Schwarzarbeit ja oder nein, kann mir das Finanzamt was?

12 Antworten

Man kann Dir etwas nachweisen - ja! Und dass das kein Freundschaftsgeld ist, sondern ein regelmäßiges Einkommen, sieht man auch - ja! Was das Finanzamt draus macht, ist deren Sache.

Bernhard323h 
Beitragsersteller
 07.05.2019, 19:45

es ist eine regelmäßige spende, der mann darf mit seinem geld machen was er will und er hat mir versichert das er ddm finanzamt das auch so sagt

Blume8576  07.05.2019, 19:56
@Bernhard323h

Es gibt aber eine Grenze fûr Geldgeschenke an Fremde. Spätestens wenn dieser Freibetrag űberschritten ist gibt es Probleme. Den Betrag kannst du Googlen, es gibt auch einen Zeitrahmen ( glaube nach 10 Jahre )wann man den Betrag ein zweites mal schenken darf.

topbaugutachter  07.05.2019, 20:25
@Blume8576

er gibt mir Monatlich 500€ für das dass ich Einkäufe tätige und Zeit mit ihm verbringe ist eben keine Spende sondern Lohn

AriZona04  07.05.2019, 20:31
@topbaugutachter

Nungut, dass kann ihm keiner beweisen, weil es keinen Arbeitsvertrag gibt. 😉

topbaugutachter  07.05.2019, 22:20
@AriZona04

Stimmt das sagen die Schwarzarbeiter auf dem Bau auch immer ._))))

So wie Du das schilderst sind das bei Dir steuerpflichtige Einnahmen.

Zudem macht sich der Auftraggeber auch noch strafbar, weil Deine Tätigkeit grundsätzlich bei der Minijobzentrale anzumelden wäre (und pauschale Abgaben müssten abgeführt werden) ---> Haushaltsscheckverfahren.

Hier wäre aber die 450 €-Grenze überschritten; damit müsste er Dich als Arbeitnehmer bei den Sozialversicherungsträgern anmelden (volle Sozialversicherungspflicht) - er macht sich also der Hinterziehung von Sozialversicherungsbeiträgen schuldig.

Die regelmäßigen Zahlungen so ohne weiteres als "Geschenke" zu deklarieren, wäre wahrscheinlich nicht glaubhaft.

Regelmäßige begründete freiwillige "Unterhalts-/oder Unterstützungszahlungen" sind nicht unbedingt ausgeschlossen (z. B. als Unterstützung eines Studenten, eines Mittellosen etc.). Diese wären dann auch nicht beim Empfänger einkommensteuerpflichtig - hier greifen dann die Freibeträge für Schenkungen (20.000 € - Freibetrag kann alle 10 Jahre genutzt werden).

Es wäre dringend zu empfehlen, das auf eine legale Basis zu stellen.

Es ist schwarzarbeit oder?

Ja.

Ich hab ihm darüber gesprochen, dass mir ebentuell das Finanzamt was anhaben könnte, da sich schon etwas viel Geld angesammelt hat und die ja sehen können das es von ihm kommt..

Zu deinem Glück haben Finanzämter nur bei einem begründeten Verdacht Einblick in Bankkonten.

Bernhard323h 
Beitragsersteller
 07.05.2019, 19:44

werde ich inforrmiert wenn die sich mein konto angucken..

Deine Frage ist im Prinzip ja schon ausreichend beantwortet worden. Aber noch ein Hinweis: Falls Du ALG1 / ALG2 (Hartz4) beziehst, musst Du regelmäßig Deine Kontobewegungen vorlegen, deshalb ist es dringend ratsam, dass Du Deine Nachbarschaftshilfe bar auszahlen lässt, sonst wird das auf Dein Sozialgeld als Einkommen angerechnet !