzugszinsen=0,39€;vorgerichtl. Kosten=12,50€; Gebühr in Höhe von=45,00€; Auslagepauschale=9,00€;Mehrwertsteuer=10,26€. Der Gesamtbetrag liegt nun bei knapp 130€. Ich habe darauf hin erstmal gar nichts gemacht. Eine Woche später kam dann wieder ein Brief von ksp in dem stand, dass die Hauptforderung beglichen wurde, sie aber auf ihre Kosten bestünden. Habe dann mit einer sehr "netten" Dame von ksp Tel, die einen als kindisch und unfreundlich bezeichnet....(die gute Frau hat mich noch nie unfreundlich erlebt). Es wurde mir dann mit einem gerichtlichen Mahnbescheid gedroht, dem ich zugestimmt habe, mit der Begründung, dass ich sowieso dagegen widersprechen werde. So weit so gut... Den Mahnbescheid habe ich bis heute nicht, stattdessen bekomme ich in regelmäßigen abständen Post mit weiteren Kosten und eine neues Datum genannt, ansonsten kommt ein gerichtlicher Mahnbescheid. Seit neustem werde ich auch per SMS angeschrieben. Was würdet ihr denn in so einem Fall machen bzw reagieren? So langsam geht mir das ganze nämlich gegen den Strich!!
6 Antworten
Anrufen und sagen das du eine Unterlassungsklage gegen Sie Erwirken willst,da der Betrag Gezahlt wurde und du nicht für weitere Kosten Aufkommst
Du kannst es entweder aussitzen und auf den Mahnbescheid warten oder dir selber einen Anwalt nehmen und aktiv werden....
MÜSSEN TUST DU ERSTMAL GARNICHT!
anwaltsschreiben sind wie vorschläge zu werten die man dir unterbreitet.
freundlich kannst du dennen mit einen fax hinweisen das du ihr schreiben als ein vorschlag erkannt hast mit dem du nicht einverstanden oder einverstanden unter folgenden kriterien bist.
du kannst auch anmerken das du das schreiben als -nötigung- deutest und ein -unterlass- bishin zu -zustellverbot- aussprechen.
sollten sie trotzt dessen zuwiderhandeln googelst du die faxnummer von dein amtsgericht und legst mit den beweisen briefverkehr beschwerde ein.
zur polizei gehen und anzeige erstatten macht keine dienstmütze mit das muss man selber und direkt machen
Ich würde mir einen Anwalt nehmen und die Sache durch ihn klären lassen.
Wenn HF vor NF bezahlt ist dann ist NF Gegenstandslos. Anwaltshotline anrufe das Frage aber kurzfassen. Kommst mit 10 Euro davon. Die versuchen länger zu erzähle.
NF = Nebenforderung. Also Mahngebühren etc.
NF? :-)