Unfall mit Firmenwagen wer zahlt?
Guten Tag,
meine Frau (arbeitet im ambulanten Pflegedienst) hat beim Verlassen eines Patienten beim rückwärts Ausparken einen anderen PKW leicht berührt, so dass an beiden Fahrzeugen ein kleiner Lackschaden entstanden ist.
Nun sagt der Arbeitgeber, dass meine Frau den Schaden am Firmenwagen aus eigener Tasche zahlen muss.
Ist das rechtlich korrekt?
4 Antworten
Da deine Frau dienstlich mit einem Dienstfahrzeug ? unterwegs war, sollten diesbezügliche Regelungen im Arbeitsvertrag zu finden sein. War es der Privatwagen von euch, den deine Frau tagsüber fährt sollte auch hierüber etwas in einem Vertrag zwischen dem Pflegedienst und deiner Frau zu finden sein. Bestehen keinerlei Vereinbarungen zu so einem Fall, haftet der Arbeitgeber, kann sich jedoch später Geld (prozentual) vom Mitarbeiter zurückholen. So geschehen bei einem Bekannten von mir.
Danke für das Sternchen
Ja, denn bei grober Fahrlässigkeit greift Arbeitnehmerhaftung. Je nach Schadenshöhe allerdings quotal zur Arbeitsvergütung: Einen halben Monatslohn für eine Teillackierung muss sie nicht allein aus eigener Tasche bezahlen.
G imager761
Je nach Schadenshöhe allerdings quotal zur Arbeitsvergütung:
Wo bitte steht das?
Also würde meine Frau selbst bei grober Fahrlässigkeit den Schaden nicht allein tragen müssen?
Eine Arbeitnehmerhaftung kommt nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz in Frage. Auch leichte Fahrlässigkeit reicht nicht, um den ArbN in Anspruch zu nehmen. Ob es sich um einen kleinen oder großen Schaden handelt, spielt keine Rolle.
Falsch. Auch bei mittlerer Fahrlässigkeit greift anteilige Artbeitnehmerhaftung :-O
Nö.
http://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Handbuch_Haftung_Arbeitnehmer.html
Nun ist es aber sogar eine grobfahrlässige Pflichtverletzung, beim Ausparken ein stehendes Fahrzeug zu übersehen oder weiterzurollen
Das hängt grds. von den Umständen des Einzelfalls ab, wie man in o. a. link nachlesen kann.
schliesslich hat sie den unfall auch verursacht, dann wäre es doch naheliegend das sie auch dafür aufkommt.
Blödsinn.
bei deiner antwort ne ?
Falsch. Auch bei mittlerer Fahrlässigkeit greift anteilige Artbeitnehmerhaftung :-O
Das stimmt. Nun ist es aber sogar eine grobfahrlässige Pflichtverletzung, beim Ausparken ein stehendes Fahrzeug zu übersehen oder weiterzurollen statt neu zu rangieren und zu hoffen, es wäre schon genug Abstand und man würde es schon nicht streifen :-O
G imager761