Unerlaubte Untervermietung Gewerbemietvertrag?
Hallo guten Tag,
wenn der Hauptmieter einen Untermieter legt, ohne das der Vermieter davon weiss, kann der Vermieter sofort außerordenlich Kündigen oder kann er erst mahnen. Ich weiss er kann außerordenlich kündigen, aber wie läuft das im Normalfall? Kommt erst eine Mahnung? Es handelt sich um ein Gewerbemietvertrag!
2 Antworten
Nö! - Als cleverer Vermieter würde man, soweit das Objekt nicht leidet, einen satten Untervermietungszuschlag verlangen, der Mieter und Untermieter gleichzeitig den Schweiß auf die Stirn treibt.
Das Auffoderungsschreiben könnten man dann mit dem Hinweis garnieren, dass aufgrund der z.Z. ansonsten fehlenden Zustimmung des Vermieters das Mietverhältnis ggfs. bei Fortsetzung des vertragswidrigen Zustandes fristlos zu kündigen wäre.
Weshalb Geld verzichten, wenn man noch "kräftig Honig saugen kann"!?!
Selbst Juristen (erfolgreiche) vermieten Häuser. Weshalb Chancen kauputtmachen, wenn es auch anders geht!?!
Untervermietung ohne Erlaubnis des Vermieters ist auch in einem Gewerbemietvertrag ein Grund zur Kündigung. Das heißt, es muss vorher keine Mahnung erfolgen.
Nebenbei: Das ist eigentlich ärgerlich, denn bei einem Gewerbemietvertrag kann der Vermieter die Untervermietung oftmals gar nicht verweigern, wenn ein begründetes Interesse an der Untervermietung besteht, auch dann nicht, wenn nichts dazu im Gewerbemietvertrag dazu geregelt ist.
Aber Untervermietung OHNE ausdrückliche Erlaubnis ist leider ein Kündigungsgrund. Siehe auch hier:
http://www.mietrecht.org/gewerbe/gewerbemietvertrag-die-untervermietung-im-gewerbemietrecht/
Danke für Ihre Antwort!
Was genau meinen Sie mit "begründetes Interesse"?
Sorry, ich meinte ein berechtigtes Interesse. Was genau das ist, kann über einen Anwalt geklärt werden. Aber hier ist das Kind ja offenbar bereits in den Brunnen gefallen, die Vermietung hat ohne Erlaubnis stattgefunden.
Das Interesse sollten Sie mal getrost im Bereich des Vermieters sehen - bieten Sie ihm viel Geld an; dann klappt das auch mit dem begründeten Fortbestand des Mietverhältnisses!
Klar kann das auch im Intersse des Vermieters sein - aber das alles ist hier ja nicht die Frage, darum geht es ja nicht.
Danke landregen!
Ich meine, welche Gründe muss man dem Vermieter präsentieren, damit eine Untervermietung stattfindnet, weil eine Untervermiettung nicht von Vermieter abgeschlagen werden kann (Wenn ich das richtig verstanden habe)
Ich bin kein Jurist. Die Frage müsstest du einem Juristen stellen.
"kräftig Honig saugen kann" Die Lieblingsvokabel der Anwälte.