Aufbewahrungsfrist eines reklamierten, vom Verkäufer ausgetauschten Schrankes? Bis wann muss er diesen abgeholt haben, bzw. wann darf ich den selbst entsorgen?
Habe einen Schrank beim Möbelverkäufer beanstandet.
Nach knapp 4 Monaten
(lange Zeit, weil in diesem Unternehmen Reklamationen ausschließlich nur schriftlich, mit einer Antwortzeit von 10 bis 14 Tagen bearbeitet werden und diese einen zunächst mit Gutscheinen u. ä. hinhalten)
wurde dieser komplett ausgetauscht, obwohl nur die beanstandetetn Teile ausgewechselt werden sollten. D. h., es liegt ein kompletter Schrank bei uns rum, weil die Spedition nur einen neuen angeliefert und den kaputten nicht mitgenommen hat. Es lag denen dazu kein Auftrag vor.
Nach vier Wochen meldete sich die Spedition um den genannten beschädigten Schrank abzuholen: Termin wurde vereinbart, Schrank konnte aber nicht mitgenommen werden, da der Spedition durch den Verkäufer kein Auftrag zur Verpackung erteilt wurde.
Vor drei Wochen hat die Spedition nun versucht uns vormittags zu erreichen und nun eine Mail des Möbelgeschäftes, dass wir uns mit der Spedition erneut in Verbindung setzen sollten. Daraufhin habe ich denen, nach Aufführung des gesamten Verlaufes seit Anfang Dezember 2018, vorgeschlagen, dass wir den Schrank nun selbst entsorgen werden, da der Gemeindesperrmüll - Abholtag bevorsteht und uns dieser Schrank in unserer Dreizimmerwohnung wirklich sehr im Weg ist.
Antwort der Möbelfirma ist lediglich ein Ignorieren und die erneute Mitteilung, unter Fristsetzung, wir sollen uns bei der Spedition, zwecks erneuter Terminvereinbarungmelden . -- Was für uns erneut bedeutet dafür zu sorgen, dass jemand Zuhause ist und hoffen, dass es dann "rund läuft".
Meine Frage nun: Wie lange sind wir verpflichtet diesen Schrank, der statt der Ersatzteile geliefert wurde, aufzubewahren, bzw. dürfen wir den, rechtlich betrachtet, nun selbst in den Sperrmüll geben? Zweimal ist die Mitnahme durch die Spedition gescheitert, aufgrund fehlender Auftragsgabe durch den Verkäufer!
1 Antwort
Du solltes nachweislich noch einmal eine letzte Frist schriftlich setzen und daruaf hinweisen, das wenn innerhalt dieser Zeit keine koordienierte Abholung stattfindet, Du diesen Schrank mit eigenen Mittel entsorgst und dannach keinerlei Zugriff mehr auf dieses Möbelstück von Deiner Seite aus möglich ist.
Man gibt so 14 Werktage als standartmäßige Frist.