Warum blinken bzw nicht blinken beim aus-/einscheren?

5 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Also, ich habe bei meinem Führerschein gelernt, dass ich sowohl nach dem Überholen als auch nach dem Vorbeifahren an parkenden Fahrzeugen blinken muss - meine Fahrlehrerin hat mich "gehauen" ;-) , wenn ich das bei parkenden Autos nicht gemacht habe ...

Und das steht auch so in der Straßenverkehrsordnung:

§ 6 Vorbeifahren

Wer an einer Fahrbahnverengung, einem Hindernis auf der Fahrbahn oder einem haltenden Fahrzeug links vorbeifahren will, muss entgegenkommende Fahrzeuge durchfahren lassen. Satz 1 gilt nicht, wenn der Vorrang durch Verkehrszeichen (Zeichen 208, 308) anders geregelt ist. Muss ausgeschert werden, ist auf den nachfolgenden Verkehr zu achten und das Ausscheren sowie das Wiedereinordnen – wie beim Überholen – anzukündigen.

Wenn Dein Fahrlehrer Dir sagt, dass Du beim Einscheren hinter parkenden Fahrzeugen nicht blinken darfst, so sagt er Dir eindeutig etwas Falsches!

Tatsächlich ist es aber so, dass viele Fahrer das "vergessen" - und das ist wegen der schon in anderen Antworten genannten Möglichkeit zu Missverständnissen (man könnte annehmen, dass Du selber rechts ran fahren oder in eine Einfahrt einbiegen willst), sogar gar nicht mal so schlecht.

Beim Überholen sollte man aber eben auf keinen Fall darauf verzichten, denn mit dem rechts Blinken sagst Du dem Überholten quasi:

"Hallo, ich schere jetzt wieder vor Dir ein - bitte achte auch Du etwas darauf, das dabei nichts passiert und sei notfalls bremsbereit."

Da Ihr Euch da scheinbar "nicht ganz einig" seid, würde ich Dir empfehlen, das nochmal konkret mit Deinem Fahrlehrer anzusprechen (dabei auch auf den o. g. Paragraphen der StVO hinzuweisen), und mit ihm zu klären, wie Du das in der Prüfung handhaben solltest.

Hallo Jana, das ist inkonsquent von Deinem Fahrlehrer. Müsste man aber auch die Situation in der Praxis sehen. Schere ich bei einem parkenden Fahrzeug aus = blinken + absichern . Beim Einscheren = blinken + absichern.

Es gibt aber beim Fahren nicht nur Schwarz oder Weiß. Kommt rechts eine Straße raus könnte es zum Mißverständnis kommen und ener fährt rechts aus der Nebenstraße. Gibt es eine Reihe parkender Autos mit großen Lücken und Du hast Gegenverkehr, blinkst Du nicht in die Lücke rein, sondern gleich wieder raus, damit Nachfolgende nicht annehmen, Du parkst dort. Auch am Ende der Straße wenn Du links abbiegst solltest Du nicht extra rechts blinken.

Alle Klarheiten beseitigt? Es gibt beim Fahren, wie im Leben, wichtige und unwichtige Dinge. Vorfahrt und Vorrang sind die wichtigsten. Wenn bei R.v.L. ein Auto rückwärts rauskommt hälst Du an. Auch wenn dort ein Radfahrer steht z.B.. Alles andere ordnet sich unter. Du bekommst das schon hin. Machst Dir natürlich im Vorfeld viele Gedanken. Später, die Fahrer denken darüber sowieso nicht mehr nach.

JanaMJJ 
Beitragsersteller
 15.03.2016, 23:05

dankeschön 😊ja ich mach mir echt sorgen 😭😭will den schein

Klinkhaken  16.03.2016, 09:51
@JanaMJJ

Bekommst Du auch, aber nicht mit Druck.

Klinkhaken  16.03.2016, 09:53
@JanaMJJ

Bekommst Du auch, aber nicht mit Druck.

Du signalisierst dass du mit deinem fahrzeug über die mittellinie fährst und danach signalisierst du dem überholten fahrzeug bzw. dem fahrradfahrer das du zurück kommst und gibst ihm so bescheid

JanaMJJ 
Beitragsersteller
 15.03.2016, 19:42

:)

JanaMJJ 
Beitragsersteller
 15.03.2016, 19:42

und warum muss ich das dann beim parkenden auto nicht machen, es könnte doch evtl. verkehr hinter mir sein

Und zwar ist es bei parkenden Fahrzeugen nicht erlaubt, da sich dahinter eine Einfahrt oder ähnliches befinden könnte. Durch das Blinken beim einscheren könnte es hierzu kommen, dass ein Fahrzeug dies falsch versteht und an einer einfahrt oder ähnliches raus fährt. Frag mich nicht wieso das die Politiker gedacht haben, aber die machen so einiges was andere nicht verstehen.

