Unfallflucht ohne Vorsatz? Welche Strafe?
Hallo ich bin in Einem Parkhaus hinter einem anderem Auto rausgefahren, da sich die Schranke mit meiner Karte nicht öffnen lies. Da bei ist die Schranke auf mein Autodach "geshlagen" und an einer Sollbruchstelle abgebrochen. Von all dem habe ich nicht mitbekommen -> Laute Musik und 3 aufgetrehte Beifahrer. Einige wochen spätter meldete sich meine Versicherung und setzte mich darüber in kentniss. Noch bevorsich die Polizei bei mir meldete war die sache eigentlich geklärt. Allerdings wurde da bereits Anzeige erstattet. All die gabich sowie eine Zeugin auch so bei der Vernehmung an. Ich bin 18 zum Tatzeitpunkt hatte ich noch 2 wochen bis Probezeitende (durch A1). Bis jetzt eine Mündliche Verwarnung wegen nicht angepasster Geschwindigkeit-> kleiner Unfall Nun meine eigentliche Frage: Wie sieht das mit der Strafe aus? / Wahrscheinlichkeit dass es "nur" eine Owi ist?
3 Antworten
Nun, objektiv hast du dich unerlaubt vom Unfallort entfernt.
Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort ist jedoch nur bei Vorsatz strafbar. Man wird dir also nachweisen müssen, dass du den Unfall bemerkt hast. Da ich selber so etwas noch nie erlebt habe, kann ich nicht beurteilen, ob es möglich ist, einen solchen Vorfall nicht zu bemerken. Das wird also wohl ein Gutachter zu klären haben. Und wenn der zu dem Schluss kommt, dass du den Vorfall bemerkt haben musst, dann musst du mit einer Verurteilung wegen "Unerlaubten Entfernens von der Unfallstelle" (§ 142 StGB) rechnen - und das ist ganz sicher keine OWi sondern eine waschechte Straftat.
Die strafrechtlichen Folgen:
Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren (hier eher unwahrscheinlich) oder Geldstrafe. Mit Glück wirst du noch nach dem Jugendgerichtsgesetz behandelt, dann gibt es keine Geldstrafe sondern andere Maßnahmen (in der Regel "Sozialstunden").
Möglicherweise Entziehung der Fahrerlaubnis (abhängig von der Schadenshöhe, die Grenze liegt bei etwa 1300 Euro) und Verhängung einer Sperrfrist für die Neuerteilung von mindestens 6 Monaten.
Die fahrerlaubnisrechtlichen Folgen:
Sieben Punkte in Flensburg (falls es nicht zur Entziehung der Fahrerlaubnis kommt)
Probezeitmaßnahmen.
Da bisher offenbar noch keine Probezeitmaßnahmen gegen dich ergriffen wurden sind dies:
1) Anordnung, die Teilnahme an einem Aufbauseminar für Fahranfänger nachzuweisen
2) Verlängerung der Probezeit um zwei Jahre.
Sollte es zu einer Entziehung der Fahrerlaubnis kommen, dann ist es durchaus möglich, dass du vor einer Neuerteilung ein MPU-Gutachten beibringen musst.
Sollte es dann irgendwann zu einer Neuerteilung kommen, dann wird die neue Fahrerlaubnis mit der zum Zeitpunkt der Entziehung bestehenden Restprobezeit erteilt (die Dauer der Entziehung wird nicht auf die Probezeit angerechnet).
Außerdem gilt dann nicht mehr das Probezeitsystem sondern du wirst bei jedem weiteren A-Verstoß bzw. bei je zwei weiteren B-Verstößen zur MPU geschickt werden.
*Die fahrerlaubnisrechtlichen Folgen:
Sieben Punkte in Flensburg (falls es nicht zur Entziehung der Fahrerlaubnis kommt) Probezeitmaßnahmen.*
Fallen die Punkte bei einem Entzug der Fahrerlaubnis mit anschließender Sperrfrist weg?
Fallen die Punkte bei einem Entzug der Fahrerlaubnis mit anschließender Sperrfrist weg?
So ist es. Bei einer Entziehung der Fahrerlaubnis wird das Punktekonto auf Null gesetzt. Die zugrunde liegenden Eintragungen bleiben allerdings bestehen. bis sie nach Ablauf der entsprechenden Tilgungsfristen getilgt werden. Diese Eintragungen können dem Betroffenen also weiterhin vorgehalten werden.
Hahahaha, entschuldigung, dass ich mich so äußere, aber es ist schon immer wieder amüsant, was für unterentwickelete individien sich in unserer Geselschaft befinden. Ihre Taten und Folgen prägen sich einfach nicht in ihr Gehiern ein. Keinerlei besserung ist in Sicht.
Je nach dem. Deine Tat wird schwerwiegende Folgen nach sich Tragen. Wenn jetzt schon ein Verfahren gegen dich läuft ist es auch schon zu spät dich zu stellen. Jedoch wirst du nicht mit einer Freiheitsstrafe belohnt sonder wirst die ganzen Kosten des Unfall übernehmen müssen. Dazu kommen evt. noch die kosten für das Gericht.
Kurz und schmerzlos, du wirs ohne eine Finfanzielle unterstützung deiner Eltern diese Strafe nicht zahlen können. Ausser dein Leben ist geprägt von Reichtum.
Eventuel musst du sogar Sozialstunden leisten. Das ist nicht nur Peinlich sonder auch noch schweißtreibend.
Man, du bist in der Probezeit schon zwei mal aufgefallen! Wie kannst du sp leichtsinnig sein, ein Auto zu führen bedeutet eine große Verantwortung. Man hat den Eindruck, dass du noch nicht reif dafür bist. Aber ich will hier keine Moralpredigten halten. Du solltest dir unbedingt einen Anwalt nehmen, schließlich wurde Anzeige erstattet. Die Polizei hat dich doch sicher aufgeklärt wie der weitere Verlauf jetzt ist. Ich wünsche dir jedenfalls alles Gute.
Wie immer: sehr gute Antwort.
Kleiner Nachtrag:
Die Probezeitmaßnahmen greifen auch dann wenn sich der Fragesteller zum Zeitpunkt der Anordnung nicht mehr in der Probezeit befindet, denn entscheidend ist hier der Tattag.