Ungarisches Parkticket - Zahlen oder nicht?
Hallo ich habe in Budapest ein Parkticket bekommen, ich wollte Bezahlen, aber mit dem Überweisungsträger war das nicht möglich. Nun hab ich Post einer deutschen Firma namens "Ungarische Autobahninkasso" bekommen, die statt des Parktickets von 50€ gleich 140 (Bearbeitsungsgebühr etc) wollen.
So jetzt hab ich denen geantwortet, dass ich nicht zahlen werde weil:
- Das Knöllchen erreicht nicht die Bagatellgrenze von 70 EUR
- habe ich von der ungarischen Bußgeldbehörde keinen in deutscher Sprache verfassten oder ins Deutsche übersetzten Anhörungsbogen erhalten.
- Ich wurde von der ausländischen Behörde nicht in verständlichem Deutsch und in verständlicher Form auf die Möglichkeit hingewiesen, dass und wie Einspruch eingelegt werden kann.
- Es ist nicht zu beweisen, dass der Halter des Fahrzeugs, mit dem der vorgeworfene Verstoß im Ausland begangen wurde, gleichzeitig der Fahrer war, der den Verstoß begangen hat
Jetzt kam Antwort; dass sie es sich nicht um einen Bußgeldbescheid, sondern um ein Zivilrechtlichen Akt handle, und man nun die Zahlung erwartet.
Meine Frage: Wie muss ich jetzt reagieren
4 Antworten
Ist es jenes Inkasso? http://www.rechtsdienstleistungsregister.de/index.php?button=show&id=10712
Wenn ja, ist es wenigstens zugelassen. Falls nicht, ab zur Polizei und Strafanzeige gegen Unbekannt wegen Betruges. Nicht zugelassene Inkassobüros dürfen in Deutschland nicht tätig werden. und ja, auch ausländische Inkassos müssen sich eine Zulassung eines deutschen Gerichtes besorgen.
Wie das in Ungarn läuft, weiß ich absolut nicht. Allerdings zählt vom Grundprinzip erst mal die Frage, ob die Forderung so in Ungarn durchsetzbar und berechtigt ist. Wenn ja, wirst du wohl zahlen müssen. Also das Knöllchen selbst.
Die Inkassokosten dürften meinem Wissen nach kompletter Unfug sein. Hauptargument dagegen ist, dass tatsächliche öffentlich rechtliche Forderungen aus Knöllchen EU-weit nicht über Inkassobüros eingetrieben werden müssen. Normalerweise werden die meinem Wissen nach über das Bundesministerium der Justiz deutlich kostengünstiger eingetrieben. Und insofern wäre das Einschalten eines Inkassos absurder Unfug und über §254 BGB abzulehnen.
Genauere Infos könntest du beispielsweise beim ADAC erfragen, sofern du dort Mitglied bist. Die sind letztendlich die Profis in solchen Dingen, die so etwas durchaus wissen.
Lösung wäre dann das Knöllchen selbst, ggf. Kosten für Briefporto und Zinsen zu bezahlen. Aber die Inkassokosten zu verweigern und dem Inkasso deutlich zu schreiben, dass man wegen §254 BGB die Inkassokosten ablehnt.
Dein Link ist leider tot.
Bei mir nicht. Dann gehe auf die Seite rechtsdienstleistungsregister.de und suche nach dem Inkasso. Vergleiche die Daten/Adresse usw.
Das wird doch kein deutsches (Zivilgericht) so annehmen oder?
Wie gesagt: Als erstes zählt ungarisches Recht zur Frage, ob es ein Bußgeld gibt. Sollte es eines geben, wird das üblicherweise nicht über Inkassos eingetrieben, sondern über einen behördlichen Weg. So funktioniert das in er EU.
Details ggf. beim ADAC erfragen. Die setzen sich täglich mit Bußgeldbescheiden u.ä. der vielen Urlauber auseinander.
Wie der Fragesteller selbst schon mitgeteilt hat, handelt es sich scheinbar nicht um ein KNÖLLCHEN sondern um eine zivilrechtliche Nachgebühr für die nicht entrichtete Parkgebühr.
Fraglich ist warum denn die Zahlung mit dem Zahlschein nicht möglich gewesen sein soll?
Faktisch ist es so das die Parkgebühr und auch die nachträglich geforderte Gebühr nicht bezahlt wurde. Somit ist Verzug ( §286 BGB) gegeben und daher wird wohl das für die Parkverwaltung verantwortliche Unternehmen ein Inkassounternehmen beauftragt haben.
Nochmal sei deutlich gemacht, dass in Ungarn aus Parkgebühren kein Bußgeld sondern in eine erhöhte, so genannten Nachgebühr, wir. Ähnlich wie bei der deutschen Bahn. Da gibt es beim schwarzfahren eine "zivilrechtliche Fahrpreisnacherhebung" Schwarzfahren ist nach § 265a StGB strafbar wegen erschleichen einer Leistung und kann mit bis zu 1 Jahr Haft geahndet werden.
Ist in Ungarn übrigens bei der Maut auch so, ebenso in der Slowakei, Österreich (teilweise) Rumänien, Italien, Spanien, Frankreich....
Der Grund dafür ist übrigens auch logisch, denn wenn ein Bußgeld in Deutschland durch die Justiz für ein anderes Land eingetrieben wird, dann bleibt dieses Geld in Deutschland. Und welches land sollte daran Interesse haben? Daher wandeln immer mehr Länder diese Sachen in zivilrechtliche Angelegenheiten um. Irgendwie auch verständlich.
Im Endeffekt hast Du 2 Fehler gemacht. 1. Parkgebühr nicht bezahlt und 2. die Nachgebühr nicht bezahlt. Die Forderung wird daher wohl berechtigt sein und da würde ich mir nicht überlegen ob die Ungarn es eintreiben können sondern lieber bezahlen.
Hallo Trytogetme,
wie ist denn die Sache ausgegangen? Wir haben genau dasselbe Problem: 2 Parktickets erhalten OHNE Bankverbindung (ich hätte ja die Strafzettel gerne gezahlt) und knapp 2 Monate später von der ungarischen Autobahn Inkasso eine "Zahlungsaufforderung" über je ca. 150.-€.
Ich frage mich nun ob ich zum Anwalt gehen soll oder warten was passiert...
Viele Grüße
Ich habs bis jetzt nicht bezahlt. Ich habe denen geschrieben dass ich weder auf deutsch aufgeklärt wurde, noch die Möglichkeit gegeben wurde mich zu rechtfertigen hatte. Das haben die ignoriert und mir mit einem gerichtlichen Strafverfahren gedroht.
Darauf warte ich noch immer. Aber wenn das kommen sollte reicht ja ein Satz, dass man sich als nicht Schuldig bekennt.... also bis jetz nix neues
Bezahlen oder weck Deinen Anwalt.
Ob und inwieweit der "zivilrechtliche Akt" hierzulande rechtskräftig ist, kann nur er beurteilen und ggf. anfechten.
Dein Link ist leider tot.
Es handelt sich um die Firma "Ungarische Autobahn Inkasso GmbH"
Ich kann mir nur schwer vorstellen, dass sie mit ihrer Forderung bei deutschen Gerichten erfolg haben werden. Sie berufen sich auf Zitat:
...gelten die Bestummungen des Straßenverkehrsgesetzes Nr.1 vom Jahre 1988 und die Verordnung zur Hauptstädtischen Versammlung über die einheitliche Ordnung des Parkens mit Fahrzeugen auf Verwaltungsgebiet der Hauptstadt Budapest, der Parkgebühren und der Lagerung von unbrauchbaren Fahrzeugen Nr.30/2010 (Vl.4.) Föv. Kgy.
------------
Das wird doch kein deutsches (Zivilgericht) so annehmen oder?