Anzeige bei unangemeldetem Wohnsitz?
Mein Mitbewohner meldet sich seit ca 9 Monaten nicht auf die neue Adresse um und sieht es auch nicht ein sich an Kosten, wie Rundfunkgebühren, zu beteiligen.
Ich habe gelesen, dass es zu einer Geldstrafe kommen kann wenn man seinen Wohnsitz nicht anmeldet. Aber wann kommt es zu solch einer Strafe? Kann ich Anzeige erstatten?
1 Antwort
Hallo, Colomite.
Die Geldstrafe von bis zu mehreren 100 € verhängt das Einwohnermeldeamt des letzten Wohnortes nachdem es mit Amtshilfe heraus bekam, wo der Mensch sich aufhält.
Allerdings lassen sie sich sehr viel Zeit und drohen dann erst mal nur an - war zumindest bei mir so, als ich zu faul zu war, mich umzumelden.
Nachdem das fix erledigt war, kam nix mehr.
Du kannst nur zu deinem EWA gehen und ihn angeben.
Im Übrigen würde ich ihn rauswerfen - geht aber nur, stehst du allein im Mietvertrag.
LG und viel Erfolg.
Danke für die Antwort!
Das Meldeamt ist dasselbe wie bei der letzten Wohnung.
Also könnte ich ihn quasi nur beim Meldeamt anschwärzen..
naja, schließlich handelt es sich hierbei um ne Ordnungswidrigkeit.