Rückwärts aus der Einfahrt, volle Schuld?
Hallo, ich bin gestern beim rückwärts aus der Einfahrt fahren mit einem Auto zusammen gestoßen. Trotz mehrmaligem gucken habe ich das Auto nicht kommen sehen. Bei mir am Auto ist hinten links die Ecke kaputt, bei dem Postauto der rechte hintere Radkasten. Nun stelle ich mir die Frage, ob ich tatsächlich die alleinige Schuld an dem Unfall habe. Die Polizei war da und sagte mir das sofort, wegen erhöhter Sorgfaltspflicht und schlecht einsehbar hätte sogar jemand gucken müssen, ob frei ist. Das ist eine 30 Zone und vom Gefühl her würde ich sagen die Dame war viel zu schnell und hätte mich eigentlich sehen müssen. Gebremst hat sie nicht, sie hat erst 10 Meter später angehalten. Nun gibt es aber keine Zeugen und ich weiß nicht, ob es sinnvoll ist, einen Anwalt einzuschalten oder die Schuld an zu erkennen.
3 Antworten
Wer ein Fahrzeug führt, muss sich beim Abbiegen in ein Grundstück, beim Wenden und beim Rückwärtsfahren darüber hinaus so verhalten, dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist; erforderlichenfalls muss man sich einweisen lassen.
§ 9 StVO, Abs. 5
Dürfte eindeutig sein.
Dazu kommt noch §10:
"Wer aus einem Grundstück, aus einer Fußgängerzone (Zeichen 242.1 und 242.2), aus einem verkehrsberuhigten Bereich (Zeichen 325.1 und 325.2) auf die Straße oder von anderen Straßenteilen oder über einen abgesenkten Bordstein hinweg auf die Fahrbahn einfahren oder vom Fahrbahnrand anfahren will, hat sich dabei so zu verhalten, dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist; erforderlichenfalls muss man sich einweisen lassen."
Wenn man also nicht sicher nachweisen kann, dass die Dame viel zu schnell war, sehe ich 100% Schuld beim dem, der doppelt höchste Sorgfaltspflicht hatte und sich doppelt hätte einweisen lassen müssen.
Ja da hast du wirklich Schuld. Ich weiß nicht wie das mit der Einweiserpflicht gesetztlich ist, aber es gibt schon seine Gründe, warum insbesondere LKW´s beim Bund niemals ohne einen Einweiser rückwärts fahren dürfen.
Ich glaube das ist zieviel auch Pflicht und ggf. sogar für PKW´s wenn nichts zu sehen ist. Auf jedenfall bist du bei dem Unfall Schuld.
spar dir den Anwalt, du bist Schuld. Gerade beim Rückwärtsfahren hast die mangelnde Sorgfaltspflicht ausser Acht gelassen.
Bei schlecht einsehbaren Ecken solltest da jemanden hinstellen.