Schwarzfahren Mahungen an die falsche Adresse bekommen

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Also. Zunächst einmal die Frage, ob du überhaupt etwas zahlen musst. Da scheiden sich die Geister. Das Gesetz lässt sich hierzu nicht eindeutig aus und eventuell kann man deswegen reklamieren, dass man hier gar nichts zahlen muss. Im Endeffekt hattest du definitiv einen gültigen Fahrausweis und konntest diesen vorweisen. Das ist Fakt.

Nun ist es aber so, dass dein Fahrausweis personalisiert war und du deinen Personalausweis nicht dabei hattest. Jetzt können sich Juristen streiten, ob gemäß §8 BefBedV, Absatz 2 wirklich ein Peronalausweis zum Vorzeigen Pflicht ist. Eine Krankenkassenkarte mit Lichtbild ist durchaus auch ein Nachweis deiner Person. Eventuell lässt sich auf die AGB der BVG dazu aus.

Es könnte gut sein, dass mit einer passenden schriftlichen Reklamation via Einschreiben nach einigen weiteren nervenden Briefchen das ganze einschläft, weil dem Transportunternehmen auch das Risiko, eine Klage zu verlieren, einfach zu hoch ist. "Wertes Inkassobüro. Ich weise die Forderung vollumfänglich zurück. Ich hatte einen gültigen Fahrausweis vorgezeigt und ich konnte mich durchaus ausweisen, wurde dennoch aufgeschrieben. Wie ich nun erfahren habe, zu Unrecht. Sie sollten ihrer Mandantin nahe legen, das ganze einzustellen, da ich kein Schwarzfahrer bin und das jederzeit vor Gericht auch beweisen kann. Ich untersage die Speicherung meiner personenbezogenen Daten und die Meldung an Auskunfteien. Einem Mahnbescheid werde ich widersprechen."

Wenn man sich unsicher ist und wenn man akzeptiert, dass man wirklich DEN Personalausweis hätte vorzeigen müssen und dass man ihn stets bei sich zu führen hat, bezahlt man die 40€ samt 5 € Unkostenpauschale direkt an das BVG und ignoriert das Inkasso. Warum? Inkassobüros bei so etwas einzuschalten zu mahl sie falsche Adressen nutzen, ist alberner Blödsinn. So ein großer Laden wie dein Verkehrsverbund braucht so eine Hilfe gar nicht.

Dem Inkasso wird kurz folgendes geschickt (nachdem an BVG zweckgebunden überwiesen wurde) "Ich weise die Forderung vollumfänglich zurück. Ich untersage Ihnen, weiterhin Briefe an meine Mutter zu schicken. Weitere Bettelbriefe werden nicht beantwortet und einem gerichtlichen Mahnbescheid werde ich widersprechen. Ich untersage die Speicherung meiner personenbezogenen Daten und die Meldung an Auskunfteien."

Details: http://www.gutefrage.net/tipp/mahnung-inkasso-und-inkassogebuehren-teil-1

kevin1905  12.09.2014, 14:47
Eine Krankenkassenkarte mit Lichtbild ist durchaus auch ein Nachweis deiner Person.

Diese Argumentation würde ich unterstützen. Die Kassen haben diese eingeführt um Missbrauch bei der Abrechnung vorzubeugen und eine eindeutigere Identifizierung des Karteninhabers zu ermöglichen.

Dub bist Dir hoffentlich bewußt, dass Beförderungserschleichung eine Straftat ist und nur dann von der Strafanzeige abgesehen wird, wenn man das erhöhte Befördeungsentgelt bezahlt?! Bezahl besser bevor Du weiteren Ärger bekommst.

mepeisen  12.09.2014, 14:26
Dub bist Dir hoffentlich bewußt, dass Beförderungserschleichung eine Straftat ist und nur dann von der Strafanzeige abgesehen wird, wenn man das erhöhte Befördeungsentgelt bezahlt

Klar, deswegen hatte er ja auch eine gültige Fahrkarte, weil er schwarz fahren wollte.

ArminSchmitz  12.09.2014, 17:34
@mepeisen

Was er aber nicht durch Vorlage eines geeigneten Ausweises nachweisen konnte!

mepeisen  13.09.2014, 09:35
@ArminSchmitz

Genau an diesem Punkt können sich Juristen streiten. Fakt ist, dass das Gesetz nicht vorschreibt, dass man sich wirklich über Personalausweis ausweisen können muss bei einer personalisierten Fahrkarte. Er konnte sich mittels gültigem Dokument durchaus ausweisen. Die Krankenkassenkarte ist ein gültiges Dokument. Die nicht eindeutig beantwortbare Frage ist lediglich, ob das ausreicht oder ob es nicht ausreicht. Tendenziell reicht das aber durchaus aus.

Eindeutig ist hier nichts.

Wenn die BVG sich meine Adresse nicht richtig aufschreibt muss ich ja wohl erstmal einen Brief oder Mahnung an meine Meldeadresse in Berlin bekommen bevor ich ein Inkassounternehmen bezahle.

Also entscheidend ist was im amtlichen Melderegister steht. Wenn du diese Adresse angegeben hast bist du aus dem Schneider.

Ferner gibt es keinen Grund ein Inkassobüro zu bezahlen. die BVG bedarf nicht der Hilfe eines Inkassobüros ohne gesonderte Rechtsvollmachten zur Betreibung ihres Mahnwesens.

Ich weiß grad nur nicht was ich nun tun soll - 130€ sind für einen Studenten ohne Bafög doch recht viel.

So wie ich deinen Post verstanden habe ist ohnehin alles außer der Hauptforderung gegenstandslos und wie viel betrug die? 40,- €?

Sorry, wenn ich das so deutlich sagen muss, aber deine Darstellung strotzt nur so von faulen Ausreden. Bezahl endlich und dann ist auch Ruhe.

mepeisen  12.09.2014, 14:25

Wieso sollte man Geld verschenken? Wieso Inkassokosten bezahlen? Erklärst du das auch, statt hier rumzupöbeln?

soadpk 
Beitragsersteller
 12.09.2014, 13:40

Denke nur ich sollte vemeintlich "letzte Mahnungen" an meine Meldeadresse bekommen sollte. Wenn ich keine Mahnung bekomme, kann ich auch nicht die 2. oder 3. mit dem erneuten Aufschlag bezahlen!

Mahnungen sind ansich keine Pflicht!

soadpk 
Beitragsersteller
 12.09.2014, 13:42

Ich habe aber eine "letzte Mahnung" bekommen denen ja andere Mahnungen vorrausgegangen sein müssen und wohl auch dahin wo ich wohne und nicht woanders wo ich keine Briefe lese.