Unerwünschte Karten von Global-Tickets?
Guten Tag,
Ich habe einen Brief(Mahnung) von dem Unternehmen Global-Tickets erhalten, dass ich noch eine offene Rechnung habe. Jedoch habe ich nichts bestellt und vermute, dass sich jemand einen Spaß erlaubt hat. In dem Brief steht außerdem dass der Rücktritt des Vertrags ausgeschlossen ist.
Was soll ich nun machen? Ich habe nichts bestellt und der Support dieser Seite antwortet auch nicht. Telefonisch geht auch nichts
3 Antworten
Ich würde ein Einwurfeinschreiben oder eine eMail mit Widerspruch an das Unternehmen oder ggf. das Inkassobüro schreiben (ein Doppel des Schreibens natürlich bei dir abheften), eben dass von deiner Seite aus kein Kauf stattgefunden hat und somit deinerseits keine finanziellen Verpflichtungen bestehen. Du solltest in dem dir zugegangen Schreiben nochmal nachschauen, es kann sein, dass dort angegeben ist, dass z.B. Widerspruch nur postalisch oder nur per Mail akzeptiert wird, dann wähle das Kontaktmedium entsprechend... Wichtig ist immer solche Schreiben nicht einfach zu ignorieren, sonst kann da irgewann mangels Widerspruch eine Zahlungspflicht deinerseits draus entstehen, obwohl du nie gekauft hast...
Bitte diesbezüglich KEINE Telefonate führen - Inhalte sind später praktisch nicht beweisbar!
T3Fahrer
Naja, das von mir mit der Zahlungspflicht habe ich arg abgekürzt. Gedacht war an irgewann dann mal womöglich gerichtlich festgestellte Zahlungspflichten, denen mangels Unterscheidung zur einfachen Mahnung durch die ursprüngliche Firma womöglich ebenfalls nicht widersprochen wird...
Wenn man wirklich alles ignoriert, also auch Gerichtsbriefe, hast du am ende natürlich Recht. Deswegen unterscheide ich da in meinen Posts immer zwischen normalen Briefe von Inkassos usw. und einem Gerichtsbrief.
Ein Gerichtsbrief kommt in einem andersfarbigen Umschlag von einem der Gerichte. Klar, manche denken dann immer noch, das sie das nicht zu interessieren hat. Aber unterscheiden sollte man es schon können ;-)
In dem Brief steht ich solle innerhalb einer bestimmten Frist die Zahlung durchführen. Bis dahin ist das Schreiben nie im Leben angekommen. Auf die Email antwortet der Support auch nicht
Wenn du widersprichst, ist eine Zahlungsfrist egal. Lass nur nicht zu lange auf deinen Widerspruch warten! Nicht einschüchtern lassen!
Habe jetzt vor paar Tagen eine Email verschickt. Reicht das? Kenne mich mit Widersprüchen und Schreiben nicht wirklich aus
Würde sagen ja - einfach mal warten, ob oder wie die sich jetzt nochmal melden...
Was wenn die sich nicht melden?
Wenn sie Geld wollen und es nicht bloß ein Fake ist, melden die sich schon nochmal... Und wenn nicht, ist es doch um so besser, oder?
Falls die weiter auf Zahlung drängen, sollen sie dir doch erstmal sagen/zeigen/beweisen wo du wann was gekauft haben sollst... Wenn du nicht hast, können sie das ja schlecht!
Eine eMail reicht im Prinzip. Es ist eigentlich nicht so wichtig, ob die nun ankommt oder nicht. Denn du kannst auch stur schweigen und erst in einem Gerichtsverfahren äußern, dass du nie etwas dort gekauft hast.
Ich habe statt des gekauften Tickets einen voucher erhalten, aufgemacht wie ein Ticket. Darauf stand, dass dies keine Eintrittskarte sei, diese würde ich bis spätestens 7 Tage vor dem Konzert erhalten. Das ist leider nicht geschehen, auf Anfrage teilte man mir mit, die Karte wäre schon vor 5 Monaten per Einschreiben an mich versandt worden und man könne nichts mehr für mich tun. Erwähnenswert wäre noch, dass das von mir gebuchte Hotelzimmer nicht mehr stornierbar ist. Ich rate jedem, von dieser Firma die Finger zu lassen.
In Ergänzung zu T3Fahrer hier einige weiterführende Infos. Es gibt einige Fälle, in denen es etwas schwieriger wird, die Forderungen abzuwehren:
- Zur Personenverwechslung allgemein: http://www.inkasso-faq.de/#!/faq/aCrJ
- Verträge, die man nicht eingegangen ist: http://www.inkasso-faq.de/#!/faq/aAgA
- Unverlangte Waren: http://www.inkasso-faq.de/#!/faq/aAgH
Bitte den Eingangshinweis beachten, die Seite ist noch nicht komplett ;-)
Ich habe mit mir gerungen, ob ich dir eine gute oder schlechte Bewertung geben soll. Denn ganz grundsätzlich ist exakt ein Punkt an deinem Post vollkommener Quatsch:
Das stimmt einfach nicht. Schuldeingeständnisse müssen gemäß BGB ausschließlich schriftlich und ausdrücklich erfolgen. Dieser von manchen unseriösen Anbietern verwandte Trick mit dem "Wenn sie nicht widersprechen zahlen sie" ist juristischer Unsinn.
Richtig ist aber trotzdem, dass man reagieren sollte und du hast das auch richtig beschrieben. Und zwar genau einmal reagieren und danach die Klappe halten, sofern sich nichts Neues ergibt. Denn so ein einmaliger Widerspruch hat den (einzigen) juristischen Vorteil, dass damit Meldungen an Auskunfteien (Schufa und Co) verhindert werden.
Wichtig sind ansonsten nur Gerichtsbriefe. Die sollte man NIE ignorieren.