Sylwesternacht - Unerlaubter Waffenbesitz?
Hallo,
in der Sylwesternacht habe ich mit einer Schreckschusswaffe, geschossen, in der Zeit gab es Ärger wegen einer Rakete, deshalb wurden Bilder gemacht, ich wurde als Zeuge geladen. Auf den Bildern bin ich mit meiner Waffe zu sehn, nun wird mir Unerlaubter Bestitz und Owi schießen angelastet? Wie soll ich mich jetzt verhalten, habe keine Eintragen aber auch keinen Kleinen Waffenschein? macht es Sinn ihn noch zu beantragen.
8 Antworten
Auf den Bildern bin ich mit meiner Waffe zu sehn, nun wird mir Unerlaubter Bestitz und Owi schießen angelastet?
Wie jetzt? Wird dri schon "angelastet"? Kann eigentlich nicht sein, denn der Besitz einer Schreckschusswaffe ist für Erwachsene immer legal. Oder bist du noch keine 18?
macht es Sinn ihn noch zu beantragen.
Nö. Eine neue Versicherungspolice kann ja auch keinen alten Schaden abdecken. Nach der Kontrolle kann man auch keinen Fahrschein mehr kaufen.
Wie DeFleescha schon gesagt hat: Es kommt eigentlich nur darauf an, ob du auf eigenem Grund und Boden das Ding geführt hast oder auf der Straße.
Ist auf dem Foto denn ein Mündungsfeuer o.ä. zu sehen? Sonst könnte es ja auch ein Feuerzeug in Pistolenform o.ä. sein.
Doch klar mehr als Volljährig, ganz normal gekauft... alles tutti nich aufgefallen, nur wegen der anderen Sache eines anderen wurden da von Zeugen bilder gemacht
Waffe verkaufen?
Was nützt das? Siehe Beispiel mit Fahrschein und Versicherungspolice. Nachdem du jemanden überfahren hast kannst du ja auch nicht einfach das Auto verkaufen und alles ist in Butter.
Waffenschein nachholen?
Bringt nix.
Anwalt?
Hast du denn schon ein Schreiben bekommen?
Erstmal das schreiben zur Aussage, das ich beschuldigt bin
Ich dachte nur ist besser als wenn die das ding einziehen oder so,,, liegt ja auf der hand, das es so war also lügen oder drumherum bringt eher noch ne falschaussage
Erstmal das schreiben zur Aussage, das ich beschuldigt bin
Ja, dann könnte sich der Gang zum Anwalt lohnen. Zur Info: Du musst nur der Einladung der Staatsanwaltschaft Folge leisten, zur Polizei brauchst du nicht zu gehen.
Ich dachte nur ist besser als wenn die das ding einziehen oder so,,,
Achso. Ja, aus finanzieller Sicht hast du recht. So kriegst du wenigstens noch ein paar Euro. Habe ich gar nicht bedacht.
liegt ja auf der hand, das es so war also lügen oder drumherum bringt eher noch ne falschaussage
Wer selbst beschuldigt ist, der darf Lügen bis sich die Balken biegen. Kein Mensch ist verpflichtet sich selbst ans Messer zu liefern.
Sind die Fotos denn so hochauflösend, dass man dich eindeutig erkennt? Oder hat dich nur jemand angeschwärzt? Woher haben die deine Anschrift? Oder wurdest du an dem Abend kontrolliert?
Jepp ... So sehe ich das auch... DH ...
Wenn du Ü18 bist, die SSW auf befriedeten privaten Grund benutzt wurde ( und fotografiert wurde ), besteht keine Gefahr.
Bist du allerdings unter 18, dann bist du mehr als fällig: illegaler Schußwaffenbesitz = bis zu 3 Jahre Haft, wovon du ( 14 - 21 ) seit Juni 2012 mindestens einige Wochen absitzen musst ( Warnschußarrest ).
Warst du mit der SSW auf öffentlichen Grund ( z.B. Bürgersteig ) und du hast keinen KWS, dann bist du auch mehr als fällig: illegales Führen einer Schußwaffe = bis zu 5 Jahre Haft, auch hier gilt bis 21 der Warnschußarrest.
Bist du unter 18 und auf öfffentlichen Grund fotografiert worden bist, kommst du um eine mehrjährige Haftstrafe kaum vorbei ( es sei denn, du hast eine Lusche als Richter, der alles auf Bewährung ausspricht ), von der du einen Teil absitzen musst.
Eine lebenslange Vorstrafe in deinen Papieren wegen Straftaten gegen das WaffG. ist dir da in jedem Fall sicher - und ein Leben in Hartz IV mit 1-Euro-Jobs und gelegentlicher Leiharbeit und abschließend bitterster Altersarmut.
Warst du mit denn Foto / s einverstanden. Sonst hat der die jenige deine Persoenlichkeits rechte verletzt und das Foto ist vor Gericht nicht belastbar. (wenn das zutrifft musst du den Fotografen Anzeigen ! is klar.)
MFG
Was ist das denn für ein Dorf also Silvester drückt man da ein Auge zu .
Musst du dir einen Anwalt nehmen und der dann dagegen vor geht da man dich 1. nicht einfach fotografieren darf und 2. muss man dich zu 100% erkennen können auf den Fotos
Da er zum Zeitpunkt der Tat nicht vorhanden war (lässt sich spielend überprüfen), bringt dir eine nachträgliche Beantragung in diesem Fall nichts.
Öffentlicher Platz und eindeutig zu sehn... Anwalt, Waffe verkaufen? Waffenschein nachholen?