Darf man als normaler Bürger eine Waffenbesitzkarte machen?

3 Antworten

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Ja, als Sportschütze oder Jäger, wenn du nicht vorbestraft, geistes- oder suchtkrank bist.

Im Prinzip läuft es so, du wirst Mitglied in einem Schützenverein, schießt ein Jahr lang unter Aufsicht mit erlaubnispflichten Waffen (ist wichtig!), belegst einen Sachkundekurs, und kannst dann eine WBK für eine Waffe beantragen, die Waffe muss zu einer Schießdisziplin passen. Dann noch den Nachweis über einen geeigneten Tresor und fertig. Der Verein/Verband muss meine ich sein OK geben, man korrigiere mich bitte, wenn ich hier falsch liege.

Als " normaler Bürger " kann man eine WBK bekommen, wenn man ein entsprechendes Bedürfnis nachweisen kann und die notwendigen Voraussetzungen erfüllt.

Also als Sportschütze, Jäger oder Sammler.

Und selbstverständlich hat man seine Waffen dann auch zu Hause.


firstbunny 
Beitragsersteller
 15.09.2016, 15:19

das meinte ich ja mit normaler bürger ^^ nicht ein sportschütze jäger und was weiß ich sein

Nein - Weil man die nicht "machen" kann.

Aber man kann eine beantragen, wenn man die Voraussetzungen erfüllt..