gegenverkehr fährt seitenspiegel ab

6 Antworten

Weder Fahrer a noch Fahrer b dürfen hier einfach weiterfahren, denn beide sind Unfallbeteiligte.  Dazu aus § 142 Abs. 5 StGB ("Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort"): 

Unfallbeteiligter ist jeder, dessen Verhalten nach den Umständen zur Verursachung des Unfalls beigetragen haben kann.

Das trifft sowohl auf a als auch auf b zu. Wer sich also von den beiden vom Unfallort entfernt, ohne dass er zuvor (aus Abs. 1 derselben Vorschrift):

zugunsten der anderen Unfallbeteiligten und der Geschädigten die Feststellung seiner Person, seines Fahrzeugs und der Art seiner Beteiligung durch seine Anwesenheit und durch die Angabe, daß er an dem Unfall beteiligt ist, ermöglicht hat

der macht sich des Unerlaubten Entfernens vom Unfallort ("Fahrerflucht") strafbar.

Strafrahmen: Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe.

clipperflipper 
Beitragsersteller
 29.05.2015, 07:52

okay danke, aber die sache ist da ja fahrer b auf seiner seite den spiegel angefahren hat , kan fahrer a das ja garnicht bemerkt haben. ich meine man konzentriert sich ja nicht darauf ob der gegenverkehr ein parkendes auto beschädigt.

JotEs  29.05.2015, 09:24
@clipperflipper

Selbstverständlich muss dem Fahrer a ggf. nachgewiesen werden, dass er den Unfall bemerkt hat, sonst kann er nicht bestraft werden.

Vorliegend aber hat Fahrer a den Unfall gemäß deiner Beschreibung bemerkt, er hat ja sogar kurz angehalten. Also setzt er sich der Gefahr der Bestrafung aus, wenn er weiterfährt. 

Wenn etwa ein Zeuge (z.B. Fahrer b) dieses Anhalten beobachtet hat und später entsprechend aussagt, dann ist der Nachweis, dass a den Unfall bemerkt hat, schon so gut wie geführt ...

clipperflipper 
Beitragsersteller
 29.05.2015, 21:56
@JotEs

quasi hast du recht , fahrer a hätte aus tausend weiteren grünen anhalten können. sitz verstellen , ihm ist etwas runtergefallen . und wenn fahrer a einen zeugen im auto hat und fahrer b alleine im auto sas und beide personen im fahrzeug a aussagen das keiner den unfall bemerkt hat , sollte die sache nicht so eindeutig sein oder

clipperflipper 
Beitragsersteller
 29.05.2015, 22:03
@clipperflipper

ich meine das ein guter rechtsanwalt für verkehrsrecht dieses anhalten gut  mit etwas anderem unterordnen kann, wäre fahrer a  ausgestiegen und hätte geguckt wer eingestiegen weitergefahren wäre die sache ja wohl klar . aber ich bin mir nichtmal sicher ob wirklich fahrer a anhalten muss den fahrer a ist nicht an das parkende auto gefahren sondern fahrer b , 

gegenüber fahrer b besteht natürlich keine verpflichtung anzuhalten, der hat nichts mit der sache zu tun, höchstens als zeuge.

wenn dem spiegel nichts passiert ist, dann ist doch alles gut. andernfalls wäre es unfallflucht von fahrer a.

annokrat

vkontaminiertv  28.05.2015, 20:22

fahrer b würde unfallflucht begehen...

In dem du den Unfall gesehen hast bist du automatisch ein Zeuge (ist ja klar) damit der Unfall besser untersucht werden kann solltest du da bleiben. Gefahr ist aber das der Fahrer b dich beschuldigen kann nicht genug Platz geben zu haben entscheidend dabei ist, wer hatte vorfahrt, welches Auto ist breiter, und wieweit stand( fuhr ) welches Auto (breite) auf der Straße, hätte man noch weiter nach rechts Fahren, oder war es ein Taktischer Fehler das beide fuhren und nicht der eine dem anderen Vorfahrt gewährt. Das ist wichtig für deine und die des Fahrer b's Versicherung.

Rockuser  28.05.2015, 20:37

Du hast keinen Lappen, oder???? Die Breite des Fahrzeugs.............

B hätte nicht fahren dürfen, weil das hindernis auf seiner Fahrbahn stand. der Rest ist Irrelevant. Fahrer A hätte all Zeuge die Pflicht, eine Aussage zu machen, aber hatt er überhaupt bemerkt, das B den parkenden Wagen Beschädigt hat??

JotEs  29.05.2015, 09:28

 Fahrer A hätte all Zeuge die Pflicht, eine Aussage zu machen,

Nein, niemand muss sich als Zeuge aufdrängen. Ein Zeuge ist noch nicht einmal dazu verpflichtet, den Unfallbeteiligten seine Personalien bekannt zu geben, wenn er nur Zeuge (und nicht auch Beteiligter) war. Nur wenn jemand von der Staatsanwaltschaft oder vom Gericht als Zeuge geladen wird, ist er zur Aussage verpflichtet.

Also zwischen Fahrer a und b War noch genug Abstand , b hätte locker noch näher an Fahrer a fahren können. Also ist Fahrer a nicht verpflichtet anzuhalten ????. Fahrer a hat kurz angehalten und fuhr Dan weiter