Schwarzarbeit ja oder nein, kann mir das Finanzamt was?
Ich passe auf einen Alten Mann auf, er gibt mir Monatlich 500€ für das dass ich Einkäufe tätige und Zeit mit ihm verbringe. Das Geld bekomme monatlich auf mein Spar Konto überwiesen..
Es ist schwarzarbeit oder? Ich hab ihm dadrüber gesprochen, das mir ebentuell das Finanzamt was anhaben könnte da sich schon etwas viel Geld angesammelt hat und die ja sehen können das es von ihm kommt..
Er meinte das er mit seinem Geld machen kann was er will, und wenn das Finanzamt fragt sagt er ihnen genau das!
Falls das Finanzamt mich anklagen sollte, kann ich ja behaupten das ich das aus Freundlichkeit tue und mir der Mann ebenfalls aus Freundlichkeit Monatlich Geld gibt weil er mir helfen will, denn er wird das ganze ebenfalls genau so sagen..
Können die mich drankriegen?
12 Antworten
Man kann Dir etwas nachweisen - ja! Und dass das kein Freundschaftsgeld ist, sondern ein regelmäßiges Einkommen, sieht man auch - ja! Was das Finanzamt draus macht, ist deren Sache.
Es gibt aber eine Grenze fûr Geldgeschenke an Fremde. Spätestens wenn dieser Freibetrag űberschritten ist gibt es Probleme. Den Betrag kannst du Googlen, es gibt auch einen Zeitrahmen ( glaube nach 10 Jahre )wann man den Betrag ein zweites mal schenken darf.
er gibt mir Monatlich 500€ für das dass ich Einkäufe tätige und Zeit mit ihm verbringe ist eben keine Spende sondern Lohn
Nungut, dass kann ihm keiner beweisen, weil es keinen Arbeitsvertrag gibt. 😉
Stimmt das sagen die Schwarzarbeiter auf dem Bau auch immer ._))))
So wie Du das schilderst sind das bei Dir steuerpflichtige Einnahmen.
Zudem macht sich der Auftraggeber auch noch strafbar, weil Deine Tätigkeit grundsätzlich bei der Minijobzentrale anzumelden wäre (und pauschale Abgaben müssten abgeführt werden) ---> Haushaltsscheckverfahren.
Hier wäre aber die 450 €-Grenze überschritten; damit müsste er Dich als Arbeitnehmer bei den Sozialversicherungsträgern anmelden (volle Sozialversicherungspflicht) - er macht sich also der Hinterziehung von Sozialversicherungsbeiträgen schuldig.
Die regelmäßigen Zahlungen so ohne weiteres als "Geschenke" zu deklarieren, wäre wahrscheinlich nicht glaubhaft.
Regelmäßige begründete freiwillige "Unterhalts-/oder Unterstützungszahlungen" sind nicht unbedingt ausgeschlossen (z. B. als Unterstützung eines Studenten, eines Mittellosen etc.). Diese wären dann auch nicht beim Empfänger einkommensteuerpflichtig - hier greifen dann die Freibeträge für Schenkungen (20.000 € - Freibetrag kann alle 10 Jahre genutzt werden).
Es wäre dringend zu empfehlen, das auf eine legale Basis zu stellen.
Ja es handelt sich um Schwarzarbeit und Steuerhinterziehung!
Einfach mal studieren:
Können die mich drankriegen?
Ja - https://dejure.org/gesetze/AO/370.html
Ergänzend wäre noch zu klären, welche weiteren Einkünfte du hast und welche Krankenkassenbeiträge du zahltst.
Es ist schwarzarbeit oder?
Ja.
Ich hab ihm darüber gesprochen, dass mir ebentuell das Finanzamt was anhaben könnte, da sich schon etwas viel Geld angesammelt hat und die ja sehen können das es von ihm kommt..
Zu deinem Glück haben Finanzämter nur bei einem begründeten Verdacht Einblick in Bankkonten.
werde ich inforrmiert wenn die sich mein konto angucken..
Deine Frage ist im Prinzip ja schon ausreichend beantwortet worden. Aber noch ein Hinweis: Falls Du ALG1 / ALG2 (Hartz4) beziehst, musst Du regelmäßig Deine Kontobewegungen vorlegen, deshalb ist es dringend ratsam, dass Du Deine Nachbarschaftshilfe bar auszahlen lässt, sonst wird das auf Dein Sozialgeld als Einkommen angerechnet !
es ist eine regelmäßige spende, der mann darf mit seinem geld machen was er will und er hat mir versichert das er ddm finanzamt das auch so sagt