Beispielsweise gelten für blinde Fahrzeugführer Straßenschilder nicht, da sie diese nicht sehen können. Mich würde es jedoch interesieren wieso blinde überhaupt Autos fahren dürfen.

claushilbig  14.10.2017, 02:40

Und zwar ist es bei parkenden Fahrzeugen nicht erlaubt,

Das ist falsch, auch bei parkenden Fahrzeugen ist es vorgeschrieben!

Zumindest steht das so in der Straßenverkehrsordnung:

§ 6 Vorbeifahren

Wer an einer Fahrbahnverengung, einem Hindernis auf der Fahrbahn oder einem haltenden Fahrzeug links vorbeifahren will, muss entgegenkommende Fahrzeuge durchfahren lassen. Satz 1 gilt nicht, wenn der Vorrang durch Verkehrszeichen (Zeichen 208, 308) anders geregelt ist. Muss ausgeschert werden, ist auf den nachfolgenden Verkehr zu achten und das Ausscheren sowie das Wiedereinordnen – wie beim Überholen – anzukündigen.

 

Klinkhaken  15.03.2016, 22:27

mich würde interessieren, wo es steht, dass für Blinde keine Straßenschilder gelten.

Kreidler51  15.03.2016, 22:42
@Klinkhaken

Ja richtig der Behinderten Parpplatz ist für schwer Gehbehinderte und Blinde.Der Behindertenparkplatz ist in Deutschland durch ein Zusatzschild mit dem Piktogramm eines Rollstuhlfahrers (Zusatzschild 1044-10) zu den Verkehrszeichen 314 (Parken) oder 315 (Parken auf Gehwegen)[1] gekennzeichnet. Durch eine solche Beschilderung wird schwerbehinderten Menschen mit außergewöhnlicher Gehbehinderung, beidseitiger Amelie oder Phokomelie
oder mit vergleichbaren Funktionseinschränkungen sowie blinden Menschen
das Parken ihres Fahrzeuges erlaubt und gleichzeitig anderen verboten.
Häufig sind zusätzlich Bodenmarkierungen angebracht, um auf das Schild
hinzuweisen.

Klinkhaken  16.03.2016, 09:49
@Kreidler51

Wo steht aber, dass Blinde selber fahren dürfen?

Rizi93  16.03.2016, 11:49
@Klinkhaken

Wo steht, dass es verboten ist? Wie gesagt bei der Regelung haben die Politiker geschlafen.

claushilbig  16.03.2016, 12:26
@Rizi93

Es steht tatsächlich nirgendwo, dass Blinde nicht selber Autofahren dürfen, das ist richtig.

Aber da es für einen Blinden ohne Hilfe unmöglich ist, die praktische Führerscheinprüfung zu bestehen, und man ohne Fahrerlaubnis nicht selber fahren darf, nicht stellt sich diese Frage gar nicht ...

Auch beim Ausscheren an parkenden Fahrzeugen muss zum Einschren geblinkt werden. Lese mal in der StVO § 5 + 6  Überholen, Vorbeifahren.

JanaMJJ 
Beitragsersteller
 15.03.2016, 20:08

oke danke (:

Kreidler51  15.03.2016, 20:09
@JanaMJJ

Bitte, gerne wieder.

JanaMJJ 
Beitragsersteller
 15.03.2016, 20:02

achso okey...also muss ich es auch in der Prüfung nicht machen?

Kreidler51  15.03.2016, 20:04
@JanaMJJ

Mache es so wie dein Fahrlehrer es möchte dann wird es klappen aber du kannst ihn ja mal fragen.

JanaMJJ 
Beitragsersteller
 15.03.2016, 19:43

ich muss es aber nie in der fahrstunde, wurde das irgendiwe abgeschafft? :o

Kreidler51  15.03.2016, 19:46
@JanaMJJ

Nein diese Regel ist noch gültig aber in der Stadt sehr Zeitaufwendig wenn alle 20m ein parkendes Auto steht oder eine Einmündung kommt dann verliert das Blinklicht seine Bedeutung und man schaft unklare Situationen.

Rizi93  15.03.2016, 20:33

Falsch. Das Blinken beim einscheren ist verboten. Grund ist, dass bei möglichen Kreutzungen andere verkehrsteilnehmer denken könnten, dass man abbiegen will. Deswegen ist das blinken beim einscheren parkender Fahrzeuge verboten.

Kreidler51  15.03.2016, 21:44
@Rizi93

Lies ma §5 StVO

§ 6
Vorbeifahren

Wer an einer Fahrbahnverengung, einem Hindernis auf der Fahrbahn
oder einem haltenden Fahrzeug links vorbeifahren will, muss
entgegenkommende Fahrzeuge durchfahren lassen. Satz 1 gilt nicht, wenn
der Vorrang durch Verkehrszeichen (Zeichen 208, 308) anders geregelt
ist. Muss ausgeschert werden, ist auf den nachfolgenden Verkehr zu
achten und das Ausscheren sowie das Wiedereinordnen - wie beim Überholen
- anzukündigen.

Klinkhaken  15.03.2016, 22:29
@Rizi93

Wo steht das?

Klinkhaken  15.03.2016, 22:33
@Klinkhaken

